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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Insolvenz, Unterhalt, Eheschulden?  (Gelesen 3392 mal)

katta

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Insolvenz, Unterhalt, Eheschulden?
« am: 22. April 2009, 09:37:02 »

Hallo! Ich bin neu hier und habe zwei große Probleme- wie wahrscheinlich alle hier. 1. Mein Ex ist verurteilt wurden vom Oberlandesgericht, wegen unterlassender Unterhaltszahlungen. Er schuldet mir 13.580€. Dazu kommt, dass er mir seit dem endlich Unterhalt zahlen muß. Ich bin ihm entgegengekommen und bin vom Mindestunterhalt auf 250€ monatl. runtergegangen. Seit der Verhandlung hat er den laufenden Unterhalt auch bezahlt. Bei der Verhandlung hat er angegeben die private Insolvenz anzustreben, wegen der Schulden. Hauptsächlich sind es fast nur die Unterhaltschulden gegenüber mir und dem Jugendamt, weshalb er überhaupt in die Insolvenz geht. Was passiert jetzt? Werde ich das Geld je sehen? Und kann er mir den laufenden Unterhalt streichen?  Kann ich die private Insolvenz irgendwie stoppen und statt dessen eine Lohnpfändung anstreben? Was kann ich tun?

2 Frage.
Mein Freund ist noch nicht geschieden, wohnt bei mir und wir haben ein gemeinsames Kind. Aus seiner Ehe hat er Schulden. Da er einer geregelten Arbeit nach geht und seine EX- Frau nicht arbeiten geht (Verstehe ich auch nicht, hat keine kleinen Kinder und ist mit 40 Jahren im besten Alter) soll er jetzt alles Schulden begleichen. Wie sieht das aus? Werden die nicht geteilt? Und ab wann spricht man von Verjährung? Er hat Forderungen aus dem Jahr 2006 und 2000 und was weis ich alles. Auch gegenüber dem Arbeitsamt und aus irgendwelchen Versicherungen. Kann er Gebrauch von der Verjährung machen? Ab wann wird eine Verjährung verlängert? Mit einem Gerichts bzw. Pfänndungsbeschluß? Ich hoffe sehr ihr könnt mir helfen. Hoffe auf eure Antwort. LG Katta
« Letzte Änderung: 22. April 2009, 10:22:23 von katta »
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foxtra

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Re: Insolvenz, Unterhalt, Eheschulden?
« Antwort #1 am: 22. April 2009, 11:58:24 »

Hallo Katta, willkommen!

Zur ersten Frage: Stoppen können Sie die Insolvenz m.W. nicht, aber da Sie einen Titel haben, können Sie natürlich versuchen, mittels Lohn- oder Kontopfändung an das Geld zu kommen, bzw. einen GV zu schicken. Wenn er Insolvenz anmeldet, gehört Ihre Forderung ganz normal zur Insolvenzmasse und wird wie alle anderen Schulden behandelt.

Zur zweiten Frage: Ihr Freund muss für die Schulden aufkommen, die er alleine gemacht hat (Rechnungen/Kredite/Verträge nur auf seinen Namen), bzw. die er als Gesamtgläubiger mit seiner Frau gemacht hat (Rechnung/Kredite/Verträge auf beide Namen, hier dann natürlich anteilsmäßig). Die Verjährungsfrist beträgt i.d.R. 3 Jahre, d.h. alle Schulden, die vor dem 01.01.05 gemacht wurden sind verjährt (ich hoffe ich habe richtig gerechnet?). Eine Unterbrechnung der Verjährung wird durch Mahnbescheid oder Klage erwirkt. Besteht bereits ein Titel (Gerichtsurteil oder Vollstreckungsbescheid) gilt die Verjährung nicht mehr, der Gläubiger kann hier 30 Jahre lang ins Vermögen des Schuldners pfänden.

Was genau sind das für Schulden beim Arbeitsamt?
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katta

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Re: Insolvenz, Unterhalt, Eheschulden?
« Antwort #2 am: 22. April 2009, 13:16:26 »

Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort!

Beim AA handelt es sich darum, dass er den Steuerklassenwechsel zuspät angegeben hat. Beim AA sind deshalb auch die Schulden angefallen, weil seine EX mit Hartz IV anteilig bekommen hat (zusätzlich). Auch hat das AA noch Alg gezahlt, obwohl er sich bereits kurzfristig wieder arbeitend gemeldet hat. Das ganze läuft über die Regionaldirektion.  Bei jeder Arbeitslosigkeit wird ein Teil einbehalten und geht direkt an die Direktion. Außerdem haben wir jetzt einen DA eingerichtet mit monatl. 25€ die wir ebenfall´s abbezahlen.  Bei 6000,- Euro ist das natürlich nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Bei den anderen Schulden ist es so, dass es sich um Mietschulden handelt. Beide standen im Mietvertrag. Sie hat ALLEIN das Mietverhältnis mit dem Vermieter (Ihr Onkel) gekündigt mit der Vorraussetzung das der bereits bestehende Ratenvertrag über die Mietschulden getilgt wird. Hierbei handelt es sich um ca. 3000€. Weitere Schulden bekommt zum Beispiel noch ein Inkassobüro. Da mein Freund der alleinige Verdiener war (Sie ist zu faul zu arbeiten) lief en Versicherungen u.s.w. über ihn.
LG Katta
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Paula41

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Re: Insolvenz, Unterhalt, Eheschulden?
« Antwort #3 am: 22. April 2009, 13:40:18 »

Hallo Katta,  :hi:

falls du es dir mit deinem Ex ohnehin schon verdorben hast, kann ich auch nur raten - lass vollstrecken und zwar so schnell wie möglich. Wenn du seine einzige Gläuberin bist, wäre vielleicht auch ein Vergleich angebracht um wenigstens einen Teil zu retten.

Ansonsten gilt, wer einen Kredit oder sonstigen Vertrag unterschrieben hat, haftet auch für die vollständige Zahlung. Dafür wollen die Banken ja einen zweiten Schuldner. Aufgeteilt wird da nichts. Der Gläubiger hat die freie Auswahl. Deshalb sind in diesem Forum ja so viele Ehepaare. Auf eine Verjährung würde ich mich da nicht verlassen. Das wäre höchstens bei den Mietschulden denkbar. Vielleicht wollte der Onkel keine Verwandschaft verklagen. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass er nicht den Verzicht auf Einrede der Verjährung haben wollte.

mfg
Paula41

 
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katta

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Re: Insolvenz, Unterhalt, Eheschulden?
« Antwort #4 am: 22. April 2009, 15:05:32 »

Hallo Paula41

klar hab ich es mir mit ihm verdorben. Das Kind ist jetzt 14 Jahre alt und er hat kaum gezahlt. Kann ich den vollstrecken? Ich habe zwar den Titel und ihn verklagt auf unterlassenden Unterhalt und jetzt erst ein wenig Erfolg gehabt. Der laufende Unterhalt wurde ermittelt und das unter dem Mindestunterhalt!!!
Die Schulden von 13.580€ sind von den Jahren davor. Warum ist das bei Gericht nicht geklärt worden? Bei der Verhandlung wg der Unterhaltssache hat seine Anwältin erwähnt, das er die private Inso anstrebt. Wie erfahre ich, ab wann und ob er sich in der Insolvenz befindet? Ab wann ist denn sowas? Bis jetzt habe ich in der Richtung von seiner RA noch nichts gehört. Hab ich Chancen überhaupt etwas zu sehen? Er lebt in einer eheähnlichen Gemeinschaft und seine Jetzige hat 4 Kinder und bekommt selbst nur EU-Rente. Dabei ist unser Sohn, sein Einziger!! Er hat ein Nettoeinkommen von ca. 1150,00€ und als Kraftfahrer bestimmt auch Auslöse oder so.
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Paula41

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Re: Insolvenz, Unterhalt, Eheschulden?
« Antwort #5 am: 22. April 2009, 15:45:07 »

Hallo Katta,

mit genau diesem Titel, den du vor Gericht erstritten hast, kannst du vollstrecken. Wer hat deine Vertretung im Prozess übernommen? Wie man als Privatperson genau eine Vollstreckung veranlasst, weiß ich auch nicht. Aber ich denke, dein Anwalt oder das JA können da weiterhelfen. Seine Bankverbindung ist dir durch den laufenden Unterhalt bekannt. Da besteht die Möglichkeit die Bank als Drittschuldner in Anspruch zu nehmen. Normal beauftragt man den Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung des Titels. Der macht das aber nicht für lau. Die Bank benötigt eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels mit dem Hinweis, dass Sie das vorhandene Guthaben an den Gläubiger überweisen mögen. Bringt meist nicht viel, ärgert aber. Die selbe Vorgehensweise ist bei allen bekannten Guthaben einschließlich Arbeitslohn möglich. Wenn die Insolvenz beantragt ist, kann nicht mehr vollstreckt werden. Ich würde mir aber vorher noch juristischen Rat beim Anwalt oder JA einholen. Ob jemand insolvent ist mit laufendem Verfahren kann man unter www.insolnet.de sehen. Bekanntmachungen erfolgen hier www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Viel Glück
Paula41
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katta

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Re: Insolvenz, Unterhalt, Eheschulden?
« Antwort #6 am: 22. April 2009, 15:54:21 »

Hallo Paula41!

danke, werde gleich mal bei den Link nachschauen!
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katta

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Re: Insolvenz, Unterhalt, Eheschulden?
« Antwort #7 am: 22. April 2009, 16:15:15 »

so jetzt hier ich nochmal.
Habe nachgeschaut und siehe da- steht nicht von dem Herrn!! heißt doch wohl jetzt das er keine Insolvenz beantragt hat oder stehen da nur die drin, wo bereits das Verfahren läuft? Gibt es etwas wo man sieht, wer, wo was beantragt hat?
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katta

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Re: Insolvenz, Unterhalt, Eheschulden?
« Antwort #8 am: 22. April 2009, 22:35:18 »

Und was wenn das Konto nicht auf ihn läuft, sondern auf die Lebensgefährtin? Dann geht nicht oder?
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makro

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Re: Insolvenz, Unterhalt, Eheschulden?
« Antwort #9 am: 22. April 2009, 23:46:40 »

Und was wenn das Konto nicht auf ihn läuft, sondern auf die Lebensgefährtin? Dann geht nicht oder?

aber die Lohnpfändung, die geht!
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paps

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Re: Insolvenz, Unterhalt, Eheschulden?
« Antwort #10 am: 23. April 2009, 17:57:24 »

. Die Verjährungsfrist beträgt i.d.R. 3 Jahre, d.h. alle Schulden, die vor dem 01.01.05 gemacht wurden sind verjährt (ich hoffe ich habe richtig gerechnet?).

Was genau sind das für Schulden beim Arbeitsamt?
richtiger Weise vor dem 31.12.2005
Jahr 1 = 2006
Jahr 2 = 2007
Jahr 3 = 2008
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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paps

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Re: Insolvenz, Unterhalt, Eheschulden?
« Antwort #11 am: 23. April 2009, 17:59:34 »

so jetzt hier ich nochmal.
Habe nachgeschaut und siehe da- steht nicht von dem Herrn!! heißt doch wohl jetzt das er keine Insolvenz beantragt hat oder stehen da nur die drin, wo bereits das Verfahren läuft? Gibt es etwas wo man sieht, wer, wo was beantragt hat?
Sie können sich bei dem für den Wohnort zuständigen Amtsgericht erkundigen.
Schildern Sie den fehlenden Unterhalt, dass Sie von einer möglichen Insolvenz gehört haben und nun das Aktenzeichen oder den Th wissen möchten.
Am besten vor Ort und das OLG Urteil in der Hand.
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Re: Insolvenz, Unterhalt, Eheschulden?
« Antwort #12 am: 23. April 2009, 18:01:44 »

Wenn Sie wollen, können Sie mir auch noch ne E-Mail senden mit dem Klarnamen und dem Wohnort.
Dann schau ich mal.  :wink:
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Re: Insolvenz, Unterhalt, Eheschulden?
« Antwort #13 am: 23. April 2009, 18:20:03 »

. Die Verjährungsfrist beträgt i.d.R. 3 Jahre, d.h. alle Schulden, die vor dem 01.01.05 gemacht wurden sind verjährt (ich hoffe ich habe richtig gerechnet?).

Was genau sind das für Schulden beim Arbeitsamt?
richtiger Weise vor dem 31.12.2005
Jahr 1 = 2006
Jahr 2 = 2007
Jahr 3 = 2008

Ich verrechne mich da jedesmal.....   :Oh_no:

Danke Paps  :rougi:
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paps

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Re: Insolvenz, Unterhalt, Eheschulden?
« Antwort #14 am: 23. April 2009, 18:22:26 »

Und was wenn das Konto nicht auf ihn läuft, sondern auf die Lebensgefährtin? Dann geht nicht oder?
Dann könnte auch der Herausgabeanspruch gepfändet werden, also das komplette Geld.  :wink:
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