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Autor Thema: insolvenz und bedarfsgemeinschaft  (Gelesen 2733 mal)

telakaki

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insolvenz und bedarfsgemeinschaft
« am: 21. März 2008, 14:47:50 »

hey erst mal
kennt sich jemand damit aus?
wir leben in einer bedarfsgemeinschaft ich beziehe um die 100 euro hartz4 mein lebensgefährte verdient ca 1300 euro. wir haben ein kind. ich habe schulden in höhe von 9000 euro aus der vergangenheit. von der schuldnerberatung wurde mir zur privaten insolvenz geraten. wenn ich keinen job bekomme, wird mein lg für die zahlungen herangezogen? wie verhält sich das bei einer insolvenz überhaupt?müssen wir uns eventuell sogar eine billigere wohnung suchen 100qm 540warm?oder das auto verkaufen schraddelskarre ohne tüv?

gesetz dem fall ich würde um die 700 euro verdienen, wieviel würde uns zum leben bleiben?
und kann ich mir sicher sein, dass mir nach 7 jahren die schulden erlassen werden?
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Feuerwald

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Re: insolvenz und bedarfsgemeinschaft
« Antwort #1 am: 21. März 2008, 16:21:53 »



Moin,

wenn ich keinen job bekomme, wird mein lg für die zahlungen herangezogen?

- nein, insolvenzrechtlich nicht. Ihre Anspruch auf ALG II als Bedarfsgemeinschaft  würde sich jedoch entsprechend verringern. Das hat aber nichts mit dem Insolvenzverfahren zu tun.


wie verhält sich das bei einer insolvenz überhaupt?müssen wir uns eventuell sogar eine billigere wohnung suchen 100qm 540warm?

- nein, solche Zwangsumzüge kennt nur das SGB II (Hartz IV Gesetze), aber nicht die InsO.


oder das auto verkaufen schraddelskarre ohne tüv?

- das Auto könnte pfändbar sein. Wessen Auto ist es denn ?


gesetz dem fall ich würde um die 700 euro verdienen, wieviel würde uns zum leben bleiben?

- von 700 Euro ist nichts pfändbar. Werfen Sie mal einen Blick in die Lohpfändungstabelle. Sie haben 1 Kind. Entsprechend Spalte mit der Nr. 1 bezogen auf  I H R  monatlich Nettoeinkommen. Das Einkommen des Lebenspartners wird nicht zusammengerechnet. Ebenso das Kindergeld nicht, das ist unpfändbar.

und kann ich mir sicher sein, dass mir nach 7 jahren die schulden erlassen werden?

- eine Sicherheit im Leben gibt es für nichts. Das Restschuldbefreiungsverfahren läuft 6 Jahre und nicht 7 Jahre.  Die Versagungsgründe sind u.a. im § 290 InsO und § 295 InsO aufgelistet. Die sollte man kennen.

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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

telakaki

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Re: insolvenz und bedarfsgemeinschaft
« Antwort #2 am: 21. März 2008, 17:07:40 »

danke erst mal
 das auto gehört meinem lg und ist auch steuerlich und versicherungstechnisch auf ihn zugelassen
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