Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: snayl am 16. November 2010, 18:27:23

Titel: Insolvenzantrag durch Finanzamt erwirkt!!!
Beitrag von: snayl am 16. November 2010, 18:27:23
Hallo liebe Leute, vielleicht könntet Ihr mir helfen...

Da sich das Finanzamt nicht auf eine Ratenzahlung einlässt, haben die jetzt wegen 3.400,- € ein Insolvenzverfahren über das Amtsgericht beantragt. Was soll ich tun?
 :shock:
Ich kann die Summe auf einmal nicht "berappen", um das Verfahren noch abzuwenden. Das Problem ist, dass ich bald fertig mit dem Studium bin und Geld verdienen möchte und dann pfänden mir die alles über der Pfändungsgrenze weg.
Okay, soweit, so gut - aber...wenn das Geld dann bezahlt ist, ist dann das Insolvenzverfahren beendet???

Das kann mir doch dann kein Klotz am Bein sein oder??

Über eine Antwort würde ich mich riesig freuen...
Ganz liebe Grüße
snayl  :cry:
Titel: Re: Insolvenzantrag durch Finanzamt erwirkt!!!
Beitrag von: paps am 16. November 2010, 19:08:24
Bereits  Anhörung vom Gericht erhalten?

GGf vorab fehlende Masse anzeigen.

Sind das die einzigsten Schulden?
Titel: Re: Insolvenzantrag durch Finanzamt erwirkt!!!
Beitrag von: snayl am 16. November 2010, 19:26:31
Hallo Paps, danke für die Antwort, also ich soll innerhalb von zwei Wochen Stellung dazu nehmen und ein Vermögensverzeichnis ausfüllen (?). Was bedeutet fehlende Masse? Ja ich habe noch andere Schulden, aber die habe ich mit den Gläubigern bisher gut abgelten können.

Kann das Gericht nicht eine Ratenzahlung beim FA für mich erwirken, da es nicht viel Geld ist???

Freu mich sehr über Deine Hilfe, Danke!!! :bitte:
Titel: Re: Insolvenzantrag durch Finanzamt erwirkt!!!
Beitrag von: paps am 16. November 2010, 22:04:28
Sie sollten auf jeden Fall dem Gericht die bisherigen Verhandlungen mit dem FA und den anderen GL mitteilen.
Da bisher ein Insolvenzverfahren vermieden wurde und auch nicht gewollt ist, sollte dies eben Falls Gegenstand der Mitteilung sein.

Aber: ist aus den Einkünften ersichtlich, dass die außergerichtliche Einigung nicht wahrscheinlich ist, kommen Sie um ein Verfahren nicht herum.
Dann sollten Sie die Hinweise auf einen Eigenantrag und Antrag auf RSB sowie Stundung der Kosten sehr ernst nehmen.

I.d.R. läßt sich das FA zunächst auf eine überschaubare (6-12 Monate)Ratenzahlung ein.