Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: marcopolo am 19. Juni 2006, 22:35:35

Titel: Insolvenz und arbeitsstelle
Beitrag von: marcopolo am 19. Juni 2006, 22:35:35
hallo leute  :-)

befinde mich seit 2,5 jahren in der wohlverhaltensperiode.
erfährt mein insolvenzverwalter  von einer neuen arbeitsstelle, kann ich das verschweigen ( wegen den pfändunegn ) und erst später angeben , kurz vor ende der wohlverhasltensperiode ?

wer teilt denn meinem insolvenzverwalter die arbeitsstelle mit ?  :-Y

marcopolo
Titel: Insolvenz und arbeitsstelle
Beitrag von: ThoFa am 19. Juni 2006, 22:56:28
Hallo,

Sie teilen den IV (und auch dem Insolvenzgericht) die Arbeitsstelle mit, denn dies ist einer der Obliegenheiten, die Sie zu erfüllen haben, um die Restschuldbefreiung zu bekommen. Sie sollten sich mal unbedingt mit den Paragraphen 295 InsO beschäftigen.

MfG

ThoFa