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Autor Thema: Insolvenz trotz Strafverfahren?  (Gelesen 2793 mal)

julius-c

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Insolvenz trotz Strafverfahren?
« am: 30. Januar 2013, 18:38:06 »

Hallo,

ich habe 2003/2004 als Geschäftsführer einer GmbH gearbeitet. <da ich schlecht beraten war ( und auch zuwenig von den GmbH-Gesetzen kannte) habe ich damals zu spät Insolvenz beantragt. Die Folge war ein Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung, in dem ich gerichtlich verwarnt wurde, vorbehaltlich einer Geldbusse, die 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Verfahren war 2006, die Bewährung lief 2009 ab mit dem Beschluss dass die Angelegenheit als erledigt angesehen werde. In dem Verfahren ging es ausschliesslich um die Verbindlichkeitem gegenüber Finanzamt ( Lohn- und Umsatzsteuer, ca 12000 €) und Sozialversicherungsträgern (ca 20000€, es existiert jedoch nur ein Titel von einer Krankenkasse über ca. 13000 €). Es gibt jedoch noch weitere Verbindlichkeiten aus Leasing- bzw Kreditbürgschaften sowie einigen weiteren aufgelaufenen privaten Schulden (insges. ca 45000 €)

Meine Frage : kann ich trotz des Verfahrens in Insolvenz gehen, und wenn ja, Privat- oder Regelinsolvenz?

Gruß
Julius
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Der_Alte

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Re: Insolvenz trotz Strafverfahren?
« Antwort #1 am: 30. Januar 2013, 22:03:32 »

In BGH, Beschluss vom 18. 2. 2010 - IX ZB 180/09 wird erörtert, dass die Tilgung des Eintrags aus dem Bundeszentralregister erfolgt sein muss bzw. die Tilugungsreife vorhanden sein muss.
Sie sollten sich beim BZR erkundigen, ob diese Veruteilung noch eingetragen ist. Wenn ja, könnte es ein Hindernis sein. Wenn die Sache im BZR getilgt ist, können Sie das Insolvenzverfahren ohne das Risiko eines Versagens der RSB wegen § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO beantragen.
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julius-c

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Re: Insolvenz trotz Strafverfahren?
« Antwort #2 am: 30. Januar 2013, 22:08:39 »

nach Ablauf der Bewährungsfrist müsste das eigentlich aus dem BZR gelöscht sein. Ich werde mir einen Auszug besorgen.
Danke für die Schnelle Antwort.
wäre das denn jetzt bei mir Privat- oder Regelinsolvenz? (wegen der Verbindlichkeiten an FA und KV)
« Letzte Änderung: 30. Januar 2013, 22:10:33 von julius-c »
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Feuerwald

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Re: Insolvenz trotz Strafverfahren?
« Antwort #3 am: 31. Januar 2013, 09:40:40 »

In BGH, Beschluss vom 18. 2. 2010 - IX ZB 180/09 wird erörtert, dass die Tilgung des Eintrags aus dem Bundeszentralregister erfolgt sein muss bzw. die Tilugungsreife vorhanden sein muss.

- Unerheblich, weil § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO eine Versagung der RBS nur wegen der sog. Insolvenzstraftaten nach §§ 283 bis 283c STGB vorsieht. Insolvenzverschleppung ist derzeit kein Hindernis.  
« Letzte Änderung: 31. Januar 2013, 10:10:01 von Feuerwald »
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Insokalle

Re: Insolvenz trotz Strafverfahren?
« Antwort #4 am: 31. Januar 2013, 09:57:22 »

Ja. Lesenswert zu den Insolvenzstraftaten wäre auch die neuere Entscheidung des BGH v. 16.02.12, IX ZB 113/11, nach dem eine Verwarnung mit Strafvorbehalt auch unter § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO fällt.

Gesellschafter-GF einer GmbH sind meist Regelinsolvenzverfahren. Ggf. mit dem Insolvenzgericht abklären.
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julius-c

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Re: Insolvenz trotz Strafverfahren?
« Antwort #5 am: 07. März 2013, 21:14:58 »

So, Insolvenzantrag ist fertig und geht morgen in die Post   :thumbup:
Hab die 75 Euro investiert und das Programm von InsoPoint benutzt, war mir eine große Hilfe, kann ich nur weiterempfehlen.
http://www.insopoint.de/

Danke an alle die mir hier durch ihren Rat und ihre Informationen geholfen haben.

Ich werde euch über das weitere Verfahren auf dem laufenden halten

Gruß
julius
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julius-c

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Re: Insolvenz trotz Strafverfahren?
« Antwort #6 am: 27. März 2013, 11:13:25 »

so, Insolvenzantrag ist weg,

eine Woche später kam ein Schreiben vom Amtsgericht dass meine Angaben zum Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten nicht ausreichen, nebst Formular zum Ausfüllen. Bei Insopoint wurde das nur auf dem Insolvenzantrag angekreuzt mit Hinweis dass sich die finanzielle Situation aus den Angaben im Antrag ergibt.
Also besser gleich das Formular "Anlage zum Antrag auf Verfahrenskostenstundung" ausfüllen und mit den entsprechenden Unterlagen mit einreichen, das beschleunigt das Verfahren
http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/verfahrenskostenstundung/0110_anl_z_antr_verfkostenstundung.pdf

Gruß
Julius
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