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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Insolvenz zuende?  (Gelesen 3807 mal)

Kawasaki

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Insolvenz zuende?
« am: 20. Juli 2012, 22:38:02 »

Hallo liebe Forenmitglieder,

mein Insolvenzverfahren wurde Mitte Juli 2006 durch einen Beschluss vom Gericht eröffnet. Im September 2008 wurde die Rechtsschuldbefreiung nach §291 InsO rechtskräftig angekündigt (steht auch im Internet).

Kann mir vielleicht einer sagen, wann meine Insolvenz endet und was es mit der Ankündigung der Restschuldbefreiung auf sich hat? Ich verstehe das alles nicht so wirklich.

Ich habe 2007 ein Schreiben von meinem Treuhänder bekommen, wo er vom Amtsgericht einen Betrag von knapp 900 € angefordert hat. Muss ich dieses ans Amtsgericht jetzt bezahlen und können noch zusätzlich Kosten vom Treuhänder auf mich zukommen?

Bekomme ich Bescheid, wenn meine Insolvenz beendet ist oder muss ich aktiv werden und irgend etwas beantragen?

Wielange läuft die Wohlverhaltensphase nach der Insolvenz noch? Und wielange muss ich meinem Treuhänder noch meine Verdienstabrechnungen einreichen?

Über Antworten wäre ich sehr dankbar.

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juergengrisu

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Re: Insolvenz zuende?
« Antwort #1 am: 21. Juli 2012, 09:27:00 »

Hi Kawasaki

Wenn sie 2006 eröffnet haben müsste die Zeit um sein...

haben sie 2008 auch ein Beschluss bekommen das das Verfahren nach §200 Inso eingestellt wird ? müsste eigentlich denn bei angekündigter RSB wären sie da bereits in der WVP
haben sie Stundung der Verfahrenskosten beantragt? wenn ja brauchen sie die 9oo€ nicht zahlen
Die Wohlverhaltensphase wird voll angerechnet, dh wenn 2006 eröffnet wurde und sie 2008 in die Wvp gekommen sind müssten sie 2012 fertig werden...das ist dann von Gericht zu entscheiden

4 Wochen vor Ende ihrer WVP wird unter insolvenzbekanntmachungen.de die geplante RSB angekündigt und ihre Gläubiger gehört.
gibts keine Versagungsgründe wird ihnen dann die RSB erteilt.

viel Glück wünscht ihnen
juergengris
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Der_Alte

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Re: Insolvenz zuende?
« Antwort #2 am: 21. Juli 2012, 10:09:29 »

Sechs Jahre nach dem Tag der Eröffnung endet die Wohlverhaltensphase. Das Gericht muss dann über die Erteilung der Restschuld befinden. Manche Gerichte schreiben schon vor dem Ende der WVP die Gläubiger an, andere erst danach.
Sie dürfen in den nächsten drei Monaten damit rechnen, dass die RSB erteilt wird, sofern Sie die Obliegenheiten eingehalten haben.
Die Abtretung endet mit diesem Monat, so dass Sie danach keine Unterlagen mehr an den Treuhänder senden müssen und spätestens mit dem Augustgehalt wieder über Ihre vollen Einkünfte verfügen können.
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Kawasaki

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Re: Insolvenz zuende?
« Antwort #3 am: 21. Juli 2012, 10:32:34 »

Hallo,

vielen Dank erstmal für die Antworten.

Ich muss ehrlich gestehen, ich war wegen meiner Insolvenz nur anfangs 1x bei meinem Insolvenzverwalter. Ich musste immer meine Verdienstabrechnung rüberfaxen und selbständig Einkommen abführen, was über dem Selbstbehalt meiner Kinder und mir hinaus ging. Ansonsten hatte ich noch ein paar Briefe vom Amtsgericht bekommen und das war`s dann auch. Die letzten 4 Jahre habe ich garnichts mehr vom IV oder Gericht gehört oder bekommen.

Also könnte ich mir theoretisch jetzt ein Sparbuch anlegen ohne die Angst, das es mir weggepfändet wird?
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Kawasaki

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Re: Insolvenz zuende?
« Antwort #4 am: 21. Juli 2012, 10:55:13 »

ich habe mir nochmals die Unterlage rausgesucht. Ein Stundungsantrag wurde gestellt und auch beschlossen, wenn ich das richtig verstehe in dem Schreiben.

Über einen § 290 habe ich nichts gefunden.

Ich habe da noch eine Frage, ich habe hier im Forum viel gelesen und bin jetzt auch ein wenig verunsichert. Als meine Inso eröffnet wurde hatte ich nur eine Teilzeitstelle. Kurze Zeit später fand ich einen besser bezahlten Job und hatte nebenbei noch für 3 Jahre einen 400 € Job. Ich habe immer von meinem Auszahlungsbetrag abgeführt und nicht von meinem Nettoeinkommen, weil dort eine betrieblich tariflich festgelegte Pflichtversicherung (VBl) mit enthalten war, die mir vom Netto wieder abgezogen wurde. Jetzt habe ich hier gelesen, ich hätte immer vom Nettoeinkommen abführen müssen  :rougi: Mein Netteinkommen war ca. 150 € höher als mein Auszahlungsbetrag. Hätte diese betriebliche Altersvorsorge - auf die ich ja keinen Einfluss habe - nicht berücksichtigt werden müssen?

Andererseits hatte ich bis zum letztem Jahr noch 3 schul-/ausbildungsplichtige Kinder, wovon aber nur 2 berücksichtigt wurden, weil ich nicht wußte, das mein ältester Sohn, der schon eine eigene Wohnung bei Insolvenzeröffnung hatte, mit berücksichtigt hätte werden müssen. Hatte diesen aber nicht auf meiner Steuerkarte mit drauf, weil ich es wie gesagt nicht wußte.

Muss ich mir da Sorgen machen?
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Der_Alte

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Re: Insolvenz zuende?
« Antwort #5 am: 21. Juli 2012, 11:15:25 »

Ich denke, wegen eines zuwenig abgeführten Betrags hätte sich der TH längst gemeldet.

Warten Sie ab, ob ein Gläubiger einen Antrag auf Versagen der RSB stellt. Dann muss man in eine Prüfung einsteigen, ob die Gründe berechtigt sind.

Das Sparbuch hätten Sie schon vor vier Jahren anlegen können.
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Kawasaki

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Re: Insolvenz zuende?
« Antwort #6 am: 21. Juli 2012, 11:59:36 »

dann bedanke ich mich hiermit für die aussagekräftigen Antworten und habe noch 2 letzte Fragen.

Mein Vater ist letztes Jahr verstorben und ich befinde mich noch in einem aussergerichtlichem Rechtsstreit mit meiner Stiefmutter. Sollte dabei etwas für mich herauskommen, fällt das dann trotz Beendigung der Insolvenz nachträglich in die Masse rein? Bis jetzt ist noch garnicht klar, ob ich überhaupt etwas erhalten werde.

Und die zweite Frage, ich habe gerade Post von einem Inkassobüro bekommen mit einer Forderung vor meiner Insolvenzeröffnung. Weiß aber nicht genau ob diese Forderung mit in der Schuldenliste aufgeführt war. Fällt das auch mit in meine Insolvenz rein oder nicht, weil dieser Gläubiger nicht Bescheid wußte und somit nichts anmelden konnte?
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Der_Alte

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Re: Insolvenz zuende?
« Antwort #7 am: 21. Juli 2012, 12:28:26 »

Da der Erbfall in der WVP eingetreten ist, muss ein eventuelles Erbe häfltig an den TH herausgegeben werden. Sollten Sie also innerhalb des ersten Jahres nach Rechtskraft der RSB gegen Ihre Stiefmutter einen Anspruch erwerben, wäre das noch nachzuzahlen. Ansonsten könnte in diesem Zeitraum ein Gläubiger die RSB noch anfechten.
Sollten Sie allerdings in dem Erbrechtsstreit verlieren, wäre auch nichts nachzuzahlen. Insoweit halte ich bei unlarer Forderungslage eine Mitteilung an den Treuhänder für entbehrlich. Wenn das Erbe wertlos ist, ist natürlich schon aufgrund dessen nichts abzuführen.

Der Gläubiger, den das Inkassobüro vertritt, hat Pech gehabt. Auch nicht angemeldete Forderungen aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung fallen unter die RSB. Eine vergessene Nennung des Gläubigers wäre ein möglicher Versagensgrund nach § 290 InsO gewesen; das greift allerdings nicht mehr. Der Gläubiger hätte seinerzeit ja auch aufgrund der Veröffentlichung die Möglichkeit gehabt, anzumelden. Wenn er es nicht getan hat ist die Möglichkeit nach dem Schlusstermin vorbei.
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Kawasaki

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Re: Insolvenz zuende?
« Antwort #8 am: 21. Juli 2012, 12:42:48 »

"der Alte" weiß echt was  :thumbup:

Vielen Dank nochmal, da bin ich ja echt erleichtert.

Ein schönes Wochenende noch.
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