Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Felix1963 am 28. September 2013, 16:14:24
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Hallo zusammen.
Habe eine Frage an das Forum.
Ich beziehe eine Volle Erwerbsminderungsrente 850€. Jetzt habe ich die Pflegestufe I erhalten. Ich rechne mit einer Nachzahlung des Pflegegeldes in Höhe von ca. 3500€.
Ist diese Nachzahlung pfändbar. Habe auch P-Konto.
Über eine Antwort würde ich mich freuen. DANKE
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sorry habe vergessen ich bin in der PI und in der Wohlverhaltensphase
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Pflegegeld dürfte nach § 54 Abs. 3 SGB I unpfändbar sein.