Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Patrick-B am 24. Oktober 2010, 16:38:06
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Hallo zusammen
Ich befasse mich schon länger mit dem tehma habe es aber damals aufgegeben weil ich angst hatte meinen job zu verlieren was auch heute noch ein problem ist
Aber gestern habe ich von einer bekannten erfahren das meine firma garnichts erfahren wird stimmt das ?
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Also nicht zwangsweise, kommt auf den Treuhänder drauf an.
Wenn er gutgesinnt ist, wird er sich mit Vorlage der Gehaltsabrechnungen des Arbeitgebers und freiwilliger Abführung der Pfändungsbeträge durch Dich zufrieden geben.
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Ich liege laut Pfändungtabelle mit meinem netto einkommen 500€ unter dem Betrag was gepfändet werden darf
Was ist eigentlich mit dem auto ab wann darf das weg
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Dann kannst Du aber nicht viel verdienen.
Und hast Angst so einen mies bezahlten Job zu verlieren ??? :gruebel:
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Ich weiß ja nicht ob ein netto von 1700 mies ist
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Dem TH würde ich aber sobald Du seinen Namen weist, darauf
hinweisen, dass Dein Arbeitgeber keine Post bekommen soll!
Meiner war ziemlich fix und hatte noch vor dem ersten Gepräch mit mir,
meinen Arbeitgeber angeschrieben.
Ich arbeite z.Zt. nur auf € 400,00 Basis, da ich zwei kleine Kinder habe-
also ziemlich weit weg von einer Pfändung!
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Ich weiß ja nicht ob ein netto von 1700 mies ist
Kommt drauf an - an und für sich nicht.
Du hast aber geschrieben, dass Du 500 EUR unterhalb der Pfändungsgrenze liegst, demnach müsstest Du 5 unterhaltsberechtigte Personen haben (Frau und 4 Kinder).
Laut Hartz IV würde einer solchen Familie allein ca. 1700 EUR Regelleistung zustehen plus Unterkunft ?!
Davon abzuziehen wäre natürlich noch das Kindergeld aber wahrscheinlich mit der Miete dann ein Nullsummenspiel.