Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: passim am 24. Juli 2006, 07:57:18
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Habe mal eine Frage.Mußte Privat-Insolvenz machen.Soweit ging alles gut,auch über den Rechtsanwalt..Nun hatte ich ein Dispo-Kredit bei der Sparkasse.Der wurde mir weggenommen und es wurde eine Ratenzahlung vereinbart,die ich auch schriftlich habe.Nun habe ich Online-Banking gehabt.Nun wurde mir von der Sparkasse \"\" Insolvenzbetreuung\"\" die wahl gelassen,ob ich meine EC-Karte behalten will oder ob ich das Online-Banking behalten will.Habe mich für meine EC-Karte entschieden und damit wurde mir mein Online-Banking gesperrt. Ist diese gesetzlich irgendwo verankert,das es sowas überhaupt gibt.Ich glaube nicht.Entwerde EC-oder Banking.??? Nun bitte ich euch um Hilfe. Danke erstmal
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Hallo,
bestand dieser Dispo, den Sie gerade abzahlen, schon vor Insolvenzeröffnung ?
MfG
ThoFa
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Ja der bestand schon vor der Insovenz.Habe bei der Sparkasse jetzt ein Guthabenkonto.
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Hallo,
dann sollten Ihre Gedanken weniger um die - verhältnismäßige - unwichtige Frage gehen, ob man sich zwischen EC und Online entscheiden muss, als vielmehr darum, dass Sie gerade im Begriff sind Ihre Restschuldbefreiung zu verlieren.
Ich weiß ja nicht wie Sie Ihr Berater aufgeklärt hat, aber Sie dürfen keinen Gläubiger bezahlen, der zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung eine Forderung gegen Sie hat.
Sprich, Sie dürfen den Dispo bei der Bank nicht mehr auf Raten abzahlen. Sie begehen gerade ein Gläubigerbevorzugung, die den anderen Gläubigern die Möglichkeit gibt, einen Antrag auf Versagung der RSB zu stellen, der ganz sicher vom Gericht auch stattgegeben wird.
MfG
ThoFa
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Ich hatte vor meiner Insolvenz ein Guthabenkonto bei der Postbank und durfte auch nach der Insolvenz dieses auf dieser Basis behalten einschließlich EC-Karte UND Onlinebanking.
Dies mußte allerdings vom Insolvenzverwalter abgesegnet werden.