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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Insolvenz und UVG Schulden  (Gelesen 2523 mal)

Steffi1987

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Insolvenz und UVG Schulden
« am: 02. Oktober 2012, 15:56:50 »

Hallo.

Bin neu hier und habe direkt eine wichtige Frage.

Mein Mann steht kurz vor der Privatinsolvenz aber uns stellt sich da eine Frage,er ist zur Zeit arbeitslos und bezieht ALG 1 und ich mit den Kindern ALG 2,er hat noch 3 uneheliche Kinder,bei dem einen Kind 11 jahre alt sind UVG Zahlungen damals geleistet worden,die gehen ja mit in die Privatinsolvenz,doch bei den anderen beiden Kindern 4 J und 2 J alt laufen aktuell noch die UVG Leistungen,das Jugendamt hat meinen Mann als zahlungsunfähig eingestuft aufgrund der Arbeitslosigkeit,nun unsere Frage wenn er Zahlungsunfähig ist laufen die UVG Leistungen als neue Schulden auf oder wie läuft das ganze?

Vielleicht hat ja jemand das selbe Problem.

Vielen Dank
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tomwr

Re: Insolvenz und UVG Schulden
« Antwort #1 am: 02. Oktober 2012, 19:48:12 »

nun unsere Frage wenn er Zahlungsunfähig ist laufen die UVG Leistungen als neue Schulden auf oder wie läuft das ganze?

Das ist eigentlich relativ einfach, alles was bis zur Insolvenzeröffnung an Forderungen da ist, werden Insolvenzforderungen, also ggf. nach Erteilung der RSB wirkungslos. Alles was nach der Insolvenzeröffnung an Forderungen entsteht, hat mit dem Insolvenzverfahren nichts direkt zu tun, sind also nach der Insolvenz (und bei Unterhalt oder vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen auch während der Insolvenz) vollstreckbar. Für diese Art von Forderungen gilt die pauschale Pfändungstabelle nicht bzw. die können auch noch aus dem pfändungsfreien Einkommen (zumindest teilweise) befriedigt werden. Oder genauer gesagt, die entsprechenden Gläubiger können sich ggf. daran bedienen.

Stichtag ist der Zeitpunkt des Eröffnungsbeschlusses, nicht der Antragsstellung.
« Letzte Änderung: 02. Oktober 2012, 19:50:38 von tomwr »
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Melanie1984

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Re: Insolvenz und UVG Schulden
« Antwort #2 am: 03. Oktober 2012, 14:14:20 »

Ab zum Antwalt Abänderungsklage der bestehenden Unterhaltstitel führen dann laufen auch keine Schulden mehr auf!!!!!!
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Steffi1987

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Re: Insolvenz und UVG Schulden
« Antwort #3 am: 03. Oktober 2012, 19:42:12 »

Hallo.

@ Melanie,also mein Mann hat 3 Kinder die jeweils bei den Frauen leben.

Für die Älteste besteht ein Unterhaltstitel der vor 5 Jahren vereinbart wurde.Jedoch muss er dort aufgrund geringes/kein Einkommen zurzeit nichts zahlen.

Und für die anderen beiden besteht kein Titel,da kommen vom Jugendamt immer nur Schreiben das er seine Lohnabrechnungen einreichen soll und danach wird dann berechnet.Zurzeit ist es aber Zahlungsunfähig.

Für welchen Fall müssten wir eine Abänderungsklage einreichen?Da wo der Titel besteht?Weil da wurde vereinbart Unterhalt von 360 Euro,zu dem Zeitpunkt gab es aber die anderen beiden Kinder noch nicht,der Unterhalt muss ja durch 3 Kinder geteilt werden dann.
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Melanie1984

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Re: Insolvenz und UVG Schulden
« Antwort #4 am: 06. Oktober 2012, 12:03:17 »

Hallo,

es kann nur dort eine Abänderungsklage betrieben werden wo ein Titel existiert. Also für das äterste Kind. Dann laufen hier keine Schulden mehr auf da der zu zahlende Betrag neu festgelegt wird.

Bzgl der Jugendamtsrechnung wäre ich sehr vorsichtig die Mitarbeiter dort setzen gerne fiktives Einkommen (nicht vorhandenes Geld ) ein als Druckmittel und erhöhen der Unterhalt. Wenn der zu zahlende Betrag zu hoch erscheint Zahlung verweigern dann muss das Jugendamt hier erst einmal auf einen Titel klagen... So lange können die auch nicht Vollstrecken, Pfänden oder ähnliches...

Wichtig ist das dein Mann sich bewirbt und die Bewerbungen sammelt ist er in fester Anstellung sollten 6-10 Bewerbungen monatlich reichen. Sollte er arbeitslos seinb muss er 20 Bewerbungen monatlich Schreiben sonst wird fiktives Einkommen unterstellt.

Sehe aber gute Chancen bei deinem Mann da mehrere Kinder vorhanden sind die einander gegen über gleich berechtigt sind. Hier kann es eigentlich nur zu einer Mangelfallberechnung kommen.

Ab zum Anwalt  :biggrin:
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Melanie1984

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Re: Insolvenz und UVG Schulden
« Antwort #5 am: 06. Oktober 2012, 12:04:43 »

Der Selbstbehalt deines Mannes liegt bei 950,00 Euro. Wenn nicht ggf fiktives Einkommen angerechnet wird...
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Melanie1984

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Re: Insolvenz und UVG Schulden
« Antwort #6 am: 06. Oktober 2012, 12:15:37 »

Da er wie ich lese nicht erwerbstätig ist besteht hier nur ein Selbstbehalt von 800,00 Euro
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