Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: csiga am 18. Februar 2008, 17:49:02
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HI
könnte mir bitte jemand den Zus´hang zwischen Insolvenz und Pfändung klarmachen.
Wenn z.B eine GmbH Insolvenz anmeldet, kann dann noch das Unternehmensvermögen gepfändet und versteigert werden? Hier kann soweit ich weiß, das Privatvermögen nicht gepfändet werden, da dies ein Unternehmen mit beschränkter Haftung ist,oder?
Oder verstehe ich das alles ganz falsch und es kann nur bei Privatleuten gepfändet werden.
Danke für die Aufklärung
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Hallo,
eine Pfändung ist sowohl bei natürlichen Personen als auch bei juristischen (z.B. GmbH) möglich.
In einem Insolvenzverfahren einer GmbH wird das Vermögen der GmbH verwertet. Der Geschäftsführer kann nur durch die Durchgriffshaftung (z.B. nicht abgeführte Lohnsteuer) oder aber durch Bürgschaften in Anspruch genommen werden.
MfG
ThoFa