Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Julia am 16. Juni 2008, 23:24:48
-
Hallo,
ich habe hier im Forum gelesen, dass alle Lastschriften zurückgeholt werden, sogar bis zu 6 Monaten zurück?
Um solche Unannehmlichkeiten vermeiden zu können, soll ich ein halbes Jahr abwarte?- Beim Arbeitsamt das Konto bzw die Kontonummer meines Freundes geben, /er ist in unserer Gemeinschaft mitdrinnen/ damit alle Sozialleistungen auf sein Konto fließen und von seinem Konto bezahlt werden? Und nur dann zu einer Schuldenberatung gehen und Inso anmelden? Zur Zeit bekomme ich das Geld auf mein Konto überwiesen. Von meinem Konto zahle ich Miete. Strom und Gas werden abgebucht. Also ein halbes Jahr abwarten, damit die Kontoauszüge sauber und schön leer aussehehn und keine Lastschriften zurückgeholt werden können und dann mit einer Insolvenz anfangen? Wer weißt was, schreibt bitte.
-
Hallo Julia,
um das nicht immer - aber immer wieder - vorkommende Problem der zurückzuholenden Lastschriften zu vermeiden, solltest Du einfach Daueraufträge einrichten.
Mit Lastschriften sind nur die Abbuchungen der Institutionen betroffen, welche Du zur Einzugsermächtigung zugelassen hast.
Widerrufe diese und richte einen Dauerauftrag ein.
Das ist wie eine Überweisung, diese sind zeitnah gebucht und nicht zu stornieren.
Konto des Freundes und all diese Dinge würde ich mit dem Vorhaben auf eine Inso dringend vermeiden.
Da in der Regel das Konto seitens der Bank nach Bekanntmachung der Inso gesperrt wird, ist es empfehlenswert nach Antragstellung der Inso, den Großteil abzuheben und in der "Keksdose" aufzubewahren bis der Verwalter das Konto bei der Bank freigegeben hat.
Ansonsten wie erwähnt Daueraufträge oder manuell überweisen bis alles im Lot ist :-)
lg
small
-
:wink:Hallo, und vielen Dank für diese hilfreiche Antwort.
ich würde gerne wissen was passiert mit dem zweiten Konto/ Guthabenkonto? ich habe vor ein solches Konto so schnell wie möglich zu eröffnen. Wird dieses Konto auch gesperrt? Was für einen Sinn macht es dann ein zweites Konto auf Guthabenbasis zu haben? Soll dann ab sofort das Kindergeld auf dieses neu Konto überwiesen werden? Demnächst bekommt mein Freund eine Arbeitsstelle und wird sein Gehalt sowieso auf eigenes Konto einzahlen lassen. Außer Kindergeld habe ich dann sowieso nichts auf meinem Konto. Wo nichts ist , da gibt es auch nichts zu holen.
-
Hallo Julia,
die Bank kennt Deinen pfändfreien Betrag nicht. Sie sperren nach Kenntnis der Insolvenz das Konto automatisch um nicht ggf. haftbar gemacht werden zu können für von Dir verausgabte Gelder die evtl. unter den pfändbaren Betrag fallen KÖNNTEN.
Darum warten sie auf die Freigabe durch den Insolvenzverwalter/Treuhänder.
Solltest Du ein Konto mit Dispo haben, würde dieser dann ohnehin aufgehoben werden.
Ist mir selten zu Ohren gekommen dass jemand in der Inso noch einen Verfügungsrahmen im Dispo hat.
Darum ist es das günstigste Du hast ein Guthabenkonto und wenn Du im Vorfeld schon herausbekommen kannst wo im Sperrfall das Freigabefax hin soll ist es um so besser.
lg
small
-
Hallo , Meine Schuldenberatungsstelle rät mir zuerst es mit einem Vergleich zu versuchen. Ich habe nur einen Gläubiger-die CITIBANK. Schulden belaufen sich auf 13 Tausend Euro! Ich wiederhole noch mal- das sind nicht die Schulden, die ich gemacht habe, sondern die Schulden meines Ex-Ehe-Mannes, Ich hab für ihn als Bürge unterschrieben... Jetzt muss ich für diese Dummheit bezahlen. Neuer Freund , neues Leben und alte Bürgschaft! Meine Frage ist was ist besser: Insolvenz oder mit 20 Euro monatlich 72 Raten bezahlen, falls die Bank darauf eingeht? Die Beratungsstelle meint, dass ich die Insolvenzverfahrenskosten so oder so bezahlen muss. Das sind zwischen 1,600 Euro- bis 2 Tausend 500 Euro!! Angeblich wäre besser auf eine Insolvenz einfach zu verzichten, weil sie so lange dauert und man sich mit so vielen unangenehmen Sachen abfinden muss. Wer hat so eine Erfahrung gemacht? Bitte schreibt mir.
-
Hi Julia,
wenn sich die Bank darauf einlässt (was ich offen gestanden bezweifele), dann würde ich das selbstverständlich einer Insolvenz vorziehen.
Aber bei 20 Euro bei 72 Monaten - naja.....
Bleibt abzuwarten und es muss natürlich definiert sein, dass danach die Restschuld erlassen ist.
Wenn Du das hinbekommst wäre das super-
Aber ich gehe davon aus dass die Bank lieber wartet - denn irgendwann wirst Du sicherlich wieder Geld verdienen gehen - und darauf werden sie spekulieren....
lg
small
-
Hallo,
Sie sind sogar verpflichtet einen Vergleich zu versuchen. Erst wenn dessen Scheitern bestätigt wird, können Sie das I-Verfahren beantragen.
Die Kosten des Verfahrens werden Ihnen gestundet, sollten nach sechs Jahren immer noch Kosten offen sein, müssen Sie noch vier Jahre diese Kosten abzahlen, sofern Sie dazu in der Lage sind (anlog zur PKH). Wenn dann immer noch Kosten offen sind, werden diese gänzlich erlassen.
MfG
ThoFa
-
Hallo,
ich verstehe nicht welche Kosten Sie meinen? "Sollten nach 6 Jahren immer noch Kosten offen sein,müssen Sie noch vier Jahre Kosten abzahlen.." Sind das I-VerfahrensKosten?? Oder meinen Sie die Schulden( 13 Tausend)?? Wenn ich schon in das I-Verfahren gehen muss, heißt es , dass ich gar keine Kosten bezahlen kann. Und auch nach 6 Jahren und 4 Jahren danach.. Wenn ich irgendwann arbeiten gehe und Geld verdiene, wird es nie höher sein , als ein unpfändbaren Betrag. Ich möchte mich nicht für die Schulden meines Ex-Ehe-Mannes kaputt arbeiten, um seine ehemaligen Schulden abzahlen zu müssen.
-
Die Kosten des Verfahrens werden Ihnen gestundet, sollten nach sechs Jahren immer noch Kosten offen sein, müssen Sie noch vier Jahre diese Kosten abzahlen, sofern Sie dazu in der Lage sind (anlog zur PKH). Wenn dann immer noch Kosten offen sind, werden diese gänzlich erlassen.
MfG
ThoFa