Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Giacomo am 16. Mai 2009, 14:42:54

Titel: Insolvenzanmeldung
Beitrag von: Giacomo am 16. Mai 2009, 14:42:54
Hallo zusammen...  :hi:

Ich habe eine Frage zum Verbraucherinsolvenzverfahren und dessen Anmeldung.  :shock:

Es geht nicht um mich  :juchu: , da ich kein Verbraucherinsolvenzverfahren habe  :biggrin: ,sondern um das Verfahren an sich.  :neutral:

Folgende Konstruktion zur Verdeutlichung  :gruebel: :

Ich bin Gläubiger  :whistle: und habe einen Titel (VB) von 2009. Ich habe die ZV durchgeführt  :Oh_no:  und der GV teilt mir mit  :smoke: sie können nicht vollstrecken  :dntknw: , Vollstreckungsschutz wg. Insolvenzverfahren. Also erfahre ich letztlich über AG, oder www.insolvenzbekanntmachung.de den Eröffnungsbeschluss.  :thumbup:
Jetzt will ich als Insolvenzgläubiger meine Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden  :wow: und fülle ein Formular aus.  :coffee: Jetzt sehe ich aber  :shock: , dass das Insolvenzverfahren gem. Beschluss schon 2008 eröffnet wurde  :angry: , also muss ich meine Forderung, mit etwaigen Zusatzkosten, "nachrangig" anmelden.  :fuchsteufelswild:

Jetzt der Kern  :gruebel: . Zinsen sind nur bis zum Tage der Insolvenzeröffnung zulässig  :respekt: . Was ist mit dem Titel und den Kosten  :dntknw: durch die ZV und die GV-Auslagen? Kann ich den Titel im eigens erstellten Forderungskonto einfach von 2009 auf den Tag der Insolvenzeröffnung "zurückdatieren"  :nono: , was ja jeder lesende Mensch sofort sieht  :lollol: , oder belasse ich in der Auflistung extra für die Anmeldung erstellten Forderungskonto dieses Datum  :dntknw: ? Was ist mit den bisherigen Auslagen der ZV-, EV-Gebühr und den GV-Auslagen  :sad: ? Kann ich die mit anmelden  :neutral: , obwohl das Insolvenzverfahren längst eröffnet wurde, wovon ich nix wusste  :heulen: , also mit aufführen, oder "fallen" die raus, weil nach der Eröffnung zustande gekommen  :? ?

Also mir geht es um die Frage, wenn Titel und Auslagen durch ZV, GV NACH der Insolvenzeröffnung aufkommen, wie diese bei der praktischen Anmeldung zu handhaben sind!?  :dntknw:

Wäre echt nett, wenn eine Spezi  :cool: mir hier darauf, wenn sogar mit §§ aus der InsO  :coffee: antworten könnte, würde mir enorm weiterhelfen!  :thumbup:

Danke!  :cheesy:
Giacomo
Titel: Re: Insolvenzanmeldung
Beitrag von: ThoFa am 16. Mai 2009, 18:30:32
Sind Sie aus den Kindergarten ausgebrochen ??
Titel: Re: Insolvenzanmeldung
Beitrag von: Giacomo am 16. Mai 2009, 18:46:36
@ThoFA ... haben Sie keine Freunde, dass Sie mich mit ihrer Pseudo-Pädagogik nerven?  :lollol:
Titel: Re: Insolvenzanmeldung
Beitrag von: lucca_m am 26. Mai 2009, 15:59:15
das nervige ist hier wohl anders gelagert, oder?
:):):):):)

oder wi auch imemr das mit den smilies funktioniert