Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Deloona79 am 24. April 2012, 04:43:08
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Ich hab mal wieder eine Frage. :rougi: Und zwar ist letzte Woche endlich mein Insolvenzantrag eingereicht worden und gestern hab ich dann noch einen Brief von einem Gläubiger bekommen,den ich schlichtweg "vergessen" hab. Kann ich den Gläubiger noch nachmelden und wenn ja,bei wem? Bei Gericht oder warten bis das Verfahren eröffnet wurde und dann dem TH mitteilen? Danke für Eure Antworten!!!!
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Einfach beim Gericht nachmelden mit dem Hinweis, dass der Gläubiger in der Aufstellung vergessen wurde.
Das Gericht informiert dann den Treuhänder.
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DANKE!!! :thumbup:
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Die Forderung beim Th nachmelden.....
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Die Forderung beim Th nachmelden.....
Bei welchem, es gibt noch gar keinen. Bis zur ERöffnung des Verfahrens ist ausschließlich das Gericht zuständig, danach im übrigen auch.
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Die Nachmeldung sollte nachgewiesen werden können und an das Gericht erfolgen.
Dazu einfach mal anrufen, sich das Aktenzeichen geben lassen und nachmelden(schriftlich).