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Autor Thema: Insolvenz und Wohnungswechsel????  (Gelesen 3585 mal)

Sheppy

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Insolvenz und Wohnungswechsel????
« am: 15. November 2008, 15:57:58 »

hallo,

bin ganz neu und habe zum Thema Insolvenz viele Fragen.
Mein Mann und ich haben  die Privatinsolvenz beantragt (wir haben unser Haus verloren und dadurch viele Schulden).

Unser Insolvenzvertreter hatte mit uns das erste Gespräch.
Er sagte uns, das unser Vermieter über die Insolvenz informiert wird.
Ich war froh, das unser Vermieter über unsere finanzielle Lage bescheid wusste.

Meine Frage nun......falls ich in der Insolvenzzeit mal neu umziehen möchte, wird dann jeder neue Vermieter darüber informiert???
Ich habe Angst, das ich dadurch in Zukunft keine neue Wohnung bekommen kann.

Überhaupt kann ich Nachts nicht mehr schlafen....mich plagen richtige Zukunftsängste.
Ich weiss, das der Weg der Insolvenz der richtige Weg für uns ist, um mal wieder in Zukunft ruhig Leben zu können....aber trotzdem....jetzt wo alles am laufen ist, bekomme ich panische Angst vor diesem Schritt.
Was ist, wenn ich mal eine anschaffung für die Wohnung brauche???
Das ich nichts auf Raten bestellen darf, das weiss ich.
Darf ich mir das geld aber zusammen sparen und mir das dann per Nachnahme bestellen???
....In der zeit der Insolvenz fallen doch trotzdem Anschaffungen für die Wohnung an....man steckt ja nie in einer z.b. Waschmaschine oder Fernseher.

Kann mir jemand ein bisschen dazu erzählen, damit ich endlich mal wieder schlafen kann?????

edit by paps; der Lesbarkeit wegen
« Letzte Änderung: 15. November 2008, 20:07:00 von paps »
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Feuerwald

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Re: Insolvenz und Wohnungswechsel????
« Antwort #1 am: 15. November 2008, 18:16:24 »

Da habe ich eine gut Nachricht für Sie,

Ihrem verdienten Schlaf steht wirklich nichts im Wege.
Die Information an den Vermieter zum beginn des Insolvenzverfahrens ist im § 109 InO geregelt und dient im Grunde Ihrem eigenen Schutz des Wohnraums. Bei einem neuen Mietvertrag muss diese "Information" nicht mehr erfolgen.

Ansonsten sollten Sie den Verfahrensablauf verinnerlichen.

Da gibt es zunächst da eigentliche Insolvenzverfahren, in dem Vermögen soweit dieses nicht unpfändbar ist zur Insolvenzmasse gezogen werden kann. Dieses Insolvenzverfahren läuft durchschnittlich ca. 12 – 18 Monate. Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens ist Vermögensbildung wieder möglich.

Parallel dazu gibt es dann noch das Restschuldbefreiungsverfahren. Das sind die 6 Jahre in denen die Spielregeln im § 295 InsO aufgelistet nachzulesen sind. Mit diesen "Obliegenheiten" lässt sich sicher problemlos leben und auch in aller Ruhe nachts schlafen.

Grund für Panik besteht wirklich nicht.
 
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