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Autor Thema: Insolvenzantrag abgegeben . Noch einige Fragen  (Gelesen 2781 mal)

markus1b

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Insolvenzantrag abgegeben . Noch einige Fragen
« am: 31. Januar 2012, 08:04:13 »

Hallo

Gestern war es soweit mein Antrag auf Insolvenzverfahren wurde beim Amtsgericht eingereicht .
Hierzu habe ich noch ein paar Fragen .

Auto
Baujahr 2003 120000 km

Wert ca. 2500 €,
Es ist nur schwer möglich vom Wohnort mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit zu kommen.

1 Besteht die Möglichkeit das Auto zu behalten?
2 Wie läuft eine solche Verwertung ab? Wie wird der Wert bestimmt?
3. Ich habe schon oft gelesen das man das Auto freikaufen kann. Wie werden die Raten dort bestimmt. Kann hier mal jemand ein
Beispiel nennen wo jemand sein Auto freigekauft hat?

Eröffnung.

In der Regel dauert bei uns die Bearbeitung bis zur Eröffnung 4 Wochen.
Mit der Eröffnung wird ja meistens das Konto gesperrt.

 
1 Wie lange hat es bei euch gedauert bist Ihr es wieder frei habt?
2. Soll ich gleich nach der Eröffnung beim Treuhänder melden? oder abwarten?
3 Was soll ich in zwischen den Gläubigern sagen ( teilweise ständig anrufe ) Verfahren wurde eröffnet ?

Danke euch erstmals im Voraus

Mfg
Markus
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Insoman

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Re: Insolvenzantrag abgegeben . Noch einige Fragen
« Antwort #1 am: 31. Januar 2012, 13:03:30 »

Haben sie bei der Abgabe der Unterlagen beantragt, das Auto für unpfändbar zu erklären?
Mit der Begründung, dass Sie es zur Ausübung Ihrer Berufstätigkeit dringend benötigen, würde das Gericht zunächst hierüber entscheiden.
Wenn der Rückgriff auf öffentliche Verkehrsmittel zumutbar ist, wird es eine Unpfändbarkeitserklärung wohl nicht geben.
Der Wert des Autos wird oftmals einfach nach Liste bestimmt.
Wenn der TH gute Kontakte zu Autohändlern hat, fällt ihm ein Zugriff leichter.

Die Möglichkeit das Auto aus der Masse herauszukaufen setzt voraus, dass der ausgehandelte Betrag auf einmal gezahlt wird.

Wenn es mit der Eröffnung zur Kontosperre kommt, sollten Sie sich sofort mit dem TH in Verbindung setzen.
Er ist es, der das Konto nach Prüfung der Auszüge umgehend freigeben kann.

Sobald Sie das erste Schreiben vom Amtsgericht erhalten (meistens der Beschluss über die Stundung der Verfahrenskosten) haben Sie eine Geschäftsnummer, die Sie den Gläubigern weitergeben können.
I.d.R. reicht dies aus, um die Gläubiger von dem unmittelbaren Bevorstehen der Eröffnung zu überzeugen.
Sie sollten dann in Ruhe gelassen werden.
Hartnäckigem Telefon-Terror von Gläubigern kann man auch schonmal mit der Drohung einer Nötigungsanzeige beikommen...
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Schuldenheini

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Re: Insolvenzantrag abgegeben . Noch einige Fragen
« Antwort #2 am: 31. Januar 2012, 13:31:44 »

Man sollte es tunlichst unterlassen, die GL von dem Vorhaben zu unterrichten.

Einfach alles ignorieren und im ungewissen schwimmen lassen. :coffee:

Ich habe mit Hinhaltetaktik gemacht


Zudem sollte ein Girokonto gerade in der Voreroeffnungsphase auf P-Konto umgestellt werden um allzu eifrigen Glaeubigern entgegenzuwirken

Ueber etwaiges Bankguthaben sofort verfuegen falls doch ein PfüB eintrudeln sollte

Beim TH muessen Sie sich nicht melden...er wird Sie von alleine anschreiben
« Letzte Änderung: 31. Januar 2012, 14:00:57 von Schuldenheini »
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elga

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Re: Insolvenzantrag abgegeben . Noch einige Fragen
« Antwort #3 am: 02. Februar 2012, 19:09:32 »

p-konto ist eigentlich nur sinnvoll, wenn schon ein vollstreckungsbescheid vorliegt, ansonsten brauch man es nicht.
bei mir war das konto ganze vier tage zu. muß dazu aber sagen, dass die bank 10 tage gebraucht hat, bevor sie von meiner insolvenz was mitbekommen hat. mein th hat es sofort nach sichtung der auszüge freigegeben.von eröffnung der inso bis zum termin beim th vergingen 13 tage
ich habe bei geldeingang mein konto sofort leergeräumt, so dass ich es garnicht mitbekam, dass das konto gesperrt war.
in der inso besteht ein vollstreckungsschutz, natürlich nur gegen die inso-gläubiger und wenn ansonsten keiner pfänden kann, macht ein p-konto keinen sinn und kostet nur geld.

gruß elga
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