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Autor Thema: Insolvenz und Hartz VI - Zinszahlungen für Haus  (Gelesen 2231 mal)

Anna1970

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Insolvenz und Hartz VI - Zinszahlungen für Haus
« am: 27. Juni 2008, 14:18:22 »

Hallo ihr Lieben da draußen  :cheesy:

ich hab da mal eine etwas kompliziertere Frage, die mich echt beschäftigt.

Ich glaub, ich hab hier schon mal ansatzweise darüber geschrieben: Nach langem, hartem Kampf hat mein Mann sich endlich, endlich im Januar, nach einem Schlaganfall dazu entschlossen die RI zu beantragen - lange Monate haben wir nur von meinem Kindergeld in Höhe von 308 Euro gelebt. Seit Ende April bekommen wir auch endlich Hartz IV - das ist ein Vermögen im Vergleich zu den 308,- Euro.

Aber wenn ich gewußt hätte, was für Probleme damit verbunden sind, hätte ich gleich auf Hartz IV verzichtet - mal abgesehen von dem Druck, der jetzt auf mir lastet kommt der Druck der Insolvenz meines Mannes hinzu. Er nämlich kümmert sich um gar nichts und ich bin es, die regelmäßig in Kontakt steht mit seinem IV - ein übrigens absolut wiederlicher Mensch. Ich weiß, ich bin mir dessen wirklich bewußt, daß ein IV ein Gläubiger-Anwalt ist, einer der sich die einzelnen Fälle nicht zu Herzen nehmen darf, aber ich fühle ich dennoch wie ein Mensch dritter Klasse - ja, wirklich: ganz weit unten - allein schon wie der mit mir spricht, als ob ich es nicht wert wäre daß er überhaupt mit mit redet.

Aber das ist nicht das was ich fragen wollte - bewegt mich halt auch ein bisschen. Folgendes:

Im Jahr 2006 haben wir uns ein Haus gekauft (ich könnte mich jetzt noch ohrfeigen, daß ich da überhaupt mit unterschrieben habe.........) Vom ersten Tag haben wir einen Zins in Höhe von etwas über 1.200,- Euro bezahlt.
Wie gesagt beziehen wir seit April 08 Hartz IV und die ARGE hat den Zins als Mietzins übernommen. Insgesamt werden etwas über 1.400,- Euro vom Hartz IV Geld für dieses Haus abgezogen.

Ihr könnt euch jetzt sicherlich ausrechnen, was an uns ausgezahlt wird - es sind knapp 600,- Euro für uns vier - plus Kindergeld - macht gute 900,- Euro für uns vier im Monat. Zuviel zum Sterben - zuwenig zum Leben.
Und Kinder haben die Angewohnheit zu wachsen und pubertäre Kinder essen nicht - die hauen sich alles rein, was sie kriegen können  :wow:

Da ich mich um alles kümmern muß, bin ich schon froh, daß ich es erreicht habe, daß unser Haus nun frei verkauft werden soll, also keine Zwangsversteigerung. Da fällt mir schon ein Stein vom Herzen, weil ich ja auch die Darlehensverträge unterschrieben habe.
In Anbetracht der Tatsache, daß einem Hartz IV-Empfänger ein vorgeschriebener Mietzins zur Verfügung steht, der in angemessener Höhe ausfällt, habe ich vor Kurzem ein Schreiben an die ARGE rausgeschickt, in der ich darum gebeten habe, daß die Zins-Zahlungen an die Stadtsparkasse eben nur in Höhe der für uns angemessenen Mietzins-Höhe liegen sollte.

Wir würden damit über 600,- Euro mehr ausbezahlt bekommen und ich könnte endlich einmal aufhören zu hungern. (So sind Mütter halt: damit die Kinder genug bekommen, verzichten sie halt  :sad:)
Heute kam ein Schreiben von der ARGE, daß mein Mann sich diesbezüglich mit dem Inso-Verwalter kurz schließen soll.

Und jetzt komme ich endlich zu meiner Frage:
Welche Möglichkeiten habe ich - ich setz mich ja mit ihm in Verbindung - wenn er dem nicht zustimmen sollte?
Kann er das überhaupt verweigern? Ich meine, es gibt doch Pfändungsgrenzen (obwohl das eigentlich ja keine Pfändungen sind)
Liege ich falsch, wenn ich da in gewisser Weise eine Kindeswohlgefährdung sehe?
Welche Argumente kann ich anführen, falls er sich stur stellen sollte???

Hehe, das sind ja mehr als eine Frage, doch ich hoffe inständig, daß ihr mir weiterhelfen könnt.

Liebe Grüße in die Runde

Anna

Gespeichert
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten: wo kämen wir hin? Und keiner ginge um zu schauen, wohin man käme, wenn man denn ginge?
 
 

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