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Autor Thema: Insolvenzabwehr und Bedarfsgemeinschaft  (Gelesen 1720 mal)

Rocky

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Insolvenzabwehr und Bedarfsgemeinschaft
« am: 01. Juni 2007, 11:44:35 »

Hallo zusammen,

nachdem nun die Anwältin von meinem Schatzemann im Zuge der Insolvenzabwehr eine Saldenbestätigung bei den Gläubigern angefordert hat und nun den Schuldenbereinigungsplan erstellt, stellt sich uns nun folgende Frage:

Ich wohne mit meinem Freund zusammen. Demnach bilden wir eine "Bedarfsgemeinschaft". Allerdings bin ich dort nur als Nebenwohnsitz gemeldet. Diff. Dinge laufen dort über mich (Hausratvers., Haftpflicht und Telefon). Wie sieht es hier im Falle einer Beantragung des Insolvenzverfahrens aus? Hier wird ja ein Treuhänder beauftragt, sich die Wohnung anzusehen etc. Wenn ich nun dort wohne, wird dann mein Einkommen mit zur Schuldenbereinigung herangezogen oder nicht? (Der Anwältin ist meine Anwesenheit in der Wohnung nicht bekannt)

Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen!

Vielen Dank

Rox
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ThoFa

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Re: Insolvenzabwehr und Bedarfsgemeinschaft
« Antwort #1 am: 01. Juni 2007, 19:07:50 »

Hallo,

Sie haben mt der Inolvenz Ihres Freundes nichts zu tun. Können also beruhigt dort wohnen bleiben.

MfG

ThoFa
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Feuerwald

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Re: Insolvenzabwehr und Bedarfsgemeinschaft
« Antwort #2 am: 01. Juni 2007, 20:33:54 »

wie ThoFa schon schreibt,

der Begriff "Bedarfsgemeinschaft" stammt aus dem Sozialrecht, dem SGB II (Hartz IV), wenn Sozialleistungen bezogen werden. Insolvenzrechtlich sind Lebenspartnerschaften unerheblich. Also keine Sorge.

Gemeinsame Konten, Sparkonten usw. sollte man dennoch vermeiden.

Der Treuhänder kann schon mal, das kommt ganz selten vor, sich vor Ort einen Überblick verschaffen. Ihr Einkommen, Vermögen, Hausrat usw. ist dabei unantastbar.

MfG
Feuerwald

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