Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Fiona am 20. November 2006, 20:49:53
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Hallo !
Mein Mann und ich werden wohl die private Insolvenz beantragen müssen ( mit Immobilie reingefallen, Finanzierung geplatzt, Schuldenberg wuchs und wuchs ) er verdient 1950€ wir haben ein kleines Kind und ich bin in der Elternzeit.
Welche Wohnung ( Größe und Preis ) dürfen wir in der Insolvenz / Wohlverhaltensperiode haben ???
Ist es richtig daß, und nur ca. 180€ gepfändet werden können ???
Vielen DAnk fürds lesen und antorten !
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Da Sie in der Insolvenz die Miete aus dem Pfändungsfreien bezahlen müssen, ist die Wohnungsgröße egal.
Richtig ist, dass bei 1950 Euro Netto und 2 Unterhaltsberechtigten
ein Betrag von 155,01 abgeführt werden muß.
Ihrem Mann verbleiben damit rd. 1795,-Euro[addsig]
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DAnke schön für die schnelle Antwort !!!
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Abends kein Problem, Tagsüber dürfen die meisten von uns zum Glück noch was anderes tun. :))
Fragen Sie ruhig weiter.[addsig]
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Ja, hätte noch ein paar Fragen :-) habe sie aber im Forum für Wohlverhaltensperiode gestellt. Dachte sie passen da besser rein.
LG Fiona