Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: KSC am 14. Dezember 2009, 23:52:47

Titel: Insolvenz, unter Pfändungsfreigrenze
Beitrag von: KSC am 14. Dezember 2009, 23:52:47
Hallo,

bin seit ca. 6 Monate ja im Regelinsolvenzverfahren, bisher konnte noch nichts gepfändet werden. Was ist, wenn bis zum Schlusstermin / Wohlverhaltensphase garnichts gepfändet wurde? Hab die Stundung beantragt.

MfG
Titel: Re: Insolvenz, unter Pfändungsfreigrenze
Beitrag von: Feuerwald am 15. Dezember 2009, 00:16:57
Hab die Stundung beantragt.

- die ist auch in der WVP möglich und üblich. Sie müssen jedoch § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO beachten (Erwerbsobliegenheit)