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Autor Thema: insolvenz und erbschaft  (Gelesen 3326 mal)

eumelinchen

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insolvenz und erbschaft
« am: 10. August 2010, 22:49:13 »

Hallo zusammen,

meine PI läuft im März kommenden Jahres aus. Dann habe ich es geschafft.
Die Verschuldung ist folgender maßen entstanden: mein damaliger Lebenspartner und ich haben einen Kredit aufgenommen. Der war soweit abbezahlt bis auf die Zinsen. Die haben uns aufgefressen denn wir wurden leider beide Arbeitslos.
Wir haben Insolvenz beantragt, aller dings mußten wir getrennt die beantragen, da wir nicht verheiratet waren, aber zusammen den Kredit aufgenommen haben.
Der Betrag lag bei 10000Euro.
In der zwischenzeit haben ich und mein Expartner einiges Abtragen können, von den Schulden.

Nun ist leider am 15.7. meine Tante gestorben, die ich bis zu ihrem Tot betreut habe.
Meine Tante hat mich in ihrem Testament bedacht. Ich bin als Alleinerbe eingesetzt.
Ich selber habe seit März diesen Jahres einen 400 Eurojob. Das heißt, ich bekomme noch zusätzlich Leistung vom Arbeitsamt.

Diese sache mit dem Nachlass möchte ich nicht weiter heraus schieben, da ich auch endlich etwas Ruhe brauche. Die letzten Monate waren schwer für mich, da meine Tante leider im Wachkoma lag. Meine Nerven liegen seit dem blank. Die letzten Monate haben sich fast nur um sie und meine Arbeit gedreht.  :cry:
Meine Ärztin rät mir dringend zu einer Auszeit.

Jetzt ist die frage - Erbschaft ganz gut und schön, aber wer hat zu erst Anspruch. Die Insolvenzberaterin oder das Arbeitsamt?
Wenn die PI zu erst eingreift, liege ich noch in dem Freibetrag vom Arbeitsamt.

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Fallera

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Re: insolvenz und erbschaft
« Antwort #1 am: 10. August 2010, 22:54:20 »

Wir haben Insolvenz beantragt, aller dings mußten wir getrennt die beantragen, da wir nicht verheiratet waren, aber zusammen den Kredit aufgenommen haben.
Eine Insolvenz muss immer getrennt beantragt werden. Ob verheiratet oder nicht ist egal.

Ansonsten: http://dejure.org/gesetze/InsO/295.html
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Kurt Cobain
 

ThoFa

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Re: insolvenz und erbschaft
« Antwort #2 am: 11. August 2010, 09:31:12 »

Hallo,

eröffnetes Verfahren oder WVP?

MfG

ThoFa
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eumelinchen

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Re: insolvenz und erbschaft
« Antwort #3 am: 11. August 2010, 18:20:43 »

Hallo,

im März kommenden Jahres sind meine 6 Jahre vorbei.

MfG
Eumelinchen
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Maurice Garin

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Re: insolvenz und erbschaft
« Antwort #4 am: 11. August 2010, 23:24:03 »

im März kommenden Jahres sind meine 6 Jahre vorbei.
Dann wird das eigentliche Insolvenzverfahren vermutlich bereits aufgehoben sein und Sie sind in der sog. Wohlverhaltensperiode.

Das würde bedeuten, dass Sie 50% der Erbschaft an den TH abführen müssen. Den Rest können Sie behalten.

Eine Alternativer wäre, die Erbschaft auszuschlagen. Die Frist beträgt bei Erbeinsetzung durch Testament grds. 6 Wochen ab Testamentseröffnung. Für das Insolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung wäre die Ausschlagung unschädlich.

Ist also die Frage, welche Verwandte die Tante sonst noch hatte und wer im Fall der Ausschlagung Erbe würde (und was der ggf. irgendwann mal an Sie abgibt),
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eumelinchen

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Re: insolvenz und erbschaft
« Antwort #5 am: 12. August 2010, 17:51:48 »

Vielen Dank für Eure Ratschläge. Sie haben wir sehr geholfen.  :thumbup:

Ich habe diese Woche bescheid vom Nachlassgericht bekommen. Das Erbe werde ich annehmen.
Erstens bin ich auf diesem Weg endlich meine Schulden los, auch wenn dabei mein Expartner mit davon profitiert, und zweitens möchte ich von dem restlichen ein paar Tage weg fahren. Etwas anderes sehen, etwas anderes hören, einfach mal abschalten.
Die letzten Monate waren nicht leicht, da meine Tante nach einem Gehirnbluten im Wachkoma lag.
Dann ist sie ja von ihrem Leiden erlöst wurden, aber bis es soweit war.... das kann sich keiner vorstellen... um dies alles zuverarbeiten habe ich eine Gesprächstherapie angefangen.  :heulen:

Wenn der Nachlass eröffnet wurde, geht erst einmal auch ein Betrag ab für Friedhofsgebühren und die noch offene Miete von ihr, da mit ihrem Tot das Girokonto und ihr Sparbuch eingefroren wurde.

Das Erbe ablehnen... hm... meine Mutter wäre die nächste, aber zu ihr habe ich kein Vertrauen.

So wie ich mich entschieden habe, ist es schon richtig, für mich.
« Letzte Änderung: 13. August 2010, 22:18:35 von eumelinchen »
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