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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Insolvenzeröffnung - was wird Gepfändet/wie lege ich Geld zurück  (Gelesen 3696 mal)

Pleitier-Privatier

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Hallo liebe Gemeinde,

ich stehe vor einem ziemlichen Dilemma, weil ich verwirrt bin, wie ich mich verhalten soll.

Als Betreiber einer kleinen Agentur habe ich seit Jahren mit Altschulden zu kämfen. Alleine mit meinem Gewerbe könnte ich über die Runden kommen, aber diese Schulden (wegen Scheidung usw usw.) haben mich eingeholt. Nun ist meine Kreditlinie geplatzt und ich weiß nicht, wie es weitergehen soll..

Ganz konkret: es haben sich mehr als 19 Gläubiger angesammelt, ich muss in die Regelinsolvenz. So weit so gut - der HAMMER ist, dass ich immer wieder lese dass ich eine Kriegskasse bilden soll. Als Unternehmer hat man keinen Pfändungsschutz und während des Eröffnungsverfahrens soll man selbst zuschauen, wie man über die Runden kommt. Der Insolvenzverwalter, der bestellt wird, soll alles wegnehmen in der Zeit, d. h. Einnahmen zum Überleben bleiben nicht.

Was mache ich denn?

1. Ich dachte, § 850 sichert jedem ein Einkommen, siehe http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850.html

2. Und wie lege ich die Kriegskasse an? So wie ich es verstehe, muss ich doch im Insolvenzantrag alles Bargeld, Guthaben usw. angeben, wie soll ich dann einen Betrag behalten.

Ich könnte ihn ja ansparen, aber angeben muss ich ihn ja schon. Der Insolvenzverwalter wird ja nachvollziehen, er wird ja an meinen Kontoauszügen sehen, wieviel Geld ein und ausgegangen ist..


Fragen über Fragen. Ich will den Antrag stellen , weiß aber nicht, was mit mir passiert..

Danke an alle im Voraus..
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waldi

Re: Insolvenzeröffnung - was wird Gepfändet/wie lege ich Geld zurück
« Antwort #1 am: 19. März 2013, 19:29:21 »

Zitat
Der Insolvenzverwalter, der bestellt wird, soll alles wegnehmen in der Zeit, d. h. Einnahmen zum Überleben bleiben nicht.
Wo haben Sie diese Information, die mir völlig neu ist, her?

Kann es sein, dass Sie mit 'Kriegskasse bilden' den Moment der Verfahrenseröffnung meinen, wo meist umgehend alle Bankkonten vorübergehend gesperrt werden?
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Pleitier-Privatier

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Re: Insolvenzeröffnung - was wird Gepfändet/wie lege ich Geld zurück
« Antwort #2 am: 21. März 2013, 15:20:00 »

Ich habe auf der Seite eines Schuldnerberatungsanwalts gelesen, dass man sich Geld zur Seite legen soll, damit man die ersten Monate überleben kann.

Hier steht das: http://www.dolsfranzke.de/regelinsolvenz-schritt-4-legen-sie-eine-kriegskasse-an/

Was mich wirklich beunruhigt ist, dass dort stehnt: Die schlechte Nachricht dabei ist, dass der gesetzliche Pfändungsschutz nur für Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit gilt. Unternehmern und Freiberuflern darf man alles pfänden!

Deshalb auch meine Frage! Denn wenn dann die Konten gesperrt werden, bleibt mir demnach nicht einmal mein Pfändungsfreibetrag!

Wie soll man das denn meistern? Ich muss doch vor dem Insolvenzantrag dem Gericht alles angeben.
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Insokalle

Re: Insolvenzeröffnung - was wird Gepfändet/wie lege ich Geld zurück
« Antwort #3 am: 21. März 2013, 16:03:56 »

Sie werden schon nicht verhungern. Es gibt noch andere Geldquellen.
Gegen eine Kontopfändung hilft ein P-Konto. Das P-Konto fragt nicht, woher die Einnahmen kommen. Ungünstig ist es aber, wenn das Konto bei einer Bank ist, bei der man Schulden hat.
Für Einkünfte aus persönlich geleisteten Diensten ist Pfändungsschutz über das Gericht nach § 850i ZPO möglich, also auch für Selbständige.
Bei Insolvenzantragsverfahren von aktiv Selbständigen wäre es denkbar, dass das Insolvenzgericht zunächst ein vorläufiges Insolvenzverfahren anordnet. Damit einher geht meist Vollstreckungsschutz nach § 21 Abs. 2 InsO. Das könnte man ohnehin gleich mit Antragstellung beantragen.

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Feuerwald

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Re: Insolvenzeröffnung - was wird Gepfändet/wie lege ich Geld zurück
« Antwort #4 am: 21. März 2013, 16:52:55 »

"Unternehmern und Freiberuflern darf man alles pfänden!"

- wir haben schon viele Eröffnungsverfahren betreut. Man muss sich beim vorl. IV hinsichtlich seiner Vergütung durchsetzen. Das klappt durchaus, insb. wenn sich das Eröffnungsverfahren über Monate streckt (Insolvenzgeldausnutzung). Die Arbeitskraft unterliegt nicht dem Insolvenzbeschlag. Wer etwas leistet und Einkommen erzielt, hat Anspruch auf den gesetzlich unpfändbaren Teil seiner Einkünfte (§ 850i ZPO). Zumindest sollte der Sockelbetrag gem. § 850c Abs. 1 ZPO zzgl. KV Beiträge durchgesetzt werden.
 
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Pleitier-Privatier

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Re: Insolvenzeröffnung - was wird Gepfändet/wie lege ich Geld zurück
« Antwort #5 am: 21. März 2013, 20:48:49 »

Erstmal vielen Dank für die Antworten, ich werde also als allererstes ein P-Konto eröffnen.

Wieso schreibt denn ein Anwalt so etwas wie über die "Kriegskasse"?

So wie ich es sehe wird es schwierig sein, in dieser Zeit genügend Geld zu haben, um das Geschäft weiterzubetreiben und gleichzeitig zu überleben.. Der Pfändungsfreibetrag ist ja knapp bemessen, Geschäftseinkäufe tätigen wird schwer - dafür muss wahrscheinlich die Kriegskasse vorhanden sein..

Gibt es Erfahrungen, wie man sich am besten vorbereitet?


Danke an alle!
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Feuerwald

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Re: Insolvenzeröffnung - was wird Gepfändet/wie lege ich Geld zurück
« Antwort #6 am: 22. März 2013, 11:52:49 »

Das Problem in der vorläufigen Insolvenz:

Die Insolvenzmasse ist weitgehend zu sichern. Es wird bei Weiterführung nur das allernotwendigste an Betriebsmitteln gewährt. Personal wird i.d.R. über das Insolvenzgeld abgewickelt (bspw. durch Vorfinanzierung). Pacht/Miete wird allg. nicht mehr bezahlt.

Bei Kleinunternehmen erfolgt die Eröffnung im Idealfall auch ohne vorläufige Insolvenzverwaltung auf Grundlage des Insolvenzgutachtens und mündet in einer schnellen Freigabe der selbständigen Tätigkeit nach Eröffnung.

Wenn das nicht gegeben ist, wird es in den Wochen der vorläufigen Insolvenz für alle beteiligten Personen eng. Deshalb ist ein Sparstrumpf unter dem Kopfkissen des Ehegatten oder anderen – soweit eben möglich – nicht verkehrt.

Wenn sich das vorläufige Insolvenzverfahren über längere Zeit (max. 3 Monate) erstreckt und durch den Schuldner entsprechende Einnahmen generiert werden, sollte dieser auf Auskehrung einer persönlichen Vergütung (§ 850i ZPO) bestehen.


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Lissi

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Re: Insolvenzeröffnung - was wird Gepfändet/wie lege ich Geld zurück
« Antwort #7 am: 22. März 2013, 19:32:33 »

Hallo!

Ich habe selbst einen kleinen Handwerksbetrieb, der zügig freigegeben wurde.
Ich habe einen Kunden, der laufend und regelmässig Aufträge erteilt. Da muss ich immer wieder Material nachkaufen.
Vor der Freigabe habe ich für meine Materialeinkäufe eine Barkasse angelegt, der IV hat das Geld "vorgestreckt".  Ich musste die Belege für die Einkäufe nachweisen und das wars dann.
Allerdings war das insgesamt nur eine Summe von einigen hundert Euro.

Vielleicht können Sie ähnliches vereinbaren?
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12marion

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Ich wohne seit 3 Jahren in meiner Wohnung und habe seit dem keine Heizkosten bekommen !
Nun gibt es seit 1 Woche ein Urteil vom Sozialgericht,
das ich es nachbezahlt bekomme.
Meine Frage; Darf der Insolvensverwalter an das Geld ?
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Der_Alte

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ja, wenn kein Vorbehalt nach dem Sozialgesetzbuch besteht,
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