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Autor Thema: Insolvenzantrag durch Finanzamt - was tun?  (Gelesen 8250 mal)

wolke4002

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Insolvenzantrag durch Finanzamt - was tun?
« am: 28. Mai 2010, 11:16:12 »

Hallo,

kürzlich wurde mir von Amtsgericht ein durch das Finanzamt gestellter Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens zugestellt.
Darauf hin war ich umgehend in der Notfallsprechstunde einer anerkannten Schuldnerberatung.

Dort wurde mir gesagt daß, da ein Gläubiger den Antrag gestellt hat, für mich nur noch ein
Eigenantrag auf die Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens in Frage kommt. - Ein Antrag auf
Eröffnung der Verbraucherisolvenz wäre in diesem Fall, laut Schuldnerberatung, nicht mehr
möglich.
Entsprechend habe ich den vom Amtsgericht beigelegten Eigenantrag, sowie die Anträge auf
Restschuldbefreiung und den Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten (ich bin derzeit
geringfügig beschäftigt) ausgefüllt und mit dem ausgefüllten Anhörungsbogen zusammen
zum Gericht gebracht. -

Eine Woche später erhielt ich vom Gericht die Mitteilung daß für mich, entgegen meiner
dem Antrag zu entnehmenden Ansicht, die besonderen Vorschriften des Verbraucherinsolvenz-
verfahrens anuwenden währen. (Ich würde dem zustimmen, da <20 Gläubiger vorhanden sind etc
Warum ich dennoch die Eröffnung der Regelinsolvenz beantragt hatte, steht oben.)

Jetzt soll ich dem Gericht innerhalb von zwei Wochen mitteilen, ob ich den Antrag im
Verbraucherinsolvenzverfahren fortsetzen möchte. - Der bisherige Antrag (auf Regelinso.)
würde ansonsten vermutlich als unzulässig zurück gewiesen. (Für mich so weit nachvollziehbar.)-
(Von "vermutlich" ist im Text nicht die Rede, jedoch davon daß ich mit der Zurückweisung rechnen
müsse.)

Nun meine Bedenken dazu. -
In den Gesetzestexten lese ich zum einen, daß ein außergerichtlicher Einigungsversuch beim
Antrag auf Verbraucherinso. _vor_ diesem Antrag passiert sein muß. (Was für mich nicht mehr
möglich wäre, da zum einen mein Antrag bereits gestellt ist, ich aber natürlich verhindern
möchte, daß dem Gläubigerantrag statt gegeben wird.) - (§305, Abs. 1 InsO)
Noch eine Frage dazu: läuft die Frist von vier Wochen (auf Grund des Gläubigerantrages)
weiter oder ruht dieser Antrag bereits, da ich selbst einen (bisher erfolgslosen) Antrag
gestellt habe? (§306 InsO)

Trifft auch in meinem Fall §306, Abs. 1-3 InsO zu und wie lange habe ich dann Zeit,
eine außergerichtliche Einigung zu versuchen? - Da ich dazu eine Schuldnerberatung
benötige, könnte es ja eine Weile dauern. Habe / bekomme ich diese Zeit, oder besteht
zwischenzeitlich die Gefahr, daß dem Gläubigerantrag statt gegeben wird?

Muß ich, wenn ich das Gericht darum bitte, meinen bisherigen Antrag im Verbraucher-
insolvenzverfahren fortzusetzen, die Anträge auf Restschuldbefreiung und Verfahrens-
kostenstundung erneut stellen?

Würde es Sinn machen, das Finanzamt um Rücknahme des Insolvenzantrags zu bitten?

Bitte entschuldigt den langen Text. Ich habe versucht ihn so kurz wie möglich zu halten,
bin aber echt ratlos was ich als nächsten Schritt unternehmen soll und ob ich überhaupt
noch Chancen auf einen erfolgreichen Eigenantrag habe. - Ich bin natürlich für jede
Antwort dankbar!
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Fallera

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Re: Insolvenzantrag durch Finanzamt - was tun?
« Antwort #1 am: 28. Mai 2010, 12:53:25 »

Hallo,

Absatz 3 des § 306 INSO sagt: Beantragt ein Gläubiger die Eröffnung des Verfahrens, so hat das Insolvenzgericht vor der Entscheidung über die Eröffnung dem Schuldner Gelegenheit zu geben, ebenfalls einen Antrag zu stellen. Stellt der Schuldner einen Antrag, so gilt Absatz 1 auch für den Antrag des Gläubigers. In diesem Fall hat der Schuldner zunächst eine außergerichtliche Einigung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 zu versuchen.

Absatz 1 sagt ja: Das Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ruht bis zur Entscheidung über den Schuldenbereinigungsplan. Dieser Zeitraum soll drei Monate nicht überschreiten. Das Gericht ordnet nach Anhörung des Schuldners die Fortsetzung des Verfahrens über den Eröffnungsantrag an, wenn nach seiner freien Überzeugung der Schuldenbereinigungsplan voraussichtlich nicht angenommen wird.

Meiner Meinung gilt § 306 auch in deinem Fall!

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I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

malud

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Re: Insolvenzantrag durch Finanzamt - was tun?
« Antwort #2 am: 28. Mai 2010, 15:29:36 »

Dass nach einem Gläubigerantrag nur noch ein Eigenantrag im Regelinsolvenzverfahren möglich sein soll, ist rechtlicher Blödsinn. Der im Regelinsolvenzverfahren gestellte Antrag muss vielmehr in einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens umgestellt werden; nimmt man diese Umstellung nicht vor, wird der Insolvenzantrag im Regelinsolvenzverfahren als unzulässig zurückgewiesen.

Weil für den Insolvenzantrag im Verbraucherinsolvenzverfahren zwingend ein (erfolgloser) außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch unternommen werden muss, räumt einem § 306 Abs. 3 S.3 InsO i.V.m. § 305 Abs. 3 InsO die Möglichkeit ein, innerhalb von drei Monaten die außergerichtliche Schuldenregulierung nachzuholen (dazu die zutreffenden Ausführungen von Fallera). In der Zwischenzeit ruht der Gläubigerantrag. Suchen Sie sich also eine schnelle Schuldnerberatungsstelle/spezialisierten Rechtsanwalt, der für Sie zackig einen außergerichtlichen Schuldenregulierungsversuch unternimmt.

Dass das Finanzamt ihren Insolvenzantrag zurücknimmt, kommt wohl kaum in Frage. Warum sollte das Finanzamt das tun? Ein Rücknahme ist nur dann realistisch, wenn man die Forderung des Finanzamts und die dem Finanzamt entstandenen Kosten ausgleicht.
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ThoFa

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Re: Insolvenzantrag durch Finanzamt - was tun?
« Antwort #3 am: 28. Mai 2010, 16:35:17 »

Hallo,

waren Sie denn mal selbständig? Wollen Sie ein Insolvenzverfahren durchlaufen?

MfG

ThoFa
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wolke4002

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Re: Insolvenzantrag durch Finanzamt - was tun?
« Antwort #4 am: 28. Mai 2010, 18:06:58 »

Meiner Meinung gilt § 306 auch in deinem Fall!
Genau so verstehe ich es auch. Danke für die Bestätigung, das beruhigt ein wenig.

Dass nach einem Gläubigerantrag nur noch ein Eigenantrag im Regelinsolvenzverfahren möglich sein soll, ist rechtlicher Blödsinn. Der im Regelinsolvenzverfahren gestellte Antrag muss vielmehr in einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens umgestellt werden(...)In der Zwischenzeit ruht der Gläubigerantrag. Suchen Sie sich also eine schnelle Schuldnerberatungsstelle/spezialisierten Rechtsanwalt, der für Sie zackig einen außergerichtlichen Schuldenregulierungsversuch unternimmt.
Dass das Finanzamt ihren Insolvenzantrag zurücknimmt, kommt wohl kaum in Frage. Warum sollte das Finanzamt das tun? Ein Rücknahme ist nur dann realistisch, wenn man die Forderung des Finanzamts und die dem Finanzamt entstandenen Kosten ausgleicht.
Danke. Anfang kommender Woche bin ich nochmals in der Notfallspechstunde der genannten Schuldnerberatung und werde dies dort ansprechen.
Daß das Finanzamt den Antrag zurück nehmen würde, sehe ich auch nicht. Ich dachte mir nur (hier im Forum) zu fragen schadet nicht.

waren Sie denn mal selbständig? Wollen Sie ein Insolvenzverfahren durchlaufen?
Ja und ja. - Sicher wäre eine außergerichtliche Einigung schön, doch da sehe ich schwarz, da ich nur ein geringfügiges Einkommen und
ansonsten auch nichts verwertbares besitze.

Ich bin gespannt, ob ich Montag etwas erreichen kann. Die Schuldnerberatung wird mir vermutlich so kurzfristig keinen Termin geben können.
Wäre schön wenn ich Unrecht habe. - Oder hat jemand Tips für einen guten schnellen Anwalt der mir bei dem außergerichtlichen
Einigungsversuch behilflich sein kann? (Fall es hier im Forum nicht erwünscht ist, natürlich auch gerne über eine persönliche Nachricht.)
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Feuerwald

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Re: Insolvenzantrag durch Finanzamt - was tun?
« Antwort #5 am: 28. Mai 2010, 20:53:59 »

fassen wir zusammen:

1.) Sie waren selbständig und sind es jetzt nicht mehr
2.) Sie haben weniger als 20 Gläubiger
3.) Sie haben keine Verbindlichkeiten aus früheren Arbeitsverhältnissen

und Sie wollen ein Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren durchlaufen. Dann werden Sie nicht umhin kommen, den AEV durchzuführen und einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz zu stellen (andere Formulare !).

War dem Finanzamt bekannt, dass Sie Ihre Selbständigkeit eingestellt haben?


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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

wolke4002

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Re: Insolvenzantrag durch Finanzamt - was tun?
« Antwort #6 am: 02. Juni 2010, 14:12:41 »

fassen wir zusammen:
(...)
War dem Finanzamt bekannt, dass Sie Ihre Selbständigkeit eingestellt haben?

Die Zusammenfassung passt und dem Finanzamt ist bereits bekannt, daß ich nicht
mehr selbstständig bin. Derzeit bin ich geringfügig beschäftigt und auf der Suche
nach einer Vollzeitstelle.

Nach erneuter Unterhaltung mit mehreren Mitarbeitern der Schuldnerberatung werde ich
das AG nun schriftlich bitten, meinen Antrag im Verbraucherinsolvenzverfahren fortzusetzen.
Bei o.g. SB konnte man mir leider nicht sagen, ob ich dann einen komplett neuen
Anhörungsbogen zugesandt bekomme o.ä.

Des weiteren stelle ich mir gerade die Frage, ob ich dann die Anträge für
die Verfahrenskostenstundung und die Restschuldbefreiung neu stellen muß.
Meine Logik sagt mir, daß die Anträge weiterhin gültig sind, da das Gericht schreibt
der Insolvenzantrag werde denn vom Regelinsolvenzverfahren in das
Verbraucherinsolvenzverfahren "übernommen". - Denke ich richtig? Im Netz konnte
ich leider nichts dazu finden.

Nochmals danke für die schnelle und nette Hilfe! - Sowohl für die bisherigen als auch
zukünftige Antworten!!  :hi:
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