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Autor Thema: Insolvenzabwehr realistisch?  (Gelesen 2974 mal)

Exmitglied_1556_1556

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Insolvenzabwehr realistisch?
« am: 04. April 2007, 13:24:20 »

Hallo zusammen!

Mein Freund steht kurz vor der Privatinso und ist damit jetzt zu einer Anwältin. Die Gesamtschuld beläuft sich auf ca. 75.000 €. Die Anwältin will nun die Gläubiger mit Vergleichszahlungen in Höhe von 10 %, also 7.500 € abspeisen. Der Hauptgläubiger (eine Bank) will 35.000 € und ich kann nicht glauben, dass der sich mit 3.500 € zufrieden gibt. Habt ihr da Erfahrungen, ob sowas realistisch ist?

Liebe Grüße

Rocky[addsig]
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Immohelfer

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Insolvenzabwehr realistisch?
« Antwort #1 am: 04. April 2007, 18:48:21 »

Hallo,
sowas ist sehr realistisch.
Wenn Ihre Anwältin gut ist wird sie das auch schaffen. Wir selbst schaffen Vergleiche bis  95 % Reduzierung.

mfg
volker[addsig]
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Feuerwald

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Insolvenzabwehr realistisch?
« Antwort #2 am: 04. April 2007, 20:27:14 »

kaum eine außergerichtliche Einigung
nach § 305 IsnO gelingt.

Wenn sich eine zustimmend eKopf-/Summenmehrheit abzeichnet
wäre es evtl. möglich über das gerichtliche Schuldenbereinigungsplanverfahren und richterliche Zustimmungserssetzung auch ablehnende Gläubiger in den vergleich zu zwingen

... später mehr .. nun lecker Essen

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Rocky

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Insolvenzabwehr realistisch?
« Antwort #3 am: 04. April 2007, 20:36:03 »

Hallo zusammen, schonmal vielen Dank für die Antworten. Eine Frage habe ich da noch: Würde dieses Schuldenbereinigungsplanverfahren eine Privatinso mitsich ziehen?[addsig]
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Immohelfer

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Insolvenzabwehr realistisch?
« Antwort #4 am: 04. April 2007, 20:41:16 »

Hallo,

Zitat

kaum eine außergerichtliche Einigung
nach § 305 IsnO gelingt.

Das ist wohl war und auch meine Erfahrung.

Mir geht es aber nicht um eine außergerichtliche Einigung nach §305 Inso (auch nicht um die Inso...sondern eher darum diese zu verhindern)  ...sondern darum dass wenn hier ein Profi am Werk ist eine Einigung bzw. Vergleich gemacht werden kann .....
Dieser kann zwischen 50 und 95% Reduzierung der Schulden liegen....Erfahrung aus der Praxis.

mfg
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Feuerwald

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Insolvenzabwehr realistisch?
« Antwort #5 am: 04. April 2007, 21:01:44 »

Zitat:


Würde dieses Schuldenbereinigungsplanverfahren eine Privatinso mitsich ziehen?<br>



So, das Frühstück ist beendet

Das gerichtliche Schuldenbereinigungsplanverfahren ist dem Verbraucherinsolvenzverfahren vorgeschaltet, das Eröffnungsverfahren ruht bis zur Entscheidung über das gerichtliche Schuldenbereinigungsplanverfahren, max. 3 Monate und würde im Erfolgsfall eben nicht zur Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens führen, sondern vergleichbar mit einem Prozessvergleich für alle beteiligten Parteien verbindlich und auch einklagbar werden.

Das gerichtliche Schuldenbereinigungsplanverfahren kann nach Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs auf Antrag durchgeführt werden. Das ist zu empfehlen,  wenn sich im außergerichtlichen Einigungsversuch bereits  eine zustimmende Kopf-/Summenmehrheit abgezeichnet hat, denn

§ 309 InsO ... Hat dem Schuldenbereinigungsplan mehr als die Hälfte der benannten Gläubiger zugestimmt und beträgt die Summe der Ansprüche der zustimmenden Gläubiger mehr als die Hälfte der Summe der Ansprüche der benannten Gläubiger, so ersetzt das Insolvenzgericht auf Antrag eines Gläubigers oder des Schuldners die Einwendungen eines Gläubigers gegen den Schuldenbereinigungsplan durch eine Zustimmung, wenn ...

http://dejure.org/gesetze/InsO/309.html

Scheitert auch das gerichtliche Schuldenbereinigungsplanverfahren, wird das Eröffnungsverfahren (Verbraucherinsolvenz) weitergeführt.

Gruss
Feuerwald

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paps

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Insolvenzabwehr realistisch?
« Antwort #6 am: 04. April 2007, 22:43:47 »

Die Frage aber ist, ist eine Einigung im unteren %-Bereich  realistisch?

Ich sage ja und nein.

Beispiel 1:
Erbe angetreten 10.000 KK Schulden gehen auf die Erben über.
Angebot mit Einmalzahlung von 1.000 (10%).
Problemlos durchgegangen.

Beispiel 2:
Immo für umgerechnet 150.00 brutto finaziert
Immo mit 195.000 Restschuld (inclusive Vorfälligkeit) nach 6 Jahren.
Gut 60.000 bereits eingezahlt
Angebot anderer Bank lag vor mit 120.000 abzulösen.
Insgesamt also 120% Bruttobetrag
Ist gescheitert.

Wo will man vorab also einen Strich ziehen was geht und was nicht?

Insofern ist also die genaue Kenntnis der Umstände , insbesondere das typische Verhalten der Rechtsabteilungen der Banken von ungeheurem Vorteil.

Bliebe zum Schluß die rein ökonomische Frage, was rechnet sich im Einzelfall.

Diese Fragen werden ja nun prinzipiell an die nach RBG Zuständigen abgegeben.[addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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