Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: saguar am 18. Oktober 2010, 23:24:14
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Hallo Zusammen,
habe einige Fragen und hoffe mir kann hier weiter geholfen werden.
Ich habe am 13.10 meine Insolvenzeröffnung erhalten.Mein Konto wird derzeit gepfändet,wird dadurch jetzt die Kontopfändung aufgehoben?Und steht mir jetzt die summe des Gehaltes nach der Pfändungstabelle zu?
würde mich über Informationen freuen.
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Die Bank wird nach Bekanntwerden der Eröffnung das Konto erst mal ganz sperren, der TH gibt das Konto dann wieder frei.
Die Kontenpfändung des Gläubigers ist mit eröffnung des Verfahrens wirkungslos, da mit Eröffnungsbeschluss ein Vollstreckungsverbot für die Insolvenzgläubiger herrscht.
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Danke
habe noch ne frage und zwar habe ich ein schreiben bekommen in dem steht das inzolvenzverfahren über das Vermögen zur sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird angeordnet.bin ich jetzt schon in der inzolvens also in den 6 jahren von dem datum des schreibens??
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was wirdd angeordnet?
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Es wird angeorndnet das maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschlieschlich der vollziehung eines arrests oder einer einstweiligen verfügung gegen den schuldner werden untersagt,soweit nicht unbewegliche gegenstände betroffen sind bereits begonne maßnahmen werden eistweilen eingestellt.
Zahlungen der drittschuldner dürfen weder an die Gläübiger noch an den schuldner erfolgen.an diesen dürfen nur die pfandfreien zu belassenden beträge ausgezahlt werden
das steht in dem schreiben wa meinen die mit pfandfreien beträgen die beträge nach pfändungstabbele??
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Danke
habe noch ne frage und zwar habe ich ein schreiben bekommen in dem steht das inzolvenzverfahren über das Vermögen zur sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird angeordnet.bin ich jetzt schon in der inzolvens also in den 6 jahren von dem datum des schreibens??
Da der Eröffnungsbeschluss ja vorliegt (siehe Dein 1. Posting) bist Du jetzt im Insolvenzverfahren. Sofern Restschuldbefreiung beantragt wurde laufen ab Eröffnungsdatum die 6 Jahre. Die Dauer des Insolvenzverfahrens hängt von verschiedenen Faktoren ab aber Insolvenzverfahren und WVP knüpfen nahtlos aneinander an.