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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Insolvenz und auto  (Gelesen 4644 mal)

neu77

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Insolvenz und auto
« am: 03. Februar 2009, 23:55:15 »

Hallo
Ich bin neu hier und habe eine Frage.
Mein Mann hat seid 1.1.2009 Insolvenz angemeldet. Wir haben alle Papiere beim anwalt abgegeben,nun sagte uns der Anwalt unser Auto wäre jetzt in der Insolvenz masse? Ich Habe vor einem Jahr 7000euro von meinem Vater in par bekommen davon haben wir uns das Auto gekauft.Das geld habe ich meinem Vater bis heute nicht zurück geben müssen. Es ist ja auch mein Auto und ich habe mit den Schulden meines Mannes nichts zutun sie sind aus 1ehe.Wie kann ich jetzt das Auto retten?? Ich brauche es für meine Kinder und mein Mann muß auch zur Arbeit kommen. Bitte helft mir schnell. Danke Ela
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Bastet

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Re: Insolvenz und auto
« Antwort #1 am: 04. Februar 2009, 06:56:57 »

Hallo und herzlich willkommen hier!  :hi:
 :Welcome:

Zuerst einmal ist wichtig, wer im Kaufvertrag steht.
Macht ihr beide eine Insolvenz oder nur Dein Mann?

Wenn nur Du im Kaufvertrag stehst und nicht in der Insolvenz bist,
dann dürfte das Auto nicht zur Insolvenzmasse deines Mannes gehören.

Vielleicht solltet Ihr da mit dem Anwalt reden und ihm den Kaufvertrag
zeigen.
Dann muss er eigentlich das Auto wieder aus der Masse herausnehmen.

Schöne Grüße

Bastet
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neu77

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Re: Insolvenz und auto
« Antwort #2 am: 04. Februar 2009, 12:48:36 »

Hallo
Leider steht mein Mann im kaufvertrag.Wir haben das Auto in bar bezahlt vom geld meines Vaters.Bin nervlich ferig :cry: wie sollen wir dann noch zur arbeit kommen? Die kinder zu schule?
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Bastet

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Re: Insolvenz und auto
« Antwort #3 am: 04. Februar 2009, 14:57:47 »

Zuerst einmal ist es wichtig ruhig zu bleiben. Leichter gesagt als getan, trotzdem.

Ich hatte am Anfang das gleiche Problem, wir wollen unser Auto ebenfalls nicht
verlieren.
Hier im Forum habe ich dann für mich die Info bekommen, das es wohl oder übel so
kommen wird. Der Wagen ist finanziert und die Bank wird ihn verwerten.
Das heißt für uns, wir müssen uns damit abfinden.
Da auch wir auf ein Auto angewiesen sind habe ich mit jmd. in der Familie gesprochen.
Der kauft sich ein zweites und wir können es benutzen. Damit gehört es uns nicht, wir sind
mobil und keiner kann was dagegen sagen.

Habe im Forum weiter erfahren, das man, wenn man das Auto nachweislich benötigt (ohne
z.B. den Job verliert) es aus der Insolvenzmasse wieder herausnehmen lassen kann.
Weiß aber leider nicht ob da jeder Anwalt / IV so verfährt.
Wenn Ihr etwas Geld auftreiben könnt, könntet Ihr es vielleicht auch aus der Masse freikaufen.
Damit würde es dann auch weiter euch gehören. Vielleicht kann auch jmd. anders es für euch
freikaufen? Der Anwalt könnte es schätzen lassen und Dein Vater tauscht es dann gegen Bares.
Ich denke, das sit dem Anwalt sicher auch lieber, dann muß er sich nicht selbst darum kümmern.

Ihr steht also nicht gänzlich ohne Möglichkeiten da. Es gibt immer einen Weg.

Bastet
« Letzte Änderung: 04. Februar 2009, 15:00:55 von Bastet »
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neu77

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Re: Insolvenz und auto
« Antwort #4 am: 04. Februar 2009, 15:40:07 »

Wieso muß ich das auto frei kaufen? der anwalt sagte uns das das gericht uns das auto wegnehmen wird weil es noch mindestens 6000-7000euro wert hat und dieses geld geht dann in die schulden ein somit wären es weniger schulden.Nur weil es auf den namen meines mannes läuft.Das geld gehörte aber uns beiden,ich kann nichts für seine schulden.deswegen wird mein vater auch nicht nochmal geld locker machen.eine andere möglichkeit wäre eine übereignung,sagt der anwalt,was ist das?ich bin echt am ende,ich werde hier mit ausgezogen als neue ehefrau dabei hat die ex die schulden mit ihm gemacht.kann ich das auto nicht auf mich schreiben?Oder auf mein Bruder?
lg
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Bastet

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Re: Insolvenz und auto
« Antwort #5 am: 04. Februar 2009, 16:31:39 »

Für die Schulden deines Mannes und seiner ExFrau stehen, wenn du für nichts gebürgt hast, nur die beiden gerade.
Das Problem ist glaub ich der Nachweis, wem das Auto gehört, es ist glaub ich egal auf wen es angemeldet ist. Wichtig
ist, wer es besitzt. Und das steht im Kaufvertrag.
Wenn du da nicht mit drin stehst, wird es schwer nachzuweisen sein, das dir die Hälfte gehört.

Soweit ich bisher in Erfahrung bringen konnte, sind Übertragungen auf andere nicht "sicher" und können angefochten
werden.
Ich weiß nicht genau, was euer Anwalt mit einer Übereignung genau meint. Für mein Verständnis wäre das das gleiche
wie oben. Bin aber kein Anwalt.

Das mit der Verwertung des Autos funktioniert so wie du gesagt hast. Es wird verkauft und der Erlös wird zur Tilgung
der Schulden genutzt.
Deshalb mein Hinweis, das Auto frei zu kaufen. Ist dann aber eben doppelt so teuer zusammen genommen.
Vielleicht geht es aber so.

Ich denke, ihr solltet das Auto nutzen so lang es geht und dann solltest DU ein neues oder neues altes kaufen.
Damit seid ihr dann auf der sicheren Seite, weil niemand DIR etwas wegnimmt für die Schulden deines Mannes
(außer du bürgst dafür)

Bastet
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paps

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Re: Insolvenz und auto
« Antwort #6 am: 04. Februar 2009, 18:49:16 »

Gedankenansatz:

Der PKW ist vom Grunde nicht pfändungsfähig, da er zur Erfüllung der Erwerbsobliegenheiten benötigt wird.
Nun hat er aber einen Wert (ca.6.000), der den eines guten gebrauchten Kleinwagens übersteigt.
Gehen wir mal von mind. 2.000,- aus. (Konjunkturpaket sorgt ja dafür, dass ältere Modelle durch 2.500,- Prämie verschrottet werden)

Es stünde also eine Differenz von 4.000,- im Raum.

Was könnte man vorschlagen.
Beim Autohändler eine Gebrauchtwagenangebot für einen Wagen holen, der die nächsten Jahre noch durchhält.
Beim gleichen Autohändler sich auch den Aufkaufpreis für den jetzigen Wagen geben lassen.
Damit zum IV/TH und den Tausch schriftlich bestätigen lassen.


Alternativ bliebe ein Schreiben ans Gericht, den Wagen als unpfändbar einzustufen.

----------------------------------------------
Ich sehe aber noch ein weiteres Problem.
Sie sind verheiratet.
Ihr Vater hat ihnen Geld zum Kauf eines Autos gegeben.
Dieses Geld wurde offiziell (durch den Kaufvertrag besiegelt) durch ihren Mann an den Verkäufer gezahlt.
Damit dürfte Ihr Vater Gläubiger ihres Mannes sein; zumindest mit dem hälftigen Betrag.

Entweder verzichtet Ihr Vater gegenüber seinem Schwiegersohn auf die Forderung oder er muß diese anmelden.
Die Begründung leigt darin, dass ein hinterlistiger Gläubiger vorsätzlich  falsche Angaben zu den Gläubigern vermuten könnte, um diesen einen Gläubiger zu bevorteilen.
« Letzte Änderung: 04. Februar 2009, 18:51:07 von paps »
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Re: Insolvenz und auto
« Antwort #7 am: 05. Februar 2009, 07:21:05 »

Wäre es dann nicht besser, wenn ihr Vater die Summe anmeldet?
Dann hätte er zumindest theoretisch die Chance, etwas von dem Geld zurück zu bekommen, ohne das sie
dadurch Probleme bekommen könnte (wie z.B. bei "heimlichen" Zahlungen)

Und wäre es dann nicht auch besser, die gesamte Summe anzumelden?

Habe bei mir in der Familie ein ähnliches Problem. Habe mir Geld von meiner Schwiegermutter geliehen.
Sie wird nicht begeistert sein. Werde ihr das oben aber so sagen.

Wäre doch eine Idee

Schöne Grüße

Bastet
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neu77

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Re: Insolvenz und auto
« Antwort #8 am: 05. Februar 2009, 07:58:46 »

guten morgen
mein mann redet heute mit dem anwalt,es ist auch mein auto,zur hälfte kann man es mir nicht weg nehmen.Außerdem finde ich es nicht in ordnung das ich mit in die schulden gezogen wurde und nicht die ex frau den sie hat die schulden gemacht(ca40.000euro) mit leben auf großem fuß.Jetzt möchte mein Vater eine Sicherungsübereignung vom Auto,er ist richtig böse mit mir, :girl:das macht es mir nicht einfacher hinter meinem Mann zustehen,es ärgert mich auch das die ex soviel kaputt macht was ich aufbaue :girl:
lg ela
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paps

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Re: Insolvenz und auto
« Antwort #9 am: 05. Februar 2009, 09:34:10 »

Sie dürfen weder auf die Ex noch auf Ihren Mann böse sein.
Der Fehler liegt eindeutig in der Vorbereitung auf die Insolvenz.
Hier hätte das Problem geklärt werden müssen.

Dass ihr Vater sein Geld davonfließen sieht ist verständlich.

Wenn er jetzt Sicherungsrechte geltend machen will, muß er
a) einen entsprechenden Vertrag von damals aufweisen und
b) sich die Frage gefallen lassen warum bisher die Forderung und die Sicherungsrechte nicht angemeldet wurden.

Ihr Mann muß sich, wie bereits gesagt, gefallen lassen einen Gläubiger verschwiegen zu haben.

Nehmen Sie Kontakt zur SB auf, die die Insolvenz vorbereitet hat.
Schildern Sie das Problem und verlangen Sie entsprechende Hilfe bei der Bereinigung.


Wie kommen Sie darauf, dass das Auto ihnen zur Hälfte gehört?
Eigentum ist doch durch den Kaufvertrag klar definiert.
Dabei spielt es keine Rolle, woher die finanziellen Mittel stammen.
Lediglich ihr Vater könnte mit einem Nachweis über den Geldfluß noch etwas regeln.
Allerdings ist nach allgemeiner Rechtsprechung davon auszugehen, dass nicht Ihnen das Geld  geliehen wurde, sondern dem Ehepaar neu77
Sie sind in der durch Sie geschilderten Konstellation außen vor.

 
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Re: Insolvenz und auto
« Antwort #10 am: 05. Februar 2009, 09:39:26 »

Wie lang ist der Autokauf her?
Habt ihr einen Darlehensvertrag gemacht? Wer steht drin? Steht die Sicherungsübereignung drin?

Frage an das Forum: Kann man, wenn es noch nicht zu lange her ist, den Vertrag nicht einfach ändern und diese Sicherungsübereignung
mit aufnehmen? Wenn ihn noch keiner weiter gesehen hat und da der Geber der Vater ist, müßte es doch relativ einfach gehen.
Ist nur so eine Idee. Dann ginge das Auto an den Vater.  :wink:

Wenn du nicht im Kaufvertrag für das Auto stehst, gehört es rein rechtlich m.E. nur deinem Mann.
Ist bei uns auch so.
Meine Frau und ich sind beide Darlehensnehmer, aber der Wagen gehört nur mir, da ich allein im Kaufvertrag stehe.

Du wirst nicht für die Schulden deines Mannes und seiner ExFrau herangezogen. Von den 40.000,- mußt du keinen Cent zahlen  :nono:
(es sei den du hast gebürgt).
Dein Problem ist glaub ich eher familiär. Ihr habt einen Kredit bei deinem Vater aufgenommen für ein Auto. Das Auto gehört rein
rechtlich (wenn du nicht mit im Kaufvertrag stehst) aber nur deinem Mann.
Durch die Insolvenz gehört es natürlich jetzt zu seiner Insolvenzmasse.  :fuchsteufelswild: HInterher ist man immer schlauer.  :mad2:

Vielleicht gibt der Anwalt euer Auto ja frei oder stimmt einem Austausch gegen ein günstigeres zu wie paps gesagt hat.
Dann wärt ihr weiter mobil und der Anwalt hätte immerhin etwas.  :thumbup:

Die Schulden deines Mannes bleiben immer seine, so wie meine Geschäftsschulden nie auf meine Frau fallen können.

Wartet erstmal ab was der Anwalt sagt.  :coffee:

Schöne Grüße

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Re: Insolvenz und auto
« Antwort #11 am: 05. Februar 2009, 09:48:17 »

Kann man, wenn das Verfahren noch läuft, vergessene Schuldner nachreichen oder bleiben die außen vor und die Forderungen bestehen?

Wäre es für den Vater, wie auch meine Schwiegermutter besser, die Forderung anzumelden um wenigstens etwas zu bekommen?
Da stehen mir auch noch nette Diskussionen bevor.  :sad:

Wie verteilt der IV das Geld auf die Gläubiger. Macht er das prozentual nach der Höhe der Forderung?

Grüße

Bastet
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paps

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Re: Insolvenz und auto
« Antwort #12 am: 05. Februar 2009, 09:55:55 »

Zitat von: bastet
Kann man, wenn es noch nicht zu lange her ist, den Vertrag nicht einfach ändern und diese Sicherungsübereignung
mit aufnehmen? Wenn ihn noch keiner weiter gesehen hat und da der Geber der Vater ist, müßte es doch relativ einfach gehen.
Ist nur so eine Idee. Dann ginge das Auto an den Vater.
Sie haben Ideen.... :whistle:
Das wäre doch Betrug. Oder?


Man kann GL nachmelden, wenn man Sie vergessen hat.
Bei den Eltern und Schwiegereltern ist das aber nicht unbedingt glaubhaft.

Bitte nachmelden lassen, mit der Begründung, dass familiäre Schulden nicht als solche gesehen wurden und nach eigenem Kenntnisstand auch nicht bei der Verteilung berücksichtigt werden.

Oder waren es Schenkungen?
Dann besteht je kein Schuldverhältnis.

Ja die Verteilung erfolgt nach Quoten, entsprechend der bis zum Schlußtermin angemeldeten Forderungen.
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Re: Insolvenz und auto
« Antwort #13 am: 05. Februar 2009, 10:48:03 »

Zitat von: bastet
Kann man, wenn es noch nicht zu lange her ist, den Vertrag nicht einfach ändern und diese Sicherungsübereignung
mit aufnehmen? Wenn ihn noch keiner weiter gesehen hat und da der Geber der Vater ist, müßte es doch relativ einfach gehen.
Ist nur so eine Idee. Dann ginge das Auto an den Vater.
Sie haben Ideen.... :whistle:
Das wäre doch Betrug. Oder?


Wäre es ganz sicher!

Wenn überhaupt, dann wäre die Zeit vor deim Einreichen des Antrags gewesen, wenn man in seinem stillen Kämmerlein seine Unterlagen
ordnet.
Aber so etwas würde ich nie sagen und noch viel weniger selbst machen. Aber Gedankenexperimente sind doch erlaubt.  :wink:

Wie gesagt, ich selbst würde nicht für ein Auto oder ein paar tausend Euro meine Restschuldbefreiung aufs Spiel setzen.
Das ist es nicht wert.  :nono:

Und du solltest mit deinem Mann und deinem Vater reden. Auch das ist ein Auto nicht wert.  :uneinsichtig:
Und so wie ich es bis jetzt verstanden habe, hat dein Mann das ganze ja nicht mit Absicht gegen die Wand gefahren.
Euren Zusammenhalt werdet ihr in Zukunft sicher noch gut gebrauchen können.

Schöne Grüße

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paps

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Re: Insolvenz und auto
« Antwort #14 am: 05. Februar 2009, 13:56:29 »

Sie sehen das vollkommen richtig.

Bevor man in die unmittelbare Vorbereitung der Inso geht, sollte man solche Konstellationen prüfen.
(Auto und Immos sind die meist vernachlässigten Positionen)

Und was verbindet mich mit einem Gebrauchsgut von 7.000 , wenn es das gleiche doch für 2.0000 gibt.
Vielleicht etwas kleiner und nicht so komfortabel.
Aber am Ende zählt die Restschuldbefreiung; wegen etwas anderem mache ich doch keine PI.
Da müssen eben auch mal so schnöde Gedanken wie:" ach mein liebes Auto", hinten anstehen.

Ich selber fahre einen 98-iger 1.3-er Fiesta.
Vor ein paar Jahren sah es noch etwas anders aus, da waren 3.000 ccm und 200Pferde unter der Haube.
Aber meine Erkrankung und die Diagnose in 2004 / Nach-OP in 2005 haben mein Denken grundsätzlich verändert.
Und nun fahre ich von hier 5 km zum P+R-Parkplatz und setze mich in die Bahn.
Das funktioniert wesentlich entspannter als das tägliche Rumgekurke wegen eines Parkplatzes, der dann auch noch möglichst wenig kosten sollte.
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Re: Insolvenz und auto
« Antwort #15 am: 05. Februar 2009, 14:30:15 »

Uns wird es wahrscheinlich bald ähnlich gehen.

Unser Auto ist nichts großes. Neupreis 8000,-. Aber es war unser erstes und nur von uns gekauftes und finanziertes Auto
(die Bank mal außen vor).  :biggrin:

Da hängt man irgendwie dran.  :cry:
 
Letztendlich ist es aber nur ein Gebrauchsgegenstand. Der eine ist schöner, der andere teurer, wie jeder will.

In Zukunft fahren wir wahrscheinlich jeweils ein Auto für ca. 500,-.
Bekommt man jetzt zwar schwerer, aber privat geht es immer noch.
Und auch diese Autos werden Charakter haben, vielleicht mehr als uns lieb ist.  :Oh_no:

Hauptsache unser Neuanfang klappt.

Schöne Grüße

Bastet
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paps

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Re: Insolvenz und auto
« Antwort #16 am: 05. Februar 2009, 14:50:31 »

Ihre Frau benötigt den Wagen zur Arbeit...???
Wer steht im Kaufvertrag...???
Aber das hatten wir ja alles schon.
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Re: Insolvenz und auto
« Antwort #17 am: 05. Februar 2009, 15:32:58 »

hallo und was wäre wenn der kaufvertrag auf meinem namen läuft? wir sind ja verheiratet,geht das auto dann auch in die insolvenz?
lg ela
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Re: Insolvenz und auto
« Antwort #18 am: 05. Februar 2009, 16:02:21 »

@paps: Genau, das hatten wir schon. Da läßt sich leider nichts machen. Trotzdem Danke für die Hilfe!

Wenn du einen Kaufvertrag hast, in dem du allein drin stehst, sollte ihn der Anwalt sehen und den Wagen wieder aus der
Masse nehmen.
Er wird sich allerdings fragen, warum er ihn nicht schon eher gesehen hat, wenn die Lage doch so einfach ist.

Schöne Grüße

Bastet
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