Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: cgschmidt am 10. September 2009, 12:41:53
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Hallo,
die Insolvenz ist eröffnet, in dem Beschluß steht, dass jemand, der Verpflichtungen an den Schuldner hat, nur direkt an den TH zahlen darf.
Wie ist das mit einem einmaligen Nebenjob, bei dem ca. 500 € zu erwarten sind? Kann ich das Geld nehmen und dann dem TH dies mitteilen, oder muss mein Auftraggeber direkt an den TH zahlen? Dann würde ich es nicht machen.
Die 500 € würden mein mtl. Arbeitseinkommen erhöhen, dann dürften die Abzüge nach der Pfändungstabelle für die Gesamtsumme berechnet werden, oder????????
Danke für hilfreiche Antworten!
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Ihr Arbeitseinkommen aus dem Hauptjob wird gepfändet?
Dann sollte der Erwerb aus dem Nebeneinkommen voll der Pfändung unterliegen.
Sie können aber über die Scjhiene der Mehrarbeit versuchen, den hälftigen Nettobetrag aus dem Nebengewerbe freizubekommen.