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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Insolvenz und Neuschulden - Frage hierzu  (Gelesen 3088 mal)

Phare

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Insolvenz und Neuschulden - Frage hierzu
« am: 11. Oktober 2010, 14:50:49 »

Hallo liebes Forum,

Ich habe eine Frage bzgl. meines Insolvenzverfahrens.
Angeblich seien noch Forderungen seitens der Steuer (KFZ-Steuer) gegen mich offen, jedoch kann mir niemand (auch vom Finanzamt nicht) sagen für welchen Zeitraum diese angeblichen Forderungen offen seien.
Dies berührt meine Frage jedoch nur peripher. Diese angeblichen Forderungen sind – sofern sie existieren – erst NACH Eröffnung meines Verfahrens entstanden (übrigens ein IN Verfahren).
Nun behauptet mein IV er könne die Insolvenz nicht abschließend prüfen (Schlusstermin) solange dieser Sachverhalt nicht geklärt sei.
Er behauptet auch für NEUSCHULDEN mit zu haften als Insolvenzkanzlei.
Dies ist mir allerdings neu, da es immer hieß Neuschulden berühren das Insolvenzverfahren nicht, sondern diese Schulden sind vom Schuldner direkt mit dem Gläubiger in Einigung zu bringen.

Kann mir hier jemand helfen, wenn möglich mit einem Paragraphen. Im Internet finde ich einiges zu dem was ich meine schon zu wissen (Neuschulden haben nichts mit einem Insoverfahren zu tun), aber irgendwie scheint mein IV anderer Auffassung zu sein und es blockiert meinen Schlusstermin.

Ich versuche seit Wochen mit dem Finanzamt zu kommunizieren (email, telefonisch) und bekomme keine klare Aussage. Ein Mitarbeiter sagte sogar es seien keine Forderungen gegen mich offen, ein anderer Mitarbeiter jedoch behauptet das Gegenteil. Nur kann keiner nähere Details angeben.

Wenn die das schon nicht wissen, wie soll ich dann ?????

Danke für Eure Hilfe

Grüße Phare
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paps

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Re: Insolvenz und Neuschulden - Frage hierzu
« Antwort #1 am: 11. Oktober 2010, 18:30:48 »

Grundsätzlich bliebe dann noch die Schriftform.
Lassen Sie sich die (nicht) offenen Forderungen bestätigen.

Dar IV könnte insofern recht haben, als es sich um Forderungen an die Masse handeln könnte, wenn z.B. das KFZ noch nicht freigegeben war, als die Steuerschuld entstanden ist.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Phare

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Re: Insolvenz und Neuschulden - Frage hierzu
« Antwort #2 am: 11. Oktober 2010, 19:22:21 »

Hallo Paps,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Allerdings habe ich vergessen Folgendes zu erwähnen.

Das Fahrzeug war seinerzeit nur auf mich steuertechnisch angemeldet.
Eigentum und Besitz waren meine Eltern.

Auf Wunsch des IV - dem ich den Sachverhalt damals erläuterte - wurde der Wagen auf meine Eltern umgemeldet.

Hintergrund war einfach jener, dass die Steuern in meiner Region günstiger ausfielen als in der meiner Eltern.

Somit zahlten meine Eltern auch regelmässig alle anfallenden Gebühren (Steuer, Versicherung etc.)

Das Fahrzeug hätte somit also niemals Masseschuld werden bzw. freigegeben werden können.

Den Betrag kennt die Steuer sehr wohl (fast 300 Euro) nur kann mir niemand den angeblichen Zeitraum nennen.

Ich bin der Meinung, wäre eine Forderung offen gewesen, so wäre eine Mahnung an mich gesandt worde, da der Wagen auf mich gemeldet war. Dies war jedoch nicht der Fall.

Nun behauptet der IV für diese Forderung zu haften (???)

Meiner Meinung nach ist es A: eine Neuschuld (sofern die Forderung überhaupt existiert) und B: wieso blockiert es mein Verfahren und warum meint er hierfür zu haften?

Ich blicke gerade gar nicht mehr durch und dachte ich doch, mich so einigermaßen schlau gelesen zu haben  :wink:

Herzlichen Dank für eine erneute Meinung hierzu.

Freundliche Grüsse
Phare
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B-Thom

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Re: Insolvenz und Neuschulden - Frage hierzu
« Antwort #3 am: 20. Oktober 2010, 00:09:11 »

Für alle Forderungen, die aus der Insolvenzmasse beglichen werden, haftet der IV, nicht du. Du hast ihn schließlich für die Dauer der Insolvenz bei deinem Antrag hierzu ermächtigt. Er zahlt in den nächsten Jahren an die Gläubiger mit deinem Geld aus.

Und er will natürlich genau wissen, ob diese Forderung nun Teil der Insolvenzmasse ist (dann haftet er) oder Neuschulden (dann haftest du). Also ist gerade für ihn das Datum der Forderung wichtig. Liegt dieses vor oder nach Beantragung der Insolvenz?

"Lustig" ist nur, dass das Finanzamt nicht wissen will, für welchen Zeitraum der Betrag fällig ist.
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