"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Insolvenzeröffnung  (Gelesen 1666 mal)

pleite08

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Insolvenzeröffnung
« am: 13. Januar 2009, 15:36:49 »

Hallo zusammen,

ich bin neu hier allerdings habe ich als stiller Gast schon seit knapp einem Jahr mit gelesen, wir beschäftigen uns schon seit über zwei Jahren mit dem Thema Insolvenz, aber haben immer Hemmungen gehabt, im November 2008 haben dann mein Mann und ich einen Regelinsolvenzantrag beim Amtsgericht abgeben, dank Eurer Hilfe brauchten wir keinen Anwalt einschalten.
Ja, wir waren beide Selbstständig und mein Mann ist es auf irgendeiner art noch. Er hat vor zwei Jahren eine Limited gegründet auf anraten unsern GV der übrigens sehr nett ist und auch schonmal gute Tipps hat, wir haben es bis jetzt noch nicht berreut eine Ltd. zu gründen, halten uns auch an die Auflagen dann funktioniert es auch.
Wir wollten aber nach der Gründung nicht direkt die Insolvenz beantragen und haben deshalb gut zwei Jahre noch gewartet, man weiß ja nie wie ein Insolvenzverwalter das sieht.
Jedenfalls haben wir wie oben schon geschrieben im November 08 den Antrag beim Amtsgericht abgeben und am 30.12.08 wurden beide Verfahren eröffnet, wir haben beide den selben Insolvenzverwalter, persönlich gesehen habenwir ihn noch nicht, denke das kommt noch, sollten einen Termin mit ihm machen, doch leider erreicht man ihn nicht, aber das ist auch nicht die Frage.

Und zwar mache ich bei uns die Lohnabrechnungen mein Mann und ich arbeiten in der Limted,  er verdient 1400.- Euro netto  und ich 500.- Euro Brutto ca 305-350 Euro netto ist mein Mann mir Unterhaltsverpfichtet, da ich dem Insolvenzverwalter ja auch die Pfändbarenbetrag überweisen muss und das wären bei 1 Unterhaltsberechtigten 22,05 Euro da wir keine Kinder haben, ich will ja auch alles richtig machen und mich mit dem Insoverwalter gut stellen, habe gehört das wäre sinnvoller, sollte mein Mann mir aber nicht Unterhaltspflichtig sein, dann würden 290 Euro gepfändet dann bräuchte ich nicht mehr arbeiten, bis zu welchen Betrag ist mein Mann Unterhaltspflichtig?
Ich habe alles nachgeschaut auch hier im Forum doch leider nichts gefunden. Ich weiß wir beide dürfen jeder 980,00 Euro verdienen.

Würde mich über eine Antwort freuen.

Vielen Dank.
Lg  Pleite08
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Insolvenzeröffnung
« Antwort #1 am: 13. Januar 2009, 21:12:17 »

mehr als 980 dürfen Sie schon verdienen. :thumbup:
und damit erst mal  :Welcome:

Sie sehen es für den Anfang richtig.
Ehegatten sind sich gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet.

Eine generelle Obergrenze gibt es nicht.
Es ist noch immer Ermessensentscheidung des Insolvenzgerichtes, ab welchem Einkommen ein Ehegatte nicht zu berücksichtigen ist.

Folgt man sozialrechtlichen Berechnungen, wäre der Selbstbehalt für einen nichterwerbstätigen Erwachsenen 770,- Euro.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz