Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: kleines_Teufelchen72 am 25. Juli 2007, 16:27:08

Titel: Insolvenz und selbstständigkeit?????????
Beitrag von: kleines_Teufelchen72 am 25. Juli 2007, 16:27:08
HI,

ein Bekannter und ich haben die Idee uns selbstständig zumachen.  Dummerweise wurde am 30. 05. 2007 mein Insolvenzverfahren eröffnet.

Und nun meine Fragen:


1.  Darf ich mich selbstständig machen??

2.  Wenn ja, hat das irgendwelche finanzielle Auswirkungen auf meinen Geschäftspartner, da bei mir ja gepfändet werden darf????


Danke im vorraus


kleines_Teufelchen72




Titel: Re: Insolvenz und selbstständigkeit?????????
Beitrag von: paps am 25. Juli 2007, 17:31:17
Sie können sich auch im Verfahren selbständig machen.

Jedoch hat der TH/IV ,bis zur Freigabe, die Verfügungsgewalt über Ihren Part der Einnahmen und Ausgaben.

Insofern sollte das ganze Vorhaben zuvor mit dem IV/TH abgesprochen sein.
Titel: Re: Insolvenz und selbstständigkeit?????????
Beitrag von: Feuerwald am 25. Juli 2007, 17:42:29

... und von einer GbR würde ich abraten.  Besser jeder für sich.

Vergessen Sie auch folgendes nicht:

Ihre Bonität ist derzeit nicht gerade die beste. Die neue Firma hätte als GbR keine Kreditwürdigkeit. Die Auskünfte wären übel. Die Haftung in der GbR gegenseitig, d.h. wenn das Ding in die Hose geht, auch wenn nur Ihr Partner das zu verantworten hat, haben Sie neue Schulden bevor die alten Schulden beseitigt sind.

Das ganz sollte auf ein gesundes Fundament gestellt werden. Ideen zu haben ist ja immer löblich, nur das reicht oftmals nicht.

Gruss
Feuerwald