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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Insolvenz und gemeinsamen haushalt gründen  (Gelesen 1992 mal)

onkel tomate

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Insolvenz und gemeinsamen haushalt gründen
« am: 22. Januar 2013, 14:31:34 »

Hallo erstmal hier :smiley:
Ich habe ein paar Fragen bezüglich meiner gerade angelaufenen Insolvenz und schreibe vielleicht mal die momentane Situation.
Mein Insolvenzverfahren ist seit einer Woche eröffnet, der Insolvenzverwalter hat sich (über sein Büro)heute mit mir in Verbindung gesetzt. Man hat mir angekündigt das er sich in den nächsten Wochen mal zu einem Besuch bei mir einfindet.Ich lebe seit einem halben Jahr in einer Fernbeziehung, aber ich und meine Partnerin möchten die Situation unbedingt ändern (aus gesundheitlichen Gründen )und hier in meiner Heimat zusammenziehen. Jetzt stellen sich mir ein paar Fragen;Wenn meine Partnerin hier mit mir zusammen zieht hat sie natürlich erstmal keine Arbeit (die sie sich schnellstmöglich suchen will, aber ist heute ja nicht so einfach),bekommt sie noch Geld vom Jobcenter solange sie arbeitssuchend ist oder fällt das wegen eheähnlicher Gemeinschaft weg?(lt.Pfändungsrechner blieben mir ca. 1250€).Muss ich dann unsern Lebensunterhalt davon allein bestreiten? Was wenn sie einen 400€ Job bekommt, was wenn Vollzeitjob? Vielleicht kennt ja jemand so eine Situation. Darf ich mir eine teurere Wohnung suchen (da wir ja mehr Platz brauchen als ich bisher allein)? Hat man Chancen einen WBS-Schein zu bekommen? Wenn der IV/Treuhänder sich bis zum nächsten Lohn noch nicht bei mir gemeldet hat, darf ich ihn verbrauchen oder fordert er die Pfändbare Summe auch rückwirkend zurück? Vielen Dank einstweilen... :hi:
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Neustart2011

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Re: Insolvenz und gemeinsamen haushalt gründen
« Antwort #1 am: 22. Januar 2013, 16:46:38 »

Könnte es sein, das das Jobcenter garnichts von einer "Eheähnlichen Gemeinschaft" weiß und ihre Freundin nur vorübergehend bei ihnen unterkommt?
Wir hatten so ein ähnliches Problem: Wir waren noch nicht verheiratet und meine damalige"Freundin" hat keine Leistungen der ARGE bezogen...somit war sie nicht krankenversichert....Als wir merkten, dass die Sesselp...er beim Amt sehr gelangweilt waren, haben wir beschlossen, nicht mehr als Paar zusammen zu leben. Da ich ja kein Unmensch bin, teilte ich dem Amt mit, dass ich meiner "Ex-Freundin jedoch gestatte, in meiner Wohnung zu bleiben bis sie was anderes gefunden hatte. ...und schon war sie auf Grund des Leistungsbezuges wieder Krankenversichert. Da es eine Eigentumswohnung war, welche ausschließlich auf mich lief, habe ich ihr dann auch ein Zimmer untervermietet und die arge durfte dafür bezahlen.



Ihrem TH ist es egal, wie groß und wie Teuer ihre zukünftige Wohnung ist.

Ich meine sogar, gelesen zu haben, das eine Eheähnliche Beziehung dazu führt, das Unterhaltsberechtigte Personen entstehen...bitte korrigieren wenn dem nicht so ist.

Wenn dem so ist, ist es ein rechen Beispiel. Ist sie nur eine "Freundin" und wohnt bei ihnen, ist sie nicht Unterhaltsberechtigt. (Kann sich lohnen, wenn sie einen Vollzeitjob hat)
Hat sie nur einen 400€ Job, wird sie weiterhin unterhaltsberechtigte Person sein und sie profitieren davon.

Ein WBS ist Einkommens-abhängig. Die grenzen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Informationen über Einkommensgrenzen finden sie im Internetz bei ihrem zuständigen Stadtamt. Bei der Bemessung werden jedoch ihre Pfändungen nicht berücksichtigt
« Letzte Änderung: 22. Januar 2013, 16:52:01 von Neustart2011 »
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Insokalle

Re: Insolvenz und gemeinsamen haushalt gründen
« Antwort #2 am: 22. Januar 2013, 17:40:20 »

Ich meine sogar, gelesen zu haben, das eine Eheähnliche Beziehung dazu führt, das Unterhaltsberechtigte Personen entstehen...bitte korrigieren wenn dem nicht so ist.

dem ist nicht so
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onkel tomate

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Re: Insolvenz und gemeinsamen haushalt gründen
« Antwort #3 am: 22. Januar 2013, 20:05:48 »

Also erstmal Danke für die Antworten;
Leider beantwortet das aber eigentlich meine Fragen nicht so richtig.Ich möchte nicht wissen was man machen kann um dem ganzen zu entgehen (also eine verfälschte Situation darstellen und somit Schwierigkeiten riskieren),sondern welche Konsequenz das zusammenziehen hat. Müssen wir ,wenn dem so ist, tatsächlich das ganze Leben inkl.Miete,Versicherungen,Lebensmittel,Auto etc.von meinem unpfändbaren Rest bestreiten(was ich als unmöglich erachte)? Und wie wäre meine Freundin dann krankenversichert?
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Neustart2011

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Re: Insolvenz und gemeinsamen haushalt gründen
« Antwort #4 am: 23. Januar 2013, 12:57:21 »

Ja, du bist der der alles zahlt...und ohne eigene Leistungen ist deine Freundin nicht kranken-versichert. deswegen die o.g. Überlegungen die keine Schwierigkeiten verursachen und problemlos anzuwenden sind. Wie oben beschrieben hatten wir auch diese Situation.
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Feuerwald

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Re: Insolvenz und gemeinsamen haushalt gründen
« Antwort #5 am: 23. Januar 2013, 15:07:42 »

bekommt sie noch Geld vom Jobcenter solange sie arbeitssuchend ist oder fällt das wegen eheähnlicher Gemeinschaft weg?

- das kommt darauf an ob ALG I oder ALHG II Bezug besteht. Bei ALG II würden Sie eine sog. Bedarfsgemeinschaft bilden und Ihr Einkommen würde bei der Berechnung mit einfließen.


Muss ich dann unsern Lebensunterhalt davon allein bestreiten?

- ja.


Was wenn sie einen 400€ Job bekommt, was wenn Vollzeitjob?

- dann hat Sie eigenes Einkommen. Mit Ihrer Insolvenz hat das nichts zu tun.


Darf ich mir eine teurere Wohnung suchen (da wir ja mehr Platz brauchen als ich bisher allein)?

- dürfen schon, nur leisten müssen Sie sich das auch können.


Hat man Chancen einen WBS-Schein zu bekommen?

- weiß ich nicht.


Wenn der IV/Treuhänder sich bis zum nächsten Lohn noch nicht bei mir gemeldet hat, darf ich ihn verbrauchen

- nein.


oder fordert er die Pfändbare Summe auch rückwirkend zurück?

- ja.


Und wie wäre meine Freundin dann krankenversichert?

- wenn kein ALG I bzw. ALG II (auch ergänzend im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft) Bezug besteht, dann bleibt nur die freiwillige (Weiter)Versicherung aus eigener Tasche zu bezahlen. 
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

onkel tomate

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Re: Insolvenz und gemeinsamen haushalt gründen
« Antwort #6 am: 23. Januar 2013, 15:14:10 »

Also wenn ich richtig informiert bin bekäme sie ALGII weil sie noch nicht lange genug wieder arbeitet in ihrem jetzigen job...ich habe mehrfach gelesen das diese Bedarfsgemeinschafts-regelung erst nach einem Jahr greift, solange muss das Jobcenter aufkommen (und demzufolge auch krankenversichern)...ist dem denn nicht so? :gruebel:
Ich überlege ansonsten echt eine WG mit ihr zu gründen.. :wink:
Kann der IV/Treuhänder auch Geld von mir zurück verlangen das ich vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens verbraucht habe? (hatte in den letzten Monaten immer meinen ganzen Lohn zur verfügung da niemand pfändete,leider musste ich ihn bedingt durch meine Lebensumstände verbrauchen und konnte nichts zurücklegen...)
Sorry für die vielen Fragen, bin echt verzweifelt da ich meine Freundin aus gesundheitlichen Gründen dringend hier bräuchte aber ich sehe den Zug grad abfahren... :neutral:
« Letzte Änderung: 23. Januar 2013, 15:21:36 von onkel tomate »
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Neustart2011

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Re: Insolvenz und gemeinsamen haushalt gründen
« Antwort #7 am: 23. Januar 2013, 18:29:15 »

wegen dem lohn vor eröffnung brauchen sie sich keine sorgen zu machen...davon wird der th nichts zurück fordern
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onkel tomate

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Re: Insolvenz und gemeinsamen haushalt gründen
« Antwort #8 am: 25. Januar 2013, 20:00:19 »

Sorry das ich jetzt noch mal nachhake, aber wie war das jetzt mit der Eheähnlichen Gemeinschaft?das ich der gelackmeierte bin wenn sie mal nachgewiesen ist hab ich ja begriffen,aber ab sofort? Habe halt mehrfach gelesen das sie erst nach einem Jahr Gültigkeit bekommt (sofern man es dann nicht widerlegt), in diesem Fall wäre ich ja nicht ohne Hoffnung das meine liebste innerhalb diesen Jahres einen Job bekommt und wir das dann ganz offiziell hinbekommen,da meine Freigrenze ja auch mit ihrem Verdienst unangetastet bliebe,oder?...kennt jemand so einen Fall? Und wenn meine Freundin in ihrer Heimat die Zelte abbricht, würde sie vom Arbeitsamt erstmal gesperrt werden weil sie aus eigeninitiative arbeitlos geworden ist?? :gruebel:...
« Letzte Änderung: 25. Januar 2013, 20:01:56 von onkel tomate »
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LiesschenMueller

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Re: Insolvenz und gemeinsamen haushalt gründen
« Antwort #9 am: 26. Januar 2013, 11:15:16 »

Hallo,
schau doch mal im http://www.elo-forum.org/ Forum nach. Dort werden genau solche Fragen häufig gestellt.
Lieb Grüße
Liesschen Mueller
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