Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Fiona am 20. November 2006, 20:49:53

Titel: Insolvenz / Wohnungsgrösse ???
Beitrag von: Fiona am 20. November 2006, 20:49:53
Hallo !

Mein Mann und ich werden wohl die private Insolvenz beantragen müssen ( mit Immobilie reingefallen, Finanzierung geplatzt, Schuldenberg wuchs und wuchs ) er verdient 1950€ wir haben ein kleines Kind und ich bin in der Elternzeit.
Welche Wohnung ( Größe und Preis ) dürfen wir in der Insolvenz / Wohlverhaltensperiode haben ???
Ist es richtig daß, und nur ca. 180€ gepfändet werden können ???

Vielen DAnk fürds lesen und antorten !
Titel: Insolvenz / Wohnungsgrösse ???
Beitrag von: paps am 20. November 2006, 22:32:25
Da Sie in der Insolvenz die Miete aus dem Pfändungsfreien bezahlen müssen, ist die Wohnungsgröße egal.

Richtig ist, dass bei 1950 Euro Netto und 2 Unterhaltsberechtigten
ein Betrag von 155,01 abgeführt werden muß.
Ihrem Mann verbleiben damit rd. 1795,-Euro[addsig]
Titel: Insolvenz / Wohnungsgrösse ???
Beitrag von: Fiona am 20. November 2006, 22:34:49
DAnke schön für die schnelle Antwort !!!
Titel: Insolvenz / Wohnungsgrösse ???
Beitrag von: paps am 20. November 2006, 22:38:15
Abends kein Problem, Tagsüber dürfen die meisten von uns zum Glück noch was anderes tun.  :))
Fragen Sie ruhig weiter.[addsig]
Titel: Insolvenz / Wohnungsgrösse ???
Beitrag von: Fiona am 20. November 2006, 22:50:19
Ja, hätte noch ein paar Fragen :-) habe sie aber im Forum für Wohlverhaltensperiode gestellt. Dachte sie passen da besser rein.


LG Fiona