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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Insolvenzantrag durch einen Ehepartner während einer Trennungsphase  (Gelesen 4966 mal)

RudiRatlos

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Hallo !
Kann ein Ehepartner, der sich von seinem/seiner Angetrauten getrennt hat (1.Trennungsjahr, 2 Monate seit Trennung), allein das Verfahren für Privatinsolvenz einleiten ?
Es geht um Hausfinanzierung nach gemeinsamer Anschaffung unter Gütergemeinschaft je 50% eingetragener Besitz, Kreditnehmer beide zur Hälfte.
Das 1. Trennungsjahr sollte ja eigentlich dazu dienen, zu versuchen, ob die Familie wieder zueinander findet. Die Insolvenz würde dies in diesem Fall fast ausschließen; der "Familienbesitz" und damit eine gewisse Zukunftsabsicherung für Eltern und Kinder ( 2 an der Zahl) wäre futsch.
Kann der andere Ehepartner gegen den Alleingang seines Partners etwas unternehmen oder ist eine solche Hauruckaktion tatsächlich juristisch möglich ?????
Finanziell wären andere Lösungen denkbar, da der Auszug zu einer hohen Mietzahlung geführt hat, die vermeidbar ist.
Ich wäre dankbar für jeden Tip und jede Info !

Viele Grüße und vielen Dank

Rudi Ratlos
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paps

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Re: Insolvenzantrag durch einen Ehepartner während einer Trennungsphase
« Antwort #1 am: 27. April 2007, 18:47:02 »

Erst mal wilkommen.

Sie vermischen hier einiges.
Sicherlich ist die Insolvenz eines Nochehepartners auch im Trennungsjahr möglich, wenn die Voraussetzungen (überschuldung und auf Dauer keine Möglichkeit den Verpflichtungen nachzukommen) erfüllt sind.

Es ist aber ein Schritt, der wohl bedacht und nicht aus dem "Bauch heraus" gegangen werden sollte.

Der "Familienbesitz"  und alle gemeinsam gemachten Schulden lasten dann natürlich auf dem anderen Partner.
Eine 50%-ige Regelung gibt es in diesem Falle nicht.
Und Sie haben recht, das Klima wird dadurch nicht wirklich besser.

Welche andere Möglichkeit sehen Sie denn?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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RudiRatlos

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Re: Insolvenzantrag durch einen Ehepartner während einer Trennungsphase
« Antwort #2 am: 27. April 2007, 19:02:44 »

Hallo, paps und vielen Dank für die Antwort !

Die Situation ist so, dass mein Ehepartner vor zwei Wochen urplötzlich den Entschluss gefasst hat, aus unserem gemeinsamen Haus auszuziehen und unsere Kinder mitzunehmen. Das Haus ist zugegebenermaßen eine Baustelle, mit der mein Partner nicht gut leben kann.

Mein (Noch-) Ehepartner hat ein sicheres Einkommen (unkündbar), ich nicht ganz so sicher.
Die Kredite konnten in den letzten Jahren bezahlt werden und könnten es auch weiter, wenn nicht die zusätzliche Mietzahlung wäre.

Eine Trennung auf Dauer, sprich Scheidung, ist noch nicht wirklich im Gespräch, eher eine Trennung auf Probe.

Mein Angebot war, binnen weniger Wochen mit Hilfe von Freunden die Baustelle abzuschließen, damit die Familie in eine fertige Wohung einziehen kann. Um persönliche Differenzen zu bearbeiten und Abstand voneinander zu haben, würde ich ausziehen - die Kosten für mich allein wären immens niedriger.

Der Besitz könnte gehalten werden - die ersten Abzahlungen sind übrigens in sieben Jahren erledigt, danach würde sich die monatliche Belastung halbieren. So gesehen halte ich die Privatinsolvenz auch für einen unsinnigen Weg.

Sollte sich die Ehe nicht aufrecht halten lassen, wäre es für alle doch immer noch besser, ich wäre aus dem Haus und letzteres könnte später verkauft oder vermietet oder was auch immer werden.

Das waren so meine Gedankengänge.

Wenn mein Partner allerdings ohne mein Wissen in den nächsten Wochen ein Insolvenzverfahren einleitet, bin ich mit in der Pleite und das ganze Wesen hat ein Ende. Und das würde mich ganz fürchterlich ärgern.

Viele Grüße

Rudi Ratlos
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lucca_m

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Re: Insolvenzantrag durch einen Ehepartner während einer Trennungsphase
« Antwort #3 am: 27. April 2007, 19:26:46 »

Eine Baustelle, mit der man nicht gut leben kann,  ist nicht kein Insolvenzgrund. Eine Insolvenz über das eigene Vermögen beantragt man nicht so ohne weiteres, schon gar nicht, wenn man in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis steht.
Ist eine Überschuldung oder eine drohende Zahlungsunfähigkeit gegeben?

Sie haben schon gute Anstze zur Problemlösung genannt. Können Sie mit Ihrem Partner nicht in einen Dialog eintreten? Vielleicht mit einer Person, die Ihnen beiden nahesteht als Vermittler, wenn es anders nicht gehen soll.

Mit einer Insolvenz ist in diesem Falle keinem von Ihnen geholfen. Und am wenigsten den Kindern. An die sollten Sie und Ihr Partner primär denken. Da gehören so eitle Beweggründe wie Baustelle und gut leben nicht hin.
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RudiRatlos

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Re: Insolvenzantrag durch einen Ehepartner während einer Trennungsphase
« Antwort #4 am: 27. April 2007, 19:40:49 »

Hallo, lucca !

Vielen Dank für die Antwort.

Den Dialog versuche ich derzeit. Ob ich mit meinem Vorschlag durchkomme, weiß ich noch nicht.
Den Vorschlag mit einem Vermittler habe ich übrigens auch schon gemacht. Ich dachte, dass wir im Beisein eines "Supervisors" (wie man heute so schön sagt) ein Gespräch führen, um auch reinen Tisch zu machen mit all den ungesagten Dingen..... Ob was daraus wird, weiß ich auch nicht.
Eigentlich weiß ich nicht viel  :-[

Die Zahlungsunfähigkeit würde übrigens auf Dauer durch die zusätzliche Mietzahlung entstehen, die für die Drei-Personen-Wohnung nötig ist.

Viele Grüße

Rudi Ratlos
« Letzte Änderung: 27. April 2007, 19:43:26 von RudiRatlos »
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ThoFa

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Re: Insolvenzantrag durch einen Ehepartner während einer Trennungsphase
« Antwort #5 am: 28. April 2007, 01:16:16 »

Hallo,

ich möchte nur mal kurz einwerfen, dass eine Überschuldung kein Insolvenzgrund bei einer natürlichen Person ist, sondern nur die (drohende) Zahlungsunfähigkeit !

MfG

ThoFa
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paps

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Re: Insolvenzantrag durch einen Ehepartner während einer Trennungsphase
« Antwort #6 am: 28. April 2007, 12:07:27 »

zum anderen ist es ja nicht wirklich ein Insolvenzfall, wenn bisher beide Einkommen ausgereicht haben.

Dann doch ehr erst mal den normalen Weg über Verhandlungen mit den Geldgebern zu Stundungen u.ä.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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RudiRatlos

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Re: Insolvenzantrag durch einen Ehepartner während einer Trennungsphase
« Antwort #7 am: 28. April 2007, 17:49:47 »

Vielen Dank für Eure Mühen und Beiträge !

Ja, die Insolvenz ist NOCH nicht Realität.
Sie wird es jedoch binnen zwei bis drei Monaten, weil dann unweigerlich die Zahlungsunfähigkeit eintritt, da mein Verdienst allein für die Raten nicht reicht. Und das Geld meines Partners wird durch die Mietzahlung zu knapp.

Die Bank läßt sich in diesem Falle auch mit 99%iger Sicherheit auf keine Stundungen ein. Diese Information habe ich bereits mündlich erhalten.

Im Fazit bedeutet das, wenn mein Partner einen Insolvenzantrag stellt, bin ich - da Mitschuldner und dann ja alleiniger Schuldner - automatisch zum Insolvenzantrag gezwungen. Ich habe dann keinen anderen Weg.
Ein Verkauf des Hauses zum jetzigen Zeitpunkt würde die Kreditlast bei weitem nicht abdecken.

Und der Zeitraum von sieben Jahren bis zur Halbierung der monatlichen Kreditraten erzeugt bei mir eine Gänsehaut, wenn ich mir überlege, dass in etwa derselbe Zeitraum für die Wohlverhaltensphase zu veranschlagen wäre - mit dem feinen Unterschied, dass danach nix mehr da ist.
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paps

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Re: Insolvenzantrag durch einen Ehepartner während einer Trennungsphase
« Antwort #8 am: 28. April 2007, 21:54:20 »

Da ja beide Einkommensverhältnisse relativ gut sind, sollte sich doch ein Weg finden.
Auch wenn der eine einen Insolvenzantrag stellt, muß der andere nicht zwingend den Weg gehen.
----------------------------------------------------------------------
Wer bewohnt das Haus?
Könnte es ggf. vermietet werden?
wäre es möglich umzuschulden?
könnte man als "alleiniger" Schuldner Stundung erhalten um amdere verbindlichkeiten im Zwischenraum zu tilgen?
Was ist noch an Vermögenswerten da?
GgF Würde die Bank eine Drittbürgschaft akzeptieren?
 usw?
.........................................................................
Sie sollten vor Ort proffesionelle Hilfe suchen, noch gibt es aus meiner Sicht viele Möglichkeiten
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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RudiRatlos

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Re: Insolvenzantrag durch einen Ehepartner während einer Trennungsphase
« Antwort #9 am: 29. April 2007, 17:49:50 »

Mein Vorschlag wurde heute von meinem Ex-Partner abgelehnt.
Vermögenswerte gibt es keine.
Mein Nettoeinkommen ist zu niedrig, um die Raten+lfd. Kosten zu begleichen.
Das Haus wird augenblicklich nur noch von mir bewohnt.
Eine Vermietung kommt aufgrund der Baustelle (Altbau, Fachwerkhaus) nicht in Betracht.
Bereits Anfang Mai werden die ersten Zahlungen nicht mehr ausgeführt können, dann wird die Bank aktiv werden.

Professionelle Hilfe werde ich mir auf jeden Fall in den nächsten Tagen holen. Allerdings fürchte ich, der Zug ist abgefahren.

Eine Bürgschaft wäre zwar evtl. eine Lösung, ist aber leider unrealistisch.

Ich nenne das sehenden Auges in den Abgrund steuern. Verstehen kann ich das nicht mehr.
Man sollte doch die Pleite verhindern, und nicht auch noch provozieren....

Ich danke vielmals für Eure Nachrichten und Tips !!!

Viele Grüße

Rudi Ratlos
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lucca_m

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Re: Insolvenzantrag durch einen Ehepartner während einer Trennungsphase
« Antwort #10 am: 30. April 2007, 17:55:44 »

Herr ThoFa, vielen Dank für die Infomation.

Man kann also Überschuldet sein und trotzdem zahungsfaähig.
Hab ich das so richtig verstanden?

viele Grüße
lucca_m
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paps

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Re: Insolvenzantrag durch einen Ehepartner während einer Trennungsphase
« Antwort #11 am: 30. April 2007, 21:02:33 »

Man spricht  bei  Überschuldung von einer Situation, in der es der betroffenen Person nicht möglich ist, ihre Schulden innerhalb eines überschaubaren Zeitraums unter Einsatz vorhandenen Vermögens und freien Einkommens zu bezahlen, ohne dabei die eigene Grundversorgung zu gefährden.

Man bezeichnet eine  Person als zahlungsunfähig, die nicht mehr in der Lage ist, ausstehende Rechnungen und laufende Ausgaben über eigenes Kapital bzw. Geldeinnahmen zu zahlen. (oder halt auch Bankrott)
« Letzte Änderung: 01. Mai 2007, 12:01:51 von paps »
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ThoFa

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Hallo,

Paps dies möchte ich - aus insolvenzrechtlicher Sicht - so nicht ganz stehen lassen, sorry.   ???

Eine Überschuldung liegt vor, wenn das bestehende Vermögen die  Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Für den privaten Bereich ist dies z.B. häufig bei Immobilienbesitz der Fall. Wenn eine 100 % Finanzierung gemacht wurde und die Immo in der Folge nach unten bewertet wurde, sind die Verbindlichkeiten  häufig höher als das Vernögen. Aber wie schon geschrieben, ist dies (insolvenzrechtlich) für natürliche Personen unerheblich. Bei einer GmbH spielt das häufig eine sehr wichtige Rolle. Da unterscheidet man dann allerdings auch zwischen rechnerischer Überschuldung, Überschuldung anhand einer Fortführungsprognose und Überschuldung nach der Forbestehungsprognose.

Zahlungsunfähigkeit liegt dann vor, wenn der Schuldner nicht mehr in der Lage ist seine laufenden Zahlungspflichten u erüfllen, dabei darf es sich nicht nur um eine kurzfristige Zahlungsstockung handeln. Mit Bankrott hat das ganze gar nichts zu tun !!!

MfG

ThoFa



 

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geierlilly

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Ich wünsch Ihnen allen n schönes Wochenend !

Hab dieses alles gelesen und wunder mich, ob angesprochener insolvenzantrag eigentlich möglich ist ?
Wird der denn nicht abgelehnt, wenn die Zahlungsunfähigkeit trotz Lösungsmöglichkeit anscheinend ja richtig erzwungen wird ???
Ich dachte immer, Insolvenz geht nur bei unverschuldeter Pleite.
Irre ich mich da ?

Respekt übrigens vor Ihren Bemühungen, anderen unentgeltlich zu helfen und dafür Zeit zu opfern !!!
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