Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: doktor mabuse am 30. August 2010, 10:04:44
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Hallo Zusammen,
bin im laufenden Insolvenzverfahren und habe seinerzeit bei Antragsabgabe die meisten Gläubiger anhand der Schufaeinträge gelistet.
Jetzt habe ich über den online Zugang in meinen Schufadaten gesehen, daß natürlich der Eröffnungsbeschluß aufgeführt ist, aber darüber hinaus einige Gläubiger mit den bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr aufgeführt sind, bzw. Forderungen an Inkassos abgetreten wurden.
Was ist der Sinn, daß die (bei Insolvenz) bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr gelistet sind?
Bleiben diese nicht auch im Falle einer Inso gelistet?
Oder werden diese nur gelöscht, wenn der Gläubiger seine Forderungen nicht meldet?
Welche Schlüsse kann ich daraus ziehen?
Im Grunde kann es mir zur Zeit egal sein, da ich eh im Verfahren bin, aber vielleicht gibt es ja dafür Erklärungen.
Danke vorab,
Gruß,
Doktor Mabuse
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Der GL könnte die Forderung an ein Inkasso verkauft haben und seinen Eintrag gelöscht.
Manche GL haben vielleicht auch nach Eröffnung und wegen der Uneinbringlichkeit die Eredigung gemeldet.
Zum driten arbeiten bei der Schufa auch nur Menschen.