Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: fraumecker am 29. Mai 2008, 13:03:52

Titel: Insolvenzeröffnung und dann arbeitslos
Beitrag von: fraumecker am 29. Mai 2008, 13:03:52
Hallo
Ende Juni wird das Insolvenzverfahren eröffnet.
Nun ist es so, dass ich fast 5 Monate kein Konto hatte und nun vor dem Rätsel stehe, wie erkläre ich das dem Arbeitsamt?

Nun habe ich wieder ein Konto auf Guthabenbasis. In wie fern, kann das nach der Eröffnung gepfändet werden?

Ausserdem habe ich noch ein Problem :heulen: mein Vater ist 1, Kreditnehmer eine Autos und ich 2. ! Mein Vater zahlt die Raten von seinem Konto nur ist das Auto auf mich angemeldet.
Nun wiess mich mein Schuldnerberater darauf hin

1) wenn ich das Auto nun verkaufen und das Darlehen auslöse, würde dies rüberkommen wie Betrug
2) würde ich es verschenken, wäre es aus Betrug.

Und nun? DIe Bank möchte mich nicht aus dem Vertrag lassen... :nono:

Somit ist das Insolvenzverfahren gefährdet.

Was passiert, wenn es nicht eröffnet werden kann? Was kann mir passieren? Wie würde es weitergehen mit den Gläubigern? :Oh_no:

Und noch eins :rougi: Wie sind eure Erfahrungen, wenn ihr eine neue Arbeitsstelle sucht?
Sagt man sowas im Bewerbergespräch????

danke
fraumecker
Titel: Re: Insolvenzeröffnung und dann arbeitslos
Beitrag von: paps am 29. Mai 2008, 22:05:38
erst mal willkommen.
Wenn Sie jetzt ein neues Konto haben, warum sollen Sie da was erklären?
Teilen Sie es mit und fertig.

Nach Eröffnung kann keine Kontopfändung mehr erfolgen. Sie haben Pfändungsschutz ab dem Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens für Insolvenzgläubiger.


Zum Auto, wer steht im Kaufvertrag?
Welchen Wert hat der Wagen?
Wieso ist dadurch Ihre Insolvenz gefährdet?
Wenn beide im Kaufvertrag stehen, wäre maximal der hälftige Verkehrswert des Autos als Auslöse an den Th zu zahlen, wenn Sie es nicht zur Erfüllung der Erwerbsobliegenheiten benötigen.