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Autor Thema: Insolvenz und Zwangsversteigerung  (Gelesen 4517 mal)

Ueberschuldet

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Insolvenz und Zwangsversteigerung
« am: 27. Juni 2006, 18:01:49 »

Hallo zusammen,
finde Euer Forum sehr informativ...

Bin freiberuflich als Ingenieur tätig.
Mit meiner Ex-Frau (geschieden) habe ich ein Haus welches in der
Zwangsversteigerung ist. Restschuld Euro 200.000
Ein Verkehrswertgutachten wird gerade erstellt.
Vergleichsverhandlungen mit der Bank als auch mit meiner
Ex-Frau hatten keinen Erfolg.

Aus einer ehemaligen Firmenbeteiligung habe ich bankfinanzierte
Schulden von Euro 100.000. Das Darlehen ist leider über eine
Grundschuld auf das Haus meiner Mutter abgesichert.

Die Schuldnerberatung hat mir zu einem Regelinsolvenzverfahren geraten.

Mein Einkommen nach Abzug von Steuern,
KV-PV-RV-Versicherung sowie
Betriebsausgaben beträgt Euro 3000.
Mit meiner Ex-Frau habe ich drei minderjährige Kinder.

Den Antrag auf Regelinsolvenz habe ich ausgefüllt aber noch nicht abgegeben.

Nun zu meinen Fragen:

1.Wie verhält es sich mit der Zwangsversteigerung im Insolvenzverfahren?
Ist es sinnvoll das Insolvenzverfahren erst nach dem Zwangsversteigerungsverfahren
zu beginnen?  Ich rechne mit einer Restschuld von Euro 80.000 nach der Zwangsversteigerung.

2.Die geschätzte Restschuld verteilt sich ja zur Hälfte auf mich und meine Ex-Frau.
Nun befindet sich meine Ex-Frau seit einem Jahr in der Privatinsolvenz.
Was passiert nun mit Ihrem Anteil an der Restschuld.

3.Wie verhält es sich mit dem Darlehen mit der Grundschuld meiner Mutter im Insolvenzverfahren, kann die Gläubigerbank sofort die Grundschuld ziehen, oder muss die Bank das gesamte Insolvenverfahren abwarten?

4.Welcher Betrag von meinen Euro 3000 Einkünften können im Insolvenzverfahren vom Insolvenzverwalter gepfändet werden?

Über ein paar Antworten wäre ich sehr dankbar

mfg
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Sanierer

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Insolvenz und Zwangsversteigerung
« Antwort #1 am: 28. Juni 2006, 14:01:23 »


hallo überschuldet,

denke Du solltest einen Fachanwalt zu Rate ziehen. Hol Dir einen Beratungsschein bei Gericht.

Bei 3000 € monatliches Nettoeinkommen läuft Deine Firma ja anscheinen gar nicht so schlecht. Oder musst Du davon Steuervorauszahlungen leisten.??

Zu 1: Je eher man ein InsoVerfahren eröffnet, umso eher wird einem idr Restschuldbefreiung erteilt.

Zu 2: Haftung gesamtschuldnerisch, Die Bank wendet sich jezt an Dich. Prüfen lassen, ob das mit Unterhaltsforderungen Deiner Frau verrechnet werden kann.

Zu 3: Wenn das Darlehen nicht mehr bedient wird, kündigt die Bank den Kredit und leitet ZV ein. Hat Deine Mutter einen lebenslangen Nießbrauch??

Zu 4: Du, 3 Kinder und Exfrau= vier unterhaltspflichtige Personen.
Pfändungsfreibetrag 1979,99€

Gruss Sanierer

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