Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: rossle am 04. Oktober 2010, 11:12:32
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Hallo ihr lieben da draußen,
also mein insolvenzverfahren wurde im Februar 2010 eröffnet und ich bin noch nicht in der wohlverhaltensphase.
Hier meine Frage.
Ist es erlaubt, ein auto zu haben.
Um genau zu sein, ist es so, dass ich eine 50 % gehbehinderung habe. Behindertenausweis (unbefristet) Merkzeichen G ist vorhanden.
kann man denn dann nicht ein Auto haben bzw genehmigt bekommen?
Wäre sehr dankbar für eine zuverlässige auskunft ;)
lieben dank
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Sie sollten in dieser Phase den PKW über eine dritte Person zulegen.
Zumal ja keine finanziellen Mittel zur Anschaffung vorhanden sein dürften.
In Absprache mit dem TH kann, wegen der Behinderung, aber auch ein eigener PKW möglich sein.
Dann müsste vorab aber die Freigabe aus der Masse geklärt werden.-