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Autor Thema: Insolvenz und Schwerbehinderung  (Gelesen 2665 mal)

bina84

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Insolvenz und Schwerbehinderung
« am: 21. August 2008, 17:04:42 »

Hallo,
Ich hätte mehrere Fragen
bin durch Schicksalschlag mit Querschnitt im Rollstuhl aber ganz frisch.
Mein Insolvenzverfahren wurde im Oktober 2007 eröffnet und mein Arbeitgeber hat immer
den pfändbaren Teil überwiesen. Nun bekomme ich aber Krankengeld ( weiss noch keinen genauen Betrag)
und liege warscheinlich unter dem pfändbaren Betrag. Da ich noch nicht weiß ob und welche Zuschüsse ich bekomme hänge
ich etwas in der Luft und es wird eng finanziell.
Mein Arbeitgeber hat angeboten meinen Resturlaub (12 Tage) auszuzahlen. Weiss jemand wie es am besten geht?
Er meinte verteilt auf die restlichen 4 Monate. Ich will aber natürlich mein Verfahren nicht in Gefahr bringen und muss
achten ab welcher Gernze wieder Geld an den Inso Verwalter abgeführt werden muss. Oder weiss jemand ob es für
Schwerbehinderung besondere Grenzen gibt?
Viele Fragen aber ich danke im Voraus für Eure Antwort.
Bina
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paps

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Re: Insolvenz und Schwerbehinderung
« Antwort #1 am: 21. August 2008, 21:24:41 »

Die Verteilung auf die Monate könnte klappen, wenn es kein Gläubiger moniert.
Haben Sie die genauem Einkünfte, sollten Sie schnellstens einen formlosen  Antrag auf Erhöhung der Pfändungsfreigrenze wegen der Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Behinderung beim Inso-Gericht stellen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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