Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: KSC am 14. Dezember 2009, 23:52:47
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Hallo,
bin seit ca. 6 Monate ja im Regelinsolvenzverfahren, bisher konnte noch nichts gepfändet werden. Was ist, wenn bis zum Schlusstermin / Wohlverhaltensphase garnichts gepfändet wurde? Hab die Stundung beantragt.
MfG
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Hab die Stundung beantragt.
- die ist auch in der WVP möglich und üblich. Sie müssen jedoch § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO beachten (Erwerbsobliegenheit)