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Autor Thema: Insolvenz und Dispo auf dem Konto / Untermietverträge  (Gelesen 4038 mal)

makro

  • Gast
Insolvenz und Dispo auf dem Konto / Untermietverträge
« am: 20. Oktober 2008, 20:55:02 »

Hallo,

folgende Frage geistert durch meinen Kopf. Wenn mein Konto überzogen ist, diese Überziehung aber genehmigt ist was passiert bei einer Insolvenz wenn noch Beträge auf dem Konto eingehen und das Konto dadurch im Guthaben ist? Hat die Bank dann Glück gehabt oder muß diese dann die eingegangen Beträge an den IV abführen und das Minus auf dem Konto zur Tabelle anmelden?

Weiteres Problem: Ich bin Mieter eines Ladengeschäfts welches bis 31.12.2009 1:1 untervermietet ist, die Miete (3000,- EUR Brutto) wird vom Untermieter dierekt an den Hauptvermieter gezahlt. Wie sieht es dann bei einer Insolvenz aus? Kann der IV die Miete von meinem Untermieter einfordern ohne diese an den Hauptvermieter abzuführen?

Makro
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paps

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Re: Insolvenz und Dispo auf dem Konto / Untermietverträge
« Antwort #1 am: 21. Oktober 2008, 00:15:23 »

zu1.)
Beträge die vor der Inso eingehen, dürften zu Gunsten des Gläubigers gehen.
Ob sich eine Anfechtung durch den IV lohnt/getätigt wird, soll nicht Ihr Problem sein.
Nach Eröffnung ist das Konto auf 0,- zu stellen und Eingänge sollten bei einem Regelinsolvenzverfahren erstmal Masse sein.

zu2.)
Ja er kann.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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lucca_m

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Re: Insolvenz und Dispo auf dem Konto / Untermietverträge
« Antwort #2 am: 21. Oktober 2008, 08:48:25 »

Was ist mit der Aufrechnungsmöglichkeit von Gläubigern?
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paps

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Re: Insolvenz und Dispo auf dem Konto / Untermietverträge
« Antwort #3 am: 21. Oktober 2008, 12:12:38 »

Im Verfahren?
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Re: Insolvenz und Dispo auf dem Konto / Untermietverträge
« Antwort #4 am: 21. Oktober 2008, 12:38:35 »

ich mag mich täuschen: §§94 ff InsO?
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paps

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Re: Insolvenz und Dispo auf dem Konto / Untermietverträge
« Antwort #5 am: 21. Oktober 2008, 15:47:29 »

Sollte dazu nicht die Aufrechnungslage vor Eröffnung entstanden sein?

Wenn der TE selbständig ist, sollten doch vom Grunde her erst mal alles Guthaben (und das war die Frage) Massezugehörig sein.
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makro

  • Gast
Re: Insolvenz und Dispo auf dem Konto / Untermietverträge
« Antwort #6 am: 21. Oktober 2008, 16:28:08 »

Erstmal danke für die Antworten. Es geht mir um folgendes:

Dispo auf einem Konto

Kontostand am (als Beispiel) 25.10.2008  -2.000,- EUR
Anmeldung der Insolvenz am 25.10.2008
Kontostand am 1.11.2008 aufgrund von Zahlungseingängen +1.000,- EUR

Darf die Bank die 2.000,- EUR aus den Zahlungseingängen behalten und muß nur 1.000,- EUR abführen?

Hat die Bank jetzt Glück gehabt wegen der Zahlungseingänge? Es geht darum das diese Bank mir sehr geholfen hat in den letzten Jahren im Gegensatz zu meiner "Hausbank" ich möchte deshalb das diese am wenigsten Probleme durch eine Insolvenz bekommt, vor allem weil ich später wieder mit denen zusammenarbeiten möchte.

Makro
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lucca_m

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Re: Insolvenz und Dispo auf dem Konto / Untermietverträge
« Antwort #7 am: 21. Oktober 2008, 17:12:54 »

Keine Probleme mit einer Bank zu haben ist Ihnen 3.000 EUR Wert? Viel Geld finde ich. Der Bank ist das egal. Die hat gewiss keine Probleme durch Ihre Insolvenz. Und wie ich das ganze verstehe, so wird sie die 1.000 EUR plus an den IV abführen müssen. Dafür aber ein ausgeglichenes Konto haben.

Aber bitte korrigiert mich, wenn ich damit falsch liege.
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