Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Patrick-B am 24. Oktober 2010, 16:38:06

Titel: Insolvenz und Arbeitgeber
Beitrag von: Patrick-B am 24. Oktober 2010, 16:38:06
Hallo zusammen

Ich befasse mich schon länger mit dem tehma habe es aber damals aufgegeben weil ich angst hatte meinen job zu verlieren was auch heute noch ein problem ist

Aber gestern habe ich von einer bekannten erfahren das meine firma garnichts erfahren wird stimmt das ?
Titel: Re: Insolvenz und Arbeitgeber
Beitrag von: tomwr am 24. Oktober 2010, 17:38:42
Also nicht zwangsweise, kommt auf den Treuhänder drauf an.
Wenn er gutgesinnt ist, wird er sich mit Vorlage der Gehaltsabrechnungen des Arbeitgebers und freiwilliger Abführung der Pfändungsbeträge durch Dich zufrieden geben.
Titel: Re: Insolvenz und Arbeitgeber
Beitrag von: Patrick-B am 24. Oktober 2010, 17:41:21
Ich liege laut Pfändungtabelle mit meinem netto einkommen 500€ unter dem Betrag was gepfändet werden darf

Was ist eigentlich mit dem auto ab wann darf das weg
Titel: Re: Insolvenz und Arbeitgeber
Beitrag von: tomwr am 24. Oktober 2010, 17:50:04
Dann kannst Du aber nicht viel verdienen.
Und hast Angst so einen mies bezahlten Job zu verlieren ???  :gruebel:
Titel: Re: Insolvenz und Arbeitgeber
Beitrag von: Patrick-B am 24. Oktober 2010, 18:08:37
Ich weiß ja nicht ob ein netto von 1700 mies ist
Titel: Re: Insolvenz und Arbeitgeber
Beitrag von: Pauli am 24. Oktober 2010, 19:24:12
Dem TH würde ich aber sobald Du seinen Namen weist, darauf
hinweisen, dass Dein Arbeitgeber keine Post bekommen soll!
Meiner war ziemlich fix und hatte noch vor dem ersten Gepräch mit mir,
meinen Arbeitgeber angeschrieben.
Ich arbeite z.Zt. nur auf € 400,00 Basis, da ich zwei kleine Kinder habe-
also ziemlich weit weg von einer Pfändung!
Titel: Re: Insolvenz und Arbeitgeber
Beitrag von: tomwr am 27. Oktober 2010, 14:49:30
Ich weiß ja nicht ob ein netto von 1700 mies ist

Kommt drauf an - an und für sich nicht.
Du hast aber geschrieben, dass Du 500 EUR unterhalb der Pfändungsgrenze liegst, demnach müsstest Du 5 unterhaltsberechtigte Personen haben (Frau und 4 Kinder).

Laut Hartz IV würde einer solchen Familie allein ca. 1700 EUR Regelleistung zustehen plus Unterkunft ?!
Davon abzuziehen wäre natürlich noch das Kindergeld aber wahrscheinlich mit der Miete dann ein Nullsummenspiel.