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Autor Thema: Insolvenz - Wettbewerbsausschaltung???  (Gelesen 2265 mal)

GerMan

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Insolvenz - Wettbewerbsausschaltung???
« am: 15. August 2006, 15:26:41 »

Hallo,
wer kann mir helfen???
Bin Selbstständig und führe ein Unternehmen in der Kunsstofffertigung als Einzelunternehmen.
2004 haben wir ein Produkt über einen Zwischenhändler mit Gebietsschutz vertreiben wollen, der bereits ähnliche Produkte anderer Marken vertreibt.

Leider sind die vertraglichen Abnahmemengen nicht erfüllt worden (<10%). Vielmehr hat sich der Kunde auf die Produkte der anderen Anbieter konzentriert und den Umsatz auf Null gefahren.

Durch den fehlenden Umsatz und den damit zusammenhängenden Gebietsschutz haben wir keine Möglichkeit die Ware selbst zu vertreiben.

Wichtiger Punkt ist die durch den Kunden geleistete Investition (als zinslosen Darlehn gewährt), die uns die Hände bindet.

Eine Kündigung ist unserer seits möglich jedoch muß die Investition sofort zurückgezahlt werden, die durch den fehlenden Umsatz nicht mal Ansatzweise erwirtschaftet werden konnte.

Nun stehen wir vor der Insolvenz und die Frage ist, ob es sich hierbei um eine Wettbewerbsausschaltung handelt und VerbraucherInsolvenz beantragt werden kann?

Bin dankbar für jeden Tipp.
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Sanierer

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Insolvenz - Wettbewerbsausschaltung???
« Antwort #1 am: 16. August 2006, 08:44:53 »

hallo GerMan,

zunächst erlaube ich mir die Frage hinsichtlich Gebietsschutz. Das gilt doch eigentlich nur für Händler, die mit mehreren Aussendienstlern arbeiten. So soll doch erreicht werden, dass sich die ADler nicht in die Quere kommen.

Auch ein Wettbewerbsverbot bei Unternehmern sehe ich nicht. Dein Händler ist Kunde von Dir. Wahrscheinlich mit weitgehenden Vertriebsrechten und entsprechenden Abnahmeverpflichtungen.
Ich denke bevor Du über Insolvenz nachdenkst, solltest Du erst einmal die Verträge anwaltlich prüfen lassen.

Außerdem wenn Dein Händler nicht seriös mit Dir umgeht, dann solltest Du deine Produkte direkt vermarkten ohne Rücksicht auf irgendwelchen Gebiets oder Wettbewerbsschutz. Denke, dass dieser sowieso nichtig ist, da bei uns Wettbewerbsfreiheit herrscht.

Zum Thema Insolvenz:

Weil Du selbständig bist würde für Dich keine Verbraucherinsolvenz, sondern die Regelinsolvenz zum Tragen kommen. Die ist kürzer, weil man da keinen nervigen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern machen muss. Der AEV kann nämlich dauern.

Fazit:

Prüfe Deine Vertriebsverträge durch einen Anwalt.
Prüfe Deinen Betrieb auf Wirtschaftlichkeit durch kompetente Unternehmensberater, die auch die Konkurrenzfähigkeit Deines Produktes abchecken und ein Sanierungskonzept erstellen.

Erst wenn anscheinend nichts mehr geht, sollte das Thema Insolvenz einbezogen werden.

So schnell gibt man nicht auf!!

Gruss Sanierer



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ThoFa

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Insolvenz - Wettbewerbsausschaltung???
« Antwort #2 am: 18. August 2006, 08:21:31 »

Hallo,

sorry aber ich verstehe Ihre Frage nicht. Könnten Sie diese mal anders formulieren ? Was wollen Sie denn nun genau wissen ?

MfG

ThoFa
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