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Autor Thema: Insolvenz, Verunsicherung und kein Ende..  (Gelesen 1726 mal)

kleine

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Insolvenz, Verunsicherung und kein Ende..
« am: 25. Februar 2009, 10:00:10 »

Hallo Fories und Leidensgenossen!

Gestern war ich mal wieder bei meinem Schuldnerberater, er hatte
endlich mal wieder Zeit für mich...

Jetzt bin ich mal wieder total verunsichert...

Er hat mich mal wieder mehrfach darauf hingewiesen, dass ich mir im Klaren
sein soll, nie mehr als monatlich meinen Eigenbehalt oder ein bischen drüber,
er spricht immer so von 1.000€ als Einkommen zur Verfügung zu haben.
Ich hab entgegnet, dass aber doch mein Lohn ganz normal nach der Pfändungstabelle
gepfändet werden würde, was doch heißt, wenn ich mal
einen guten Monat habe, dass dann doch auch mehr übrig bleibt??
Oder habe ich jetzt plötzlich wieder alles falsch verstanden. Es ist doch bei einer Insolvenz
immer die Rede vom "pfändbaren Anteil des Einkommens", gerechnet nach Pfändungstabelle.
Wieso sagt er mir immer ich behalte nur meinen
Eigenanteil von ca. 990€?? Der macht mich ganz nervös...

Dann zahle ich ja für meine Tochter aus erster Ehe Unterhalt. Da ich eine Zeit
lang nicht bezahlen konnte  hat meine Ex den Unterhalt eingeklagt
und jetzt habe ich eine laufende Pfändung in Höhe von ca 198€,
bei der aber mittlerweile keine Rückstände mehr bestehen.

Diese Pfändung auf Unterhalt für meine Tochter, fällt die dann weg, wenn der
Treuhänder dann irgendwann mal meinem Arbeitgeber sagt, alles pfändbare zu ihm?
Es besteht ja kein Rückstand mehr, der in die InsoTabelle einzutragen wäre.
Mein Schuldnerberater hat gestern gesagt, ich müsste dann sowieso wieder Unterhalt nach
Düsseldorfer Tabelle zahlen. Meine Ex will aber nur 200€monatlich für
unsere Tochter.
Wenn meine Ex die Pfändung zurückzieht, und ich mit ihr vereinbare monatlich
die 200€ zu überweisen, gefährde ich dann
meine Restschuldbefreiung, weil ich nicht nach Düsseldorfer Tabelle gezahlt habe??

Solange meine Tochter in der Ausbildung ist und ich ihr unterhaltsverpflichtet
bin wird sie doch auch bei der Berechnung des pfändbaren Anteils meines Einkommens berücksichtigt,
oder zählt das dann plötzlich nicht mehr.
Wird sie nicht berücksichtigt und ich müsste dann vom verbleibenden Einkommen
noch den Unterhalt (nach D'dorfer Tabelle) zahlen??

Bei einigen Dingen bin ich eher durch meinen Berater verunsichert,
er erzählt mir immer Sachen, die ich dann in der Fachliteratur irgendwie anders lese
und begreife... 

War gestern schon wieder total fertig als ich wieder zuhause war...

Kleine
Gespeichert
wo immer ihr hinfahrt.... da seid ihr dann..
 

MissTraut

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Re: Insolvenz, Verunsicherung und kein Ende..
« Antwort #1 am: 25. Februar 2009, 21:54:39 »

Hallo Kleine,

wie hoch ist dein Nettoeinkommen ? Wie hoch wäre der Unterhaltsbetrag nach Düsseldorfer Tabelle ?

Die Unterhaltspflicht muss natürlich bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens berücksichtigt werden. Und es ist so, hast Du mal im Monat mehr Netto, dann verbleibt auch bei Dir mehr.

LG
MissTraut
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und du hältst einhundert andere von dir fern.
(Konfuzius)
 
 

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