Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Pan am 10. Dezember 2009, 09:47:47
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Hallo,
ich habe mit meiner Anwaeltin einen Insolvenzantrag gestellt mit EV und Antrag Restschuldebefreiung.
Die Dame hat alles super fuer mich erledigt, dass ich alles nur ans Amtsgericht senden musste.
Dann kamen nochmal Fragen von Amtsgericht und ich hatte dort nun auch schon eine Geschaeftsnummer ( xxxx IN xxxx/ 09)
So jetzt kommt wieder Post vom Amtsgericht und darin enthalten:
Antrag auf Eroeffnung des Insolvenzverfahrens und Vermoegensverzeichnis + Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten in der Restschulbefreiungsphase
Was soll das jetzt? Das war doch schon alles erledigt. :cry:
Vielen Dank im voraus
Gruss Pan
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Was stand denn genau in dem Schreiben ? Die werden die Anträge ja nicht wortlos in einen Umschlag gesteckt haben.
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Sie werden gebeten, binnen 2 Wochen die anliegenden Formulare des Amtsgerichts Muenchen ausgefuellt einzureichen, damit ueber Ihre Antraege entschieden werden kann.
Das ist ja meine Frage, die Antraege die ich ausgefuellt habe sind ja das gleiche.( Glauebigerliste und sonstige Angaben)
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An diesem AG ist es üblich, nur die ortseigenen Anträge zu akzeptieren.
Hat Ihre Anwältin z.B. die amtlichen Formulare aus dem Netz heruntergeladen und ausgefüllt...
Wir hatten im Netz schon Fälle, da wurde die Nichteinhaltung der Ränder als Mangel hervorgehoben.
@ ThoFa:
Gibts diesen Richter eigentlich noch?
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@ ThoFa:
Gibts diesen Richter eigentlich noch?
Ja, ich sitze gerade am Schriftsatz für diesen Richter; gleiche Problem wie der TE. :fuchsteufelswild:
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Ohne Namen zu nennen, aber ich konnte es mir schon denken. :uneinsichtig:
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Vielen Dank fuer die schnelle Hilfe :thumbup:
Hab gestern in Muenchen noch jemand erreicht und genau so ist es. Es muss alles neu gemacht werden, da nicht die Formulare aus Muenchen verwendet wurden. :fuchsteufelswild:
Es wurde nur die EV akzeptiert.
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Bei mir ist auch das Insolvenzgericht München zuständig.
Im Prinzip habe ich alle Formulare verwendet nur die Gläubigerliste habe ich in Excel erstellt
anhand des Musterformulars (selben Inhalte). Gibts da irgendwelche Einwände ?
Haben nur geschrieben, dass sie ein vollständig ausgefülltes Gläubiger verzeichnis wollten,
unter anderem Zusammenfassung gleicher Gläubiger zu einem Eintrag, überall Forderungsgrund
angeben und keine Postfachadressen. Habe daraufhin Korrekturen in meiner Exel Liste gemacht
/ überarbeitet und diese neu zugesendet. Das Formularblatt Anlage 5 habe ich aber auch verwendet,
dort nur die Gesamtsumme eingetragen, das Formblatt unterschrieben und für die detaillierten
Inhalte auf die Anlage (Excel Ausdruck) verwiesen.
Ist das unzulässig ?
:shock: :Oh_no:
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War/wird es nicht ein IN Verfahren?
Dann gibt es zumindest für die GL-Tabelle keinen offiziellen Vordruck.
Leider hat dieser Richter eine etwas eigenartige Meinung.
"Insolvenzen darf es in D nicht geben" oder so ähnlich mal vor 2 Jahren im Fernsehen in einer Diskussionsrunde mit RA Requart (der ehemalige Finanzcoach) geäußert.
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Ja ist ein IN Verfahren.
War das ein Richter oder eine Richterin im Fernsehen ? :whistle:
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Ein "er", was aber nicht heißt, dass andere "sie" sich dem anschließen.