Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: marcopolo am 19. Juni 2006, 22:35:35
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hallo leute :-)
befinde mich seit 2,5 jahren in der wohlverhaltensperiode.
erfährt mein insolvenzverwalter von einer neuen arbeitsstelle, kann ich das verschweigen ( wegen den pfändunegn ) und erst später angeben , kurz vor ende der wohlverhasltensperiode ?
wer teilt denn meinem insolvenzverwalter die arbeitsstelle mit ? :-Y
marcopolo
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Hallo,
Sie teilen den IV (und auch dem Insolvenzgericht) die Arbeitsstelle mit, denn dies ist einer der Obliegenheiten, die Sie zu erfüllen haben, um die Restschuldbefreiung zu bekommen. Sie sollten sich mal unbedingt mit den Paragraphen 295 InsO beschäftigen.
MfG
ThoFa