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Autor Thema: Insolvenzbetrag  (Gelesen 2940 mal)

Pretorianer

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Insolvenzbetrag
« am: 09. Oktober 2008, 20:56:15 »

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur privaten Insolvenz. Ich bin seit dem 01.04.2007 in der privaten Insolvenz, der Betrag ist nicht so hoch das er nicht abzahlbar wäre. Nun meine Frage mein Arbeitgeber überweist monatlich ca. 372 Euro auf das Konto des Treuhänders nach meiner Rechnung ist der Betrag innerhalb der nächsten 2 1/2 Jahre abgetragen. Wie verhält sich das den mit der Wohlverhaltensperiode von den 6 bzw. 7 Jahren. Zahle nun defacto die ganzen 6 Jahre die Summe?

Dann würde ich ja sozusagen zu viel zahlen??.....
Davon ab traue ich meinem Trauhänder nicht, da er der Meinung ist, dass ich meiner Frau nicht
Unterhaltspflichtig bin.


Möchte mich schon einmal vorab bei euch bedanken.
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Pretorianer

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Re: Insolvenzbetrag
« Antwort #1 am: 10. Oktober 2008, 18:04:25 »

Kann mir denn keiner helfen? Oder mit ggf. eine Info geben?      :heulen:


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Feuerwald

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Re: Insolvenzbetrag
« Antwort #2 am: 10. Oktober 2008, 20:44:37 »

klar helfen wir ... schon sind wir da  :wink:

Sind die zur Tabelle angemeldeten Forderungen sowie die Verfahrens- und Treuhandkosten bereinigit, kann auf Antrag des Schuldners eine vorzeitige Restschuldbefreiung erfolgen.



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ThoFa

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Re: Insolvenzbetrag
« Antwort #3 am: 10. Oktober 2008, 22:16:15 »

Hallo,

und zur zweiten Sache, hat Ihre Frau eigenes Einkommen ?

MfG

ThoFa
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Pretorianer

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Re: Insolvenzbetrag
« Antwort #4 am: 10. Oktober 2008, 22:56:38 »

@ Feuerwald - Erstmal vielen Dank. Wird dies denn nicht "automatisch" vom Treuhänder in die Wege geleitet? Er kann es doch abschätzen wann die Summe erreicht ist?

@ThoFa - Ja Meine Frau hat einen 400 € und eine Geringfügige Beschäftigung = Gleitzeitarbeit Sie verdient ca. 680 €.


Danke schon einmal vorab. 

Gruß

Tom
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Feuerwald

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Re: Insolvenzbetrag
« Antwort #5 am: 10. Oktober 2008, 23:38:58 »

@ Feuerwald -Wird dies denn nicht "automatisch" vom Treuhänder in die Wege geleitet? Er kann es doch abschätzen wann die Summe erreicht ist?

-> Nein.

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