Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: ditschi am 29. Juli 2007, 14:23:55
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Hallo, hier bin ich mal wieder. Habe letzte Woche meinen Inso-Antrag bei Gericht eingereicht. Jetzt meine Frage: Soll ich meinen Arbeitgeber darüber
informieren oder nicht. Mir ist ganz flau im Magen. Mein Anwalt sagt, ich soll es nicht tun, da kein pfändbares Einkommen vorhanden ist. Ich weiss echt nicht
wie ich damit umgehen soll. Kann mir jemand einen Rat geben? Erfährt der Arbeitgeber auf jeden Fall was davon?
Gruss Ditschi
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Nun ja, wenn der Anwalt es rät....
Ich bin für Offenheit, auch gegenüber dem Arbeitgeber.
Die meisten größeren Arbeitgeber haben sowieso kein Problem damit.
Die Information an den Arbeitgeber können Sie nur stoppen, wenn der TH/IV noch nicht den Arbeitgeber als Drittschuldner informiert hat.
Sie können versuchen, sowie ihnen der TH/IV bekannt ist, mit diesem zu reden.
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Hallo
ich kabnn dir nur sagen -mach es,Dein Arbeitgeber wird angeschrieben. Dann ist das noch unangenehmer. Ich bin auch nur 400 Euro kraft,und mein Chef wurde auch angeschrieben. Er müsse,sobald mein Einkeommen eine Pfändbare grenze erreicht,sofort das Gericht informieren.
Gruß yvy