"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Insolvenzeröffnung und Nebenjob  (Gelesen 1411 mal)

cgschmidt

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 37
Insolvenzeröffnung und Nebenjob
« am: 10. September 2009, 12:41:53 »

Hallo,

die Insolvenz ist eröffnet, in dem Beschluß steht, dass jemand, der Verpflichtungen an den Schuldner hat, nur direkt an den TH zahlen darf.

Wie ist das mit einem einmaligen Nebenjob, bei dem ca. 500 € zu erwarten sind? Kann ich das Geld nehmen und dann dem TH dies mitteilen, oder muss mein Auftraggeber direkt an den TH zahlen? Dann würde ich es nicht machen.

Die 500 € würden mein mtl. Arbeitseinkommen erhöhen, dann dürften die Abzüge nach der Pfändungstabelle für die Gesamtsumme berechnet werden, oder????????

Danke für hilfreiche Antworten!
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Insolvenzeröffnung und Nebenjob
« Antwort #1 am: 10. September 2009, 21:16:51 »

Ihr Arbeitseinkommen aus dem Hauptjob wird gepfändet?
Dann sollte der Erwerb aus dem Nebeneinkommen voll der Pfändung unterliegen.
Sie können aber  über die Scjhiene der Mehrarbeit versuchen, den hälftigen Nettobetrag aus dem Nebengewerbe freizubekommen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz