Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Gast am 27. November 2005, 08:43:00
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Hallo,
wenn bei einem selbständigen Arzt die Insolvenz vom Finanzamt
beantragt wurde und dieser nun aber selbst den IV-Antrag stellen will (wegen der Restschuldbefreiung) wie läuft das dann ab?
Liebe Grüsse
Gast
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Hallo,
wenn die Selbständigkeit noch besteht, gilt automatisch und aller Wahrscheinlichkeit nach das Regelinsolvenzverfahren. Hier sind beide Seiten antragsberechtigt: der Schuldner wie auch der / die Gläubiger. Das hat jedoch keinen Einfluß auf die Erteilung / Verweigerung der Restschuldbefreiung.
Allerdings gibt es bei Ärzten in der Insolvenz spezielle Probleme, z. B. \"Insolvenzbeschlag der Einkünfte des Arztes und Abtretungen an die Kassenärztliche Vereinigung\" - weitere Infos hier...
Gruß
jafern
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Hallo jafern,
vielen Dank für die Antwort :-)
Genau dein geschildertes \"Problem\" stellt sich bei mir:
Die Bank \"rückt\" die KZV Gelder nicht raus!!!
So jetzt droht der Insolvenzverwalter: ich solle bis nächtste Woche einen \"Invenstor\" finden oder die Prxis wird geschlossen!!! fünf
ANgestellte verlieren ihren Job u. die Masse wir veräußert!
Das kanns doch nicht gewesen sein nach fast 30 Jahren als Selbständiger.....???
Wer weiß Rat?
Danke