Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Giacomo am 16. Mai 2009, 14:42:54
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Hallo zusammen... :hi:
Ich habe eine Frage zum Verbraucherinsolvenzverfahren und dessen Anmeldung. :shock:
Es geht nicht um mich :juchu: , da ich kein Verbraucherinsolvenzverfahren habe :biggrin: ,sondern um das Verfahren an sich. :neutral:
Folgende Konstruktion zur Verdeutlichung :gruebel: :
Ich bin Gläubiger :whistle: und habe einen Titel (VB) von 2009. Ich habe die ZV durchgeführt :Oh_no: und der GV teilt mir mit :smoke: sie können nicht vollstrecken :dntknw: , Vollstreckungsschutz wg. Insolvenzverfahren. Also erfahre ich letztlich über AG, oder www.insolvenzbekanntmachung.de den Eröffnungsbeschluss. :thumbup:
Jetzt will ich als Insolvenzgläubiger meine Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden :wow: und fülle ein Formular aus. :coffee: Jetzt sehe ich aber :shock: , dass das Insolvenzverfahren gem. Beschluss schon 2008 eröffnet wurde :angry: , also muss ich meine Forderung, mit etwaigen Zusatzkosten, "nachrangig" anmelden. :fuchsteufelswild:
Jetzt der Kern :gruebel: . Zinsen sind nur bis zum Tage der Insolvenzeröffnung zulässig :respekt: . Was ist mit dem Titel und den Kosten :dntknw: durch die ZV und die GV-Auslagen? Kann ich den Titel im eigens erstellten Forderungskonto einfach von 2009 auf den Tag der Insolvenzeröffnung "zurückdatieren" :nono: , was ja jeder lesende Mensch sofort sieht :lollol: , oder belasse ich in der Auflistung extra für die Anmeldung erstellten Forderungskonto dieses Datum :dntknw: ? Was ist mit den bisherigen Auslagen der ZV-, EV-Gebühr und den GV-Auslagen :sad: ? Kann ich die mit anmelden :neutral: , obwohl das Insolvenzverfahren längst eröffnet wurde, wovon ich nix wusste :heulen: , also mit aufführen, oder "fallen" die raus, weil nach der Eröffnung zustande gekommen :? ?
Also mir geht es um die Frage, wenn Titel und Auslagen durch ZV, GV NACH der Insolvenzeröffnung aufkommen, wie diese bei der praktischen Anmeldung zu handhaben sind!? :dntknw:
Wäre echt nett, wenn eine Spezi :cool: mir hier darauf, wenn sogar mit §§ aus der InsO :coffee: antworten könnte, würde mir enorm weiterhelfen! :thumbup:
Danke! :cheesy:
Giacomo
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Sind Sie aus den Kindergarten ausgebrochen ??
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@ThoFA ... haben Sie keine Freunde, dass Sie mich mit ihrer Pseudo-Pädagogik nerven? :lollol:
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das nervige ist hier wohl anders gelagert, oder?
:):):):):)
oder wi auch imemr das mit den smilies funktioniert