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Autor Thema: Insolvenz und Auto - knifflig  (Gelesen 2230 mal)

kathrin20092003

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Insolvenz und Auto - knifflig
« am: 09. April 2010, 10:23:46 »

Hallo!
Habe eine Frage zu dem leidigen Thema Insolvenz und Auto.
Folgende Grundsituation liegt vor:
Bin seit Februar in Insolvenz in Deutschland, habe aber im März einen Job in SCHWEDEN bekommen.
Mein Auto ist auf mich angemeldet und hat einen aktuell festgestellten Wert von sage und schreibe 1100 Euro.

Der Insolvenzverwalter will das Auto verwerten, wenn ich es nicht auslösen kann oder will. Ratenzahlung wäre gestattet, allerdings habe ich im Augenblick keine Ahnung welche monatliche Rate dem IV da so vorschwebt.

Ich tu mir schwer mit dem Gedanken mein Auto, dass ich ja schonmal bezahlt habe, ein zweites Mal zu bezahlen. Was es ja eigentlich ist, wenn man das Auto auslösen will.

Deshalb bitte um Tipps, ob es fuer mich nicht doch die Möglichkeit gibt, dass Auto zu behalten ohne es Auszulösen.

Wie gesagt, dass Auto ist in Schweden, der IV in Deutschland.
Nachfolgend weiter Fakten zu meiner Lebens-/Arbeitssituation:
- Halbtagsjob
- Arbeitsplatz ist 40 km entfernt
- Bahnverbindung gibt es nicht (nächster Bahnhof ist 50 km in die entgegengesetzte Richtung entfernt)
- Busverbindung (1 x am Tag, d.h. 7.00 hin, 16.00 retour, Montag bis Freitag, dazwischen gibt es definitiv keine Möglichkeit zu/von der Arbeitsstelle zu kommen, selbst ein Umzug wuerde nichts bringen, da zwischen meinem Arbeitsplatz und meinem Wohnort nur ein weiterer kleiner Ort ist, von dem zwar auch ein Bus fährt, aber ebenfalls nur zu den Zeiten wie auch "mein" Bus fährt.
- Meine Arbeitszeit ist täglich 4 Stunden und ich habe zeitweise wechselnde Arbeitszeiten, d.h. im Mai, August, September und Oktober muss ich teilweise Vollzeit arbeiten, aber auch mal am Wochenende bzw. muss ich unter der Woche später anfangen und dann teilweise bis 20/22 Uhr arbeiten. Das sind keine Ueberstunden, sondern eine extra Aufgabe die in diesem Zeitraum ist und variable Arbeitszeiten mit sich bringt.

Tatsache ist, dass ich die Arbeitsstelle kuendigen muesste, wenn ich nicht so wie gefordert arbeiten kann und ohne Auto ist das nunmal hier nicht möglich.
Der IV sitzt in Berlin und kann sich das wahrscheinlich nicht vorstellen, das es im Umkreis von 40 km nix gibt.

Ich habe dem IV gesagt, dass ich das Auto zur Arbeit brauche, da es keine andere Möglichkeit gibt dort hin zu kommen. Ich habe ihm jedoch nicht so deutlich erklärt wie es sich bei mir verhält mit den örtlichen Gegebenheiten. Nun hat er das Auto schätzen lassen (hab ihm dazu KFZ-Brief, Fotos und persönliche Angaben ueber den Zustand des Autos geschickt).
Er hat nun gestern geschrieben, dass das Auto 1100 Euro wert ist, wenn ich es auslösen möchte, soll ich eine ANGEBRACHTE Ratenzahlung vorschlagen, ansonsten wird er das Auto verwerten.

Kann/darf er das Auto in meiner Situation verwerten?
Wie hoch könnte eine ANGEBRACHTE Ratenzahlung sein?
Wie will er das Auto verwerten? Das Auto steht in Schweden, soll ich mit dem Auto nach Deutschland fahren, oder wie?
Hat vielleicht jemand Tipps wie ich taktisch klug mit dem IV umgehen könnte in diesem Fall. Ich versteh nicht die Logik die dahintersteckt. 1100 Euro sofort, aber dafuer ist Schuldner arbeitslos, oder verzichten auf die 1100 Euro, da durch die Arbeit die der Schuldner dann behalten kann in kurzer Zeit mehr pfändbares Einkommen zusammenkommt, als das Auto wert ist.

Danke im voraus fuer Rat, Tipps usw.

Kathrin
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Feuerwald

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Re: Insolvenz und Auto - knifflig
« Antwort #1 am: 09. April 2010, 11:20:56 »

Ich würde dem TH nochmals genau das aufschlüsseln, was Sie schon oben geschrieben haben ...
Den Pkw .... xyz .... mit einem von Ihnen gem. Schreiben vom ... ermittelten Wert in Höhe von .... bal bla bla ... benötige ich zur Aufrechterhaltung meiner Erwerbstätigkeit in schweden.

Begründung:

Entfernung zur Arbeitsstelle
Schichtdienst
Ländlicher Raum
Kein bzw. kein zumutbare Nahverkehr
Drohender Verlust der Erwerbstätigkeit

(Dazu die entsprechenden Nachwiese beifügen, Fahrplan, Dienstplan, Auszug Landkarten, Bescheinigungen vom Elchamt etc. etc.).

Daraufhin würde ich den TH ersuchen, den Pkw aus den genannten Gründen fei zu geben.

Falls das nicht klappt, kann das zuständige Amtsgericht auf Ihren Antrag hin entscheiden, ob der Pkw tatsächlich zur Insolvenzmasse gehört oder doch nach § 811 (5) ZPO unpfändbar ist, wovon auszugehen ist. Ein Austauschpfändung kann bei dem ermittelten Wert ebenso ausgeschlossen werden.

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