Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Hannes am 01. März 2011, 22:04:07

Titel: Insolvenz und Versicherungszahlung an TH
Beitrag von: Hannes am 01. März 2011, 22:04:07
Guten Abend an Alle !

Da nun die Hausratsversichrungsleistung an meine TH ging, weil es ja zur Masse gehört, habe ich eine Frage .
Wie sollen wir uns verhalten oder was sollen wir tun , wenn in der Leistung Dinge bezahlt wurden , die bei dem Wohnungseinbruch mitgeraubt wurden, die aber nicht mir gehörten, sondern einem guten Freund und das dann auch noch persönliche Dinge sind ? Die Versicherung weiß, was wem gehört, was bei dem Bruch entwendet wurde, und wir wissen auch, was in welcher Summe ersetzt wurde.Nur wie kommt er jetzt an seinen Anteil ?
Soll er meine Th anschreiben und ihr seine Sachen auch auflisten und sein Geld verlangen, was ich ihn ja sonst wenn gegeben hätte ?
Wer kann helfen ?
Nun noch was zu mir !Meine Sachen sind weg ! Ausser was ich denke hier gelesen zu haben mein Ehering, der mitgestohlen wurde. Diese Summe denke ich kann ich von der Th. zurück verlangen, was die Versicherung erstattet hat oder ?


Einen schönen Abend und Gruß Hannes
Titel: Re: Insolvenz und Versicherungszahlung an TH
Beitrag von: Hannes am 02. März 2011, 10:37:21
Guten Morgen Ins Forum !


Hat keiner einen Ratschlag was man in der Sache tun kann ?javascript:void(0);


Gruß Hannes
Titel: Re: Insolvenz und Versicherungszahlung an TH
Beitrag von: tomwr am 02. März 2011, 19:32:44
Da nun die Hausratsversichrungsleistung an meine TH ging, weil es ja zur Masse gehört, habe ich eine Frage .
Wie sollen wir uns verhalten oder was sollen wir tun , wenn in der Leistung Dinge bezahlt wurden , die bei dem Wohnungseinbruch mitgeraubt wurden, die aber nicht mir gehörten, sondern einem guten Freund und das dann auch noch persönliche Dinge sind ? Die Versicherung weiß, was wem gehört, was bei dem Bruch entwendet wurde, und wir wissen auch, was in welcher Summe ersetzt wurde.Nur wie kommt er jetzt an seinen Anteil ?
Soll er meine Th anschreiben und ihr seine Sachen auch auflisten und sein Geld verlangen, was ich ihn ja sonst wenn gegeben hätte ?

Ja er soll sich am Besten an den TH wenden und die Herausgabe der anteiligen Zahlung verlangen. Generell ist es so, dass der TH die Versicherungsleistung eingezogen hat zur Insolvenzmasse. Dadurch wird aber der Anspruch des guten Freundes zu einer Masseforderung, die der TH an ihn herauszugeben hat. Er muss sich ggü. dem TH als Massegläubiger ausweisen, ggf. auch Belege vorlegen über den damaligen Kauf der betreffenden Gegenstände. Schließlich könnte ja jeder behaupten, das gehöre nicht ihm sondern einem Freund.
Titel: Re: Insolvenz und Versicherungszahlung an TH
Beitrag von: paps am 02. März 2011, 20:56:29
Ich weiss jetzt nicht, ob bereits diskutiert, aber Ersatzansprüche für unpfändbare Gegenstände (Hausrat)
dürften nicht zur Masse gehören.